Hallo Allerseits,
ich bewirtschafte seit 2010 als Pächter unseren Hof. Auf 17ha baue ich im Nebenerwerb Mais an. Die restlichen Flächen sind Grünland und verpachtet.
Pflanzenschutzmaßnahmen führt ein Lohnunternehmen durch.
Ich habe keine landwirtschaftliche Ausbildung. Ich habe keine Geschwister.
Ich bin im Testament meines Vaters als Alleinerbe eingesetzt.
Eine Cousine und ein Cousin von mit sind Landwirte.
Gilt es als Hoferbenregelung, dass mein Vater mich als Alleinerben eingesetzt hat und kommt es daher nicht auf die Wirtschaftsfähigkeit an (vgl. §7, Abs. 1 letzter Satz HöfeO)?
("die Wirtschaftsunfähigkeit eines Abkömmlings steht jedoch seiner Bestimmung zum Hoferben nicht entgegen, wenn sämtliche Abkömmlinge wegen Wirtschaftsunfähigkeit ausscheiden und ein wirtschaftsfähiger Ehegatte nicht vorhanden ist.")
Oder kann es "dumm laufen" und mir wird vom Landwirtschaftsgericht die Wirtschaftsfähigkeit nicht zugesprochen und meine Cousine oder mein Cousin bekommt den Hof?
Wie findet ggf. eine Überprüfung der Wirtschaftsfähigkeit statt?
Danke für Hinweise!
Henry