Vielen vielen herzlichen Dank an Euch!
Ihr glaubt gar nicht, wie gut es tut, wenn man da was von sich schreiben kann oder drüber reden kann.
Das Konstrukt hat der Steuerberater des entfernt Verwandten aufgebaut.
Dieser meint, dass es wasserdicht ist.
Die Verträge liegen mir vor und mein Steuerberater hat sie auch angeschaut. Auch er meint, dass es so funktionieren sollte.
Jedoch ein anderer Steuerberater wollte sich nicht sicher festlegen. (Wegen zeitlichem Ablauf und Wartezeit… wie er meinte…)
Anwalt für Erbangelegenheiten ist auch schon beteiligt.
Bei der ersten Zusammenkunft waren alle Berater beider Seiten mit dabei, jeweils Steuerberater und Anwälte.
Zu den „GmbH‘s“:
Wenn ich das Erbe antrete, so kann ich da nichts machen, also keine Geschäftsanteile auf mich übertragen etc., weil mein Vater vor seinem Tod aus der Gesellschaft ausgeschieden ist.
Geschäftsführer ist da der Verwandte.
Am besten gehe ich es der Reihe nach durch:
1) Zuerst gab es einen Kommanditgesellschaftsvertrag der GmbH Co KG.
Komplementär ist Verwaltungs GmbH des Verwandten (0 Euro); Verwandter ist Geschäftsführer.
Kommanditist ist mein Vater (10.000 Euro).
Am Vermögen der GmbH Co KG ist mein Vater also mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 10.000 Euro beteiligt.
Die Verwaltungs GmbH hält der Verwandte. Dieser ist aber am Vermögen der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.
Weitere Gesellschafter gibt es nicht.
2) Kurz darauf wurden die 8 Grundstücke in die GmbH Co KG eingebracht. Nur diese 8, nicht mehr. Es sind keine weiteren Grundstücke dort geparkt.
Mein Vater bringt als Kommanditist der GmbH Co KG die Grundstücke in die GmbH Co KG zum Alleineigentum ein.
In Höhe der Buchwerte des eingebrachten Vermögens erhält mein Vater Gesellschaftsrechte bei der GmbH Co KG.
Das heißt, die Baugrundstücke wurden zum Buchwert vom landwirtschaftlichen Betriebsvermögen meines Vaters in das Betriebsvermögen der GmbH Co KG übertragen.
Baugrundstücke sind nicht bewirtschaftet, also ungenutzt und nicht verpachtet.
Ein Jahr später:
3.) Mein Vater überträgt 100 Prozent seiner Kommanditbeteiligung an der GmbH Co KG unentgeltlich auf den Verwandten. Es ist also eine unentgeltliche Übertragung. Schenkung auf gut Deutsch?!
Nach Übertragung ist mein Vater mit 0 % mit einer Hafteinlage von 0 Euro,
der Verwandte mit 100 % mit einer Hafteinlage von 10.000 Euro an der Gesellschaft beteiligt.
Mein Vater ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Soweit ich weiß, sind die Baugrundstücke noch nicht verkauft und auch noch nicht aus der GmbH Co KG herausgenommen. (Die müssen doch eine bestimmte Zeit drin bleiben, mindestens 7 Jahre, glaube ich?!)
Die Grundstücke, die nach dem 3 Jahre alten Testament noch übertragen werden sollen, sind Teil des Landwirtschaftsbetriebs und liegen nicht in einem separaten Unternehmen.
(Vorschlag des Verwandten war, dass ich das nun machen sollte, wie es mein Vater machte.)
Wie soll man bei sowas als Laie durchblicken. Da ist man hoffnungslos verloren und kann nur auf die Berater hoffen und ihnen vertrauen.
Wie schon von T5060 geschrieben handelt es sich bei der doppelten GmbH um Werte jenseits der 3 Mill.
Bodenpreise fürs Bauland stiegen in den letzten Jahren enorm. (Wohin auch immer das in Zukunft führen mag, ob weiter nach oben oder nicht, kann ich nicht abschätzen.)
Ich brauche jedoch nicht groß erklären, dass ich das mit den "Gewinnen" aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung des Betriebes nicht stemmen kann.
Für mich ist es eben verwunderlich, dass der Verwandte ständig betont, dass er der Alleinerbe ist, aber letztlich "vorschlägt" und will, dass ich das Erbe als Alleinerbe antrete und ihn quasi abfinde.
Der, der darauf pocht, dass er Alleinerbe vom Ganzen ist, also vom landwirtschaftlichen Betrieb, der will gar keinen Wald oder Ackerflächen oder Maschinen. Nein, der will Bauland, Gewerbe, Immobilien...
Womöglich liegt es daran, dass ich mit dem Hof verwurzelt bin, aber das ist doch verkehrte Welt.
Besten Dank an Euch!
Ich wünsche Euch alles Gute für die neue Woche!