Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 16:40
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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]DWEWT hat geschrieben:Einen Hof als zukünftiger Eigentümer zunächst zu pachten, ist doch gar kein Problem. Voraussetzung ist allerdings, dass in diesem Pachtvertrag schon das Übergabedatum verbindlich festgehalten wird.
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]T5060 hat geschrieben:Sollte man als angehender Betriebsleiter aus dem FF beherrschen
T5060 hat geschrieben:Die anschließende Hofübergabe kann man in einem Pachtvertrag nicht regeln. Dazu braucht man einen notariellen Vertrag, das Teil nennt sich dann Erbvertrag. Aber auch hier gibt es steuerliche Tücken.
DWEWT hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Die anschließende Hofübergabe kann man in einem Pachtvertrag nicht regeln. Dazu braucht man einen notariellen Vertrag, das Teil nennt sich dann Erbvertrag. Aber auch hier gibt es steuerliche Tücken.
Vom Regeln war auch gar keine Rede! Es ging einfach nur darum, die Übergabe bis zu einem definierten Termin verbindlich zu vereinbaren. Du must einfach mal genau hinschauen!
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