Das kommt ja auf den zu übertragenden Wert und auf diversen weiteren Aufwand an (Abfindungsregeln weichender Erben, Nießbrauchsrechte der Übergeber etc.)
Aber bei 6000€ muss ja ein ordentlicher Wert übertragen worden sein. Weil unabhänging vom Aufwand richtet sich der Notar meiner Meinung nach nach der Gebührentabelle.
Bei mir waren es so 1500€.
Grüße

gesucht und z.b. die Seite gefunden:
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