JonnyD2250 hat geschrieben:Wer das Haus und die Eltern bekommt ist eh der dumme.
Der Hofübernehmer sollte nicht vergessen,
das die Eltern im extremen Pflegefall bis zu 10 Jahre Zugriff auf Ihr " verschenktes Vermögen " haben,wenn die Einnahmen und Ersparnisse der Eltern nicht ausreichen um die Pflegekosten zu decken.
Nach denn 10 Jahren kann das Leibgeding/Wohnrecht (Größe der Wohnung),als Mieteinnahmen im Pflegefall eingefordert werden.
Somit hat der,der den Hof bekommt ein höheres Risiko,höhere Kosten und somit einen wesentlich größeren Anteil zu erhalten.