JonnyD2250 hat geschrieben:Wer das Haus und die Eltern bekommt ist eh der dumme.
Der Hofübernehmer sollte nicht vergessen,
das die Eltern im extremen Pflegefall bis zu 10 Jahre Zugriff auf Ihr " verschenktes Vermögen " haben,wenn die Einnahmen und Ersparnisse der Eltern nicht ausreichen um die Pflegekosten zu decken.
Nach denn 10 Jahren kann das Leibgeding/Wohnrecht (Größe der Wohnung),als Mieteinnahmen im Pflegefall eingefordert werden.
Somit hat der,der den Hof bekommt ein höheres Risiko,höhere Kosten und somit einen wesentlich größeren Anteil zu erhalten.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet