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Hofübergabe Aufteilung Kinder

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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27 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon lama-bauer » Sa Nov 02, 2024 20:55

JonnyD2250 hat geschrieben:Wer das Haus und die Eltern bekommt ist eh der dumme.

Der Hofübernehmer sollte nicht vergessen,
das die Eltern im extremen Pflegefall bis zu 10 Jahre Zugriff auf Ihr " verschenktes Vermögen " haben,wenn die Einnahmen und Ersparnisse der Eltern nicht ausreichen um die Pflegekosten zu decken.
Nach denn 10 Jahren kann das Leibgeding/Wohnrecht (Größe der Wohnung),als Mieteinnahmen im Pflegefall eingefordert werden.
Somit hat der,der den Hof bekommt ein höheres Risiko,höhere Kosten und somit einen wesentlich größeren Anteil zu erhalten.
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Nov 02, 2024 21:19

lama-bauer hat geschrieben:[
Nach denn 10 Jahren kann das Leibgeding/Wohnrecht (Größe der Wohnung),als Mieteinnahmen im Pflegefall eingefordert werden.

Wurde mir genau anders erklärt vom Notar. Es kann niemand verpflichtet werden fremde Mieter im eigenen Haus unterzubringen um Geld für die Pflege zu generieren. Ein Wohnrecht kann nur der geschriebene nutzen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon freddy55 » Sa Nov 02, 2024 21:35

Das sogenannte " dingliche Wohnrecht " kann nicht weitergegeben werden, und endet mit dem Tod, so wurde es mir vom Notar gesagt. Allerdings hat das Amt im Pflegefall, Anspruch auf den Nießbrauch, wie das dann ausgelegt wird :roll: denke das heißt dann Ersatzanspruch in Höhe der möglichen Miete :?: :?: Die wollten das auch von mir, aber ich war dann zum Glück grad noch unter der Grenze.

.

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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon lama-bauer » Sa Nov 02, 2024 21:39

Bei meiner Hofübernahme wurde es so erklärt,
das die Schenkung mit Wohnrecht einer Vermietung an die Hofübergeber gleich kommt.
Können die zu Pflegenden ihre Wohnung nicht mehr selber nutzen,wird diese Mietzahlung (in diesem Fall die Schenkung) nicht mehr genutzt.
Somit kann das zuständige Amt diese Mietzahlung(je nach Größe der Wohnung) bei Bedarf einfordern.
Der Hofübernehmer muß natürlich keine Fremden in die Wohnung(Leibgeding) der Eltern einziehen lassen.
Bis zu Ihrem Tod darf er das auch nicht (Wohnrecht).
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon Manfred » Sa Nov 02, 2024 22:08

@Tegernsee1988:
Nochmal zum Verständnis: Wenn ihr den Hof unter euch aufteilt, egal wie, wird das vom Finanzamt als gewillkürte Betriebsaufgabe gewertet.
In diesem Fall werden dann alle stillen Reserven des Betriebs aufgedeckt.
Das bedeutet, dass die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrswert versteuert werden muss.
Wenn eine Fläche z.B. für 5 Mark pro Quadratmeter gekauft wurde und jetzt einen Verkehrswert von 20 Euro je Quadratmeter hat, dann wird die Preisdifferenz zum Aufgabegewinn und dieser ist bis auf einen kleinen Freibetrag zu als Einkommen zu versteuern.
In Eurem Fall werden dann also evtl. mehrere Millionen Euro Steuern fällig, die eure Eltern für die Betriebsaufgabe bezahlen müssen. Dazu werden sie vermutlich einen Teil des Hofes verkaufen müssen, außer sie haben solche Beträge anderweitig zur Verfügung.
Anschließend wird was von ehemaligen Hof verbleibt, als Privatvermögen an euch vererbt.
Ihr müsst dann darauf entsprechend Erbschaftssteuer bezahlen, die ihr dann evtl. auch nur bezahlen könnt, indem ihr weitere Teile des Hofes verkauft.
Am Ende kann es dann gut sein, dass das Finanzamt den halben Verkehrswert des Hofes einkassiert hat und von euren Flächen nicht mal mehr die Hälfte übrig ist.

Wenn der Hof dagegen als Betrieb im Ganzen übergeben wird, dann werden keine stillen Reserven aufgedeckt, d.h. es fällt kein Aufgabegewinn an.
Außerdem wird der Betrieb bei der Erbschaftsteuer als Betriebsvermögen bewertet, so dass er ganz oder weitgehend Erbschaftsteuerfrei übergeben werden kann, wenn er anschließend noch ausreichend lange (habe die Zahl grad nicht im Kopf. 10 Jahre?) als Betrieb weitergeführt wird.

Ihr könnt gemeinsam Eigentümer des Betriebs werden.

Das Problem der Betriebsauflösung verlagert sich damit natürlich in die Zukunft.
Wie sich die Rechtslage diesbezüglich entwickeln wird, weiß niemand.
Und wenn ihr den Betrieb dann an eure Kinder weitergeben wollt, steht ihr evtl. vor dem Gleichen Problem, nur mit einer evtl. größeren Zahl an Erben.

Bei solchen Beträgen also bitte unbedingt dem Rat von T5060 folgen und euch von einschlägig fachkundigen Steuerberatern beraten lassen.
Falls ihr den Hof wirklich zerschlagen wollt, dann sollte wenigstens die steuerliche Gestaltung der Auflösung und Übergabe optimiert und über Jahre gestreckt werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon langholzbauer » Sa Nov 02, 2024 22:14

Zu den Pflegekosten:
Na und...?
Der Mietwert der Altenteilerwohnung wird im Falle der Heimpflege zu deren Kostendeckung mit beansprucht. Das finde ich durchaus gerecht.
Das sind dann keine riesigen Beträge und kann sogar durch Vermietung der Altenteilerwohnung refinanziert werden, wenn nicht mehr zu erwarten ist, dass diese wieder nach Hause kommen.
Und mit dem richtigen Übergabevertrag zählt das noch als Betriebsausgaben.

Aber der zum Ertragswert übergebene LuFBetrieb bleibt auch vor den 10 Jahren Frist unangetastet, wenn die Eltern zum Übergabezeitpunkt noch keine Pflegefälle sind.
Noch gibt es da im BGB und im Sozialrecht Ausnahmen zum Schutz der aktiven Landwirtschaft.
Bei Betriebsaufgabe zu Lebzeiten und Aufteilung des verbleibenden Geldes unter den Kindern sieht das anders aus!
Deshalb sollte das auch mit Fachleuten aus der Branche gut geplant werden! :klug:
Der BBV sollte da auch welche dazu haben.
@Manfred war schneller...
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon Otto Mohl » So Nov 03, 2024 7:16

Minnibagger, Trecker...das sind Priorisierungen....


Erbengemeinschaft ist Mist. Das verlagert das Problem auf die kommende Generation.

Sauber ist die Betriebsaufgabe jetzt durch die Hofübergeber zu erklären. Das führt zu entsetzlichen Steuerzahlungen, die vermutlich durch Landverkauf (vielleicht an die Kinder, wenn sie das Konto voll haben?) ausgeglichen werden müssen.

Danach ist der Hof Privatvermögen. Bitte durch Flächenverpachtung dafür sorgen, dass es auch so bleibt.

Danach 400.000 Euro an jedes Kind schenken und hoffen, dass die Eltern noch 10 Jahre leben.

Erst danach erben.

Ach ja, der Minibagger kann unterwegs verschwinden....
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon holzerhobby » So Nov 03, 2024 8:52

Und ganz wichtig: Die Unterlagen von der Betriebsaufgabe sehr gut aufbewahren, hier „vergisst“ das Finanzamt den Vorgang nach 10 Jahren….Tip von einer Nichte, die beim FA verbeamtet ist.
Während sie bei anderen Angelegenheiten ein Elefantengedächtnis entwickeln:
Erhielt ich doch persönlich, nicht als Ehepaar, eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung für Grundstücke, die ich
bis 1998 gepachtet hatte, nie Eigentümer war. (Bin mit der jetzigen Eigentümerin verheiratet)
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Re: Hofübergabe Aufteilung kinder

Beitragvon ChrisB » So Nov 03, 2024 10:11

Also wenn die Eltern Mitglied beim BBV sind,
dann bei denen beraten lassen!
Der hat mit Übergaben und auch Auflösung, öfters zu tun!
Bekannter, hat bei 6 Ha Eigentum,
einem Kind davon 1,5 Ha überschrieben?
Das FA will jetzt von meinem Bekannten zig tausend € :shock:
Hier in Unterfranken, war Acker bisher höchstens bei 2 €, je qm :klug:
Wie Alt sind eigentlich die Eltern?
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Re: Hofübergabe Aufteilung Kinder

Beitragvon T5060 » So Nov 03, 2024 15:05

Mir sind am Tegernsee dort ist alles anders und dort gibt es, nicht nur auch, sondern ganz sicher Spezlwirtschaft.
Zuerst muss man erst mal schauen was ist denn alles an Grundstücken da und dann muss hinter jedem Grundstück ne Zahl stehen.
Diese Zahl schwankt zwischen 15 € / qm und mehr als 1.000 € / qm. Gerade bei landw. Flächen passen hier die herkömmlichen Wertermittlungsmethoden nicht.
Ein alter Münchner Gutachter macht solche Fälle sehr sauber und abgegrenzt. Diese Fälle werden auch bisher an keiner Uni gelehrt.
Da schwankt man schon gleich um mehr als eine Million im Ergebnis.
Erst dann kann ein StB gestalten. Wenn die Gestaltung absolut Scheisse für dich ausschaut, eine zweite Meinung einholen.
Ob der BV dazu in der Lage ist oder ob dort noch andere Interessen mit einfließen, kann ich von hier nicht beurteilen.

Das sind alles Sachen mit denen man normal nicht groß geworden ist, aber es ist ein Millionenvermögen und das hat viele Freunde, nicht nur das Finanzamt
und es gibt viele Schlaue, die den Kuchen mitteilen wollen. Diese oberbayrischen Kleinkuhklitschen übersteigen im Wert schnell
mal den schönsten LPG Nachfolger mit 100 Bodenpunkten und 50 ha großen Schlägen.
Mir denken da mal an die 10 Mio. € Baustelle bei "Unser Land", die aus dem Verkauf der innerörtlichen Baustelle bezahlt wird.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Hofübergabe Aufteilung Kinder

Beitragvon Tegernsee1988 » So Nov 03, 2024 18:55

Hab mit einem steuerberater gesprochen den ich gut kenn heute beim Fussball :-)
Er meinte wie hier auch schon genannt, man macht eine GBR und nach 3 jahren wird diese aufgelöst und dann sind es 2 eigene Betriebe für beide.

Was mir nur noch eingefallen ist, was wäre wenn ich nun von Betrieb 1 den ich dazubekomm was verkaufe und das in den Betrieb der Frau wo ich hingeheiratet habe investiere? Geht sowas? Oder wird man trotzdem vom FA gefressen? Is mir grad eingefallen beim heimfahren muss eh noch mal in Ruhe mit ihm Reden. Nächste woch is ja wieder fussball
Zuletzt geändert von Tegernsee1988 am So Nov 03, 2024 20:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Hofübergabe Aufteilung Kinder

Beitragvon T5060 » So Nov 03, 2024 19:58

Rede nicht so viel und schon gar nicht am Fußballplatz.
Da darf von aussen niemand eine Ahnung drüber bekommen,
ausser den Leuten, die jobmäßig damit befasst sind.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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