julius hat geschrieben:CarpeDiem hat geschrieben:Was ich vorschlage ist relativ einfach, Eltern und Erben sollten schonungslos, vollkommen und umfassend die derzeitige Situation analysieren und die Ertragskraft des Betriebes, einschliesslich notwendiger Investitionen offenlegen.
Auf dieser Datenbasis kann man ermitteln, was überhaupt zu vererben ist. Ergibt sich, dass mit Hilfe des "Ertragswertverfahrens" lediglich der Mangel in die Zukunft transferiert werden kann, dann empfehle ich eine klare Realteilung und damit evlt. die Auflösung des Betriebs. Es ist auch dem Übernehmer nicht gedient, mit Lasten vollgepackt zu werden, die ihn irgendwann erdrücken.
Allerdings hätte es soweit gar nicht kommen dürfen. Die Eltern hätten in Kenntnis der mangelnden Ertragskraft des Betriebes ihren Sohn schon in ausserlandwirtschaftlichen Berufen unterbringen können. Dann stellt sich manches Problem schon einmal gar nicht.
Ich kann mich noch an meine Berufsschulzeit erinnern. Da hatte das Amt empfohlen jeden Zuhause zu lassen der Interesse an der Landwirtschaft zeigt. Begründung damals : die Betriebsgröße ist nicht entscheidend und wenn doch : die Pachtflächen gibts in Zukunft ohnehin geschenkt da noch 90 % der Betriebe aufhören werden. Das war lange vor der Biogaszeit, von daher mach ich denen keinen Vorwurf für diese Aussage.
Um auf den aktuellen Fall zurückzukommen. Nehmen wir an die Erben kommen zu dem Schluß der Betrieb ist nicht zukunftsfähig und er wird aufgelöst. Wie sollte dann der Hofnachfolger, der vielleicht 10 oder 20 Jahre geopfert hat um den Hof der Eltern fortzuführen, entschädigt werden ? Der muß in Eigenfinanzierung umschulen und ganz unten im Berufsleben neu beginnen. Mit 20 Jahren ist das kein Problem, mit 35 Jahren wenn er eine Familie ernähren muß und vielleicht monatlich Miete für eine Wohnung bezahlen muß, siehts anders aus.
Die alten Gebäude sind eh eine Belastung da sie erhalten oder entsorgt werden müßen. Wenn dann nicht viel Grundstücke da sind, kann nach Abzug der Entschädigung für den Hofnachfolger auch nicht mehr viel verteilt werden, trotz Hofaufgabe.
Wird der Hof aufgelöst, sind die Übergeber ohnehin auf die Pachtzahlungen angewiesen, von daher werden sie den Ertrag der Grundstücke ( Pachteinnhamen ) zeitlebens ohnehin für sich beanspruchen müssen.
Ja, aber wer mit 35 noch daheim sitzt und nur den Deppen spielt, den kann man doch nicht mehr helfen oder? Das sind dann die, die bis 50 auf die Übergabe warten und am Ende als alter Junggeselle enden im eigenen Dreck.
Wenn die Eltern so jung sind, daß die Hofübergabe nicht vor 35 des Hofnachfolgers erfolgt und der lernt dann keinen Beruf und geht arbeiten, dann ist das mehr als grob Fahrlässig von den Eltern, die für ihren Bauernhof das Leben ihres Sohnes zerstören

