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Hofübergabe

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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20 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Hofübergabe

Beitragvon erbe_09 » Do Mai 22, 2014 14:52

Hallo.
Kann mir jemand Informationen über die Hofübergabe bezüglich der weichenden Erben geben?
Zu meiner Situation: wir sind 4 Geschwister davon wird einer den Hof übernehmen.
Wie werden jetzt die anderen 3 Geschwister (weichende Erben) ausbezahlt? Wonach richtet sich der Pflichtteil und muss dieser gezahlt werden?

Grüße Martin
erbe_09
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon ujs123 » Do Mai 22, 2014 16:50

Hallo Martin,

Hilfreich wäre zuerst die Angabe des Bundeslandes...
Höfeordnung oder nicht ist schon mal ein wesentlicher Unterschied.

Gruss
Uli
Bin wie ich bin...
ujs123
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon yogibaer » Do Mai 22, 2014 17:07

Hallo Martin,
die beste Adresse für solche Fragen ist ein Fachanwalt für Erbrecht.
Gruß Yogi
yogibaer
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Nick » Do Mai 22, 2014 19:58

Hallo, soweit ich weiß hast du nur Anspruch auf Pflichtteil vom Übergebenen Betrieb wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren danach eintritt. Wenn niemand stirbt gibts auch kein Pflichtteil.

mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon erbe_09 » Fr Mai 23, 2014 11:53

Hallo.

wohne in Bayern bei Nürnberg.
Ok d.h. meine Eltern können frei entscheiden wieviel sie uns drei ausbezahlen?

Gruß, Martin
erbe_09
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Benediktus » Fr Mai 23, 2014 12:40

Na möchte wieder einer dem Hoferben das Leben zur Hölle machen ?

Aber wer die Hölle auf Erden hat, kommt eher in den seligen Himmel !
VegetarierInnen machen es mit Gurken. Tja, wenn man die Salami in Scheiben schneidet funktioniert das halt nicht !
Benediktus
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Elsaer » Fr Mai 23, 2014 12:51

Hallo,
aus eigener Erfahrung kann ich raten: geh mal zum BBV. Die machen eine entsprechende Beratung und bereiten eigentlich alles Notarfertig vor (der Notar kann nach dem Beratungsprotokoll des BBV's den Übergabevertrag schreiben).

Bei Bedarf... PN

Gruß
Elsaer
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Re: Hofübergabe

Beitragvon automatix » Sa Mai 24, 2014 8:56

Benediktus hat geschrieben:Na möchte wieder einer dem Hoferben das Leben zur Hölle machen ?

Aber wer die Hölle auf Erden hat, kommt eher in den seligen Himmel !


ist halt die Frage - ich würde es auch irgendwo unfair finden, wenn der eine Millionenwerte bekommt, die er theoretisch irgendwann verwerten könnte, wenn er wollte und die anderen sollen dann nichts bekommen, nur weil der Betrieb an sich halt ja dann doch soviel nicht abwirft....
Badaboom
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Re: Hofübergabe

Beitragvon julius » Sa Mai 24, 2014 10:13

Was man auch berücksichtiigen sollte : Wielange hat der Hofnachfolger bereits auf dem elterlichen Betrieb mitgearbeitet ?
Dadurch kaum Rentenbeiträge einbezahlt, was sich später rächen wird und kaum einen Lohn erhalten, während die anderen 3 Geschwister in der Karriereleiter in ihren Berufen aufgestiegen sind.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon CarpeDiem » Sa Mai 24, 2014 10:53

Bei diesen Fragen sieht man immer wieder das ganze Dilemma der Lw, auch in welche Schwierigkeiten Eltern in Bezug zu ihren Kindern kommen. Die Schlaumeier sagen dann immer geh zum BV oder noch besser gleich zu einem Fachanwalt. Der kann nix anderes sagen, als das was irgend wo kodifiziert ist. Bewertet man das Ganze zu Verkehrswerten, abzüglich aller vorhandenen Risiken, dann kommen da Beträge heraus, die für einen Hofübernehmer irreal sind. D.h. diese Beträge sind von einem Hofübernehmer überhaupt nicht aus den Erträgen des Betriebes zu erwirtschaften. Eine Erbteilung auf einer solchen Basis führt zwangsläufig zur Zerschlagung des vorhandenen Betriebes.

Folgt die Abfindung der weichenden Erben allerdings nach dem Ertragswertverfahren, was der kluge BV bzw. der Fachanwalt, vorschlagen werden, dann haben die weichenden Erben letztendlich die A-Karte gezogen, das sie nix bekommen, da der nachhaltige Ertragwert in aller Regel gegen Null tendiert. Das wird dann garniert mit solchen weichen Verpflichtungen wie Unterhalt und Pflege der Alten, alles dehnbare Begriffe die oft nicht die Realität aushalten.

Eines ist jedoch sicher, dass der familäre Frieden damit nachhaltig und leider oft irreparabel beschädigt wird. Kann dies immer Sinne der Erbfolge sein???
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Re: Hofübergabe

Beitragvon julius » Sa Mai 24, 2014 11:35

julius hat geschrieben:Was man auch berücksichtiigen sollte : Wielange hat der Hofnachfolger bereits auf dem elterlichen Betrieb mitgearbeitet ?
Dadurch kaum Rentenbeiträge einbezahlt, was sich später rächen wird und kaum einen Lohn erhalten, während die anderen 3 Geschwister in der Karriereleiter in ihren Berufen aufgestiegen sind.


Das es nicht falsch verstanden wird : Ich meinte die Mitarbeit, vor der Hofübernahme, also als der Betreib noch den Eltern gehörte und der Hofnachfolger als Knecht viele Jahre weitgehend unentgeldlich beschäftigt war.

Weitere wichtige Frage : Wie groß ist der Hof ?
Hat er womöglich nur 10-15 ha eigenes Agrarland, dazu alte Gebäude, alte Stallungen die allesamt neu gebaut werden müssen, kann die Abfindung der weichenden Erben nicht mehr hoch ausfallen.
Dazu kommt noch das die Übergeber oft nur die mikrige Rente aus der Alterskasse beziehen und der Hofnachfolger den Elltern noch 500 Euro monatlich + Strom, Wasser, Versicherungen, Reperaturen am Haus usw. komplett bezahlen muß und dazu die Pflegestufe 1 der Übergeber übernehmen muß. Da läppert sich doch einiges zusammen.
Wäre das der Fall, ist der Spielraum was eine Abfindung für die weichenden Erben angeht nicht mehr groß. Ansonsten droht die schnelle Pleite !
Denn er muß am heutigen Pachtmarkt mit der harten Konkurrenz finanziell mithalten können, sonst sind die Pachtflächen, also die Grundlage des Betriebes schnell weg, und das Ende besiegelt.
So sieht leider die Realität aus.
julius
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon Bonatus » Sa Mai 24, 2014 11:45

CarpeDiem hat geschrieben:Bei diesen Fragen sieht man immer wieder das ganze Dilemma der Lw, auch in welche Schwierigkeiten Eltern in Bezug zu ihren Kindern kommen. Die Schlaumeier sagen dann immer geh zum BV oder noch besser gleich zu einem Fachanwalt. Der kann nix anderes sagen, als das was irgend wo kodifiziert ist. Bewertet man das Ganze zu Verkehrswerten, abzüglich aller vorhandenen Risiken, dann kommen da Beträge heraus, die für einen Hofübernehmer irreal sind. D.h. diese Beträge sind von einem Hofübernehmer überhaupt nicht aus den Erträgen des Betriebes zu erwirtschaften. Eine Erbteilung auf einer solchen Basis führt zwangsläufig zur Zerschlagung des vorhandenen Betriebes.

Folgt die Abfindung der weichenden Erben allerdings nach dem Ertragswertverfahren, was der kluge BV bzw. der Fachanwalt, vorschlagen werden, dann haben die weichenden Erben letztendlich die A-Karte gezogen, das sie nix bekommen, da der nachhaltige Ertragwert in aller Regel gegen Null tendiert. Das wird dann garniert mit solchen weichen Verpflichtungen wie Unterhalt und Pflege der Alten, alles dehnbare Begriffe die oft nicht die Realität aushalten.

Eines ist jedoch sicher, dass der familäre Frieden damit nachhaltig und leider oft irreparabel beschädigt wird. Kann dies immer Sinne der Erbfolge sein???

.... Und was schlägst du statt dessen vor?
Eine konkrete Abschätzung des Bearbeitungszeitpunkts ihres Anliegens lässt sich angesichts der Komplexität der Aufgaben derzeit leider nicht treffen.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von telefonischen Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung ab.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon CarpeDiem » Sa Mai 24, 2014 13:04

Was ich vorschlage ist relativ einfach, Eltern und Erben sollten schonungslos, vollkommen und umfassend die derzeitige Situation analysieren und die Ertragskraft des Betriebes, einschliesslich notwendiger Investitionen offenlegen.

Auf dieser Datenbasis kann man ermitteln, was überhaupt zu vererben ist. Ergibt sich, dass mit Hilfe des "Ertragswertverfahrens" lediglich der Mangel in die Zukunft transferiert werden kann, dann empfehle ich eine klare Realteilung und damit evlt. die Auflösung des Betriebs. Es ist auch dem Übernehmer nicht gedient, mit Lasten vollgepackt zu werden, die ihn irgendwann erdrücken.

Allerdings hätte es soweit gar nicht kommen dürfen. Die Eltern hätten in Kenntnis der mangelnden Ertragskraft des Betriebes ihren Sohn schon in ausserlandwirtschaftlichen Berufen unterbringen können. Dann stellt sich manches Problem schon einmal gar nicht.
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Re: Hofübergabe

Beitragvon julius » Sa Mai 24, 2014 16:35

CarpeDiem hat geschrieben:Was ich vorschlage ist relativ einfach, Eltern und Erben sollten schonungslos, vollkommen und umfassend die derzeitige Situation analysieren und die Ertragskraft des Betriebes, einschliesslich notwendiger Investitionen offenlegen.

Auf dieser Datenbasis kann man ermitteln, was überhaupt zu vererben ist. Ergibt sich, dass mit Hilfe des "Ertragswertverfahrens" lediglich der Mangel in die Zukunft transferiert werden kann, dann empfehle ich eine klare Realteilung und damit evlt. die Auflösung des Betriebs. Es ist auch dem Übernehmer nicht gedient, mit Lasten vollgepackt zu werden, die ihn irgendwann erdrücken.

Allerdings hätte es soweit gar nicht kommen dürfen. Die Eltern hätten in Kenntnis der mangelnden Ertragskraft des Betriebes ihren Sohn schon in ausserlandwirtschaftlichen Berufen unterbringen können. Dann stellt sich manches Problem schon einmal gar nicht.


Ich kann mich noch an meine Berufsschulzeit erinnern. Da hatte das Amt empfohlen jeden Zuhause zu lassen der Interesse an der Landwirtschaft zeigt. Begründung damals : die Betriebsgröße ist nicht entscheidend und wenn doch : die Pachtflächen gibts in Zukunft ohnehin geschenkt da noch 90 % der Betriebe aufhören werden. Das war lange vor der Biogaszeit, von daher mach ich denen keinen Vorwurf für diese Aussage.

Um auf den aktuellen Fall zurückzukommen. Nehmen wir an die Erben kommen zu dem Schluß der Betrieb ist nicht zukunftsfähig und er wird aufgelöst. Wie sollte dann der Hofnachfolger, der vielleicht 10 oder 20 Jahre geopfert hat um den Hof der Eltern fortzuführen, entschädigt werden ? Der muß in Eigenfinanzierung umschulen und ganz unten im Berufsleben neu beginnen. Mit 20 Jahren ist das kein Problem, mit 35 Jahren wenn er eine Familie ernähren muß und vielleicht monatlich Miete für eine Wohnung bezahlen muß, siehts anders aus.

Die alten Gebäude sind eh eine Belastung da sie erhalten oder entsorgt werden müßen. Wenn dann nicht viel Grundstücke da sind, kann nach Abzug der Entschädigung für den Hofnachfolger auch nicht mehr viel verteilt werden, trotz Hofaufgabe.
Wird der Hof aufgelöst, sind die Übergeber ohnehin auf die Pachtzahlungen angewiesen, von daher werden sie den Ertrag der Grundstücke ( Pachteinnhamen ) zeitlebens ohnehin für sich beanspruchen müssen.
julius
 
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Re: Hofübergabe

Beitragvon automatix » Sa Mai 24, 2014 20:32

julius hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Was man auch berücksichtiigen sollte : Wielange hat der Hofnachfolger bereits auf dem elterlichen Betrieb mitgearbeitet ?
Dadurch kaum Rentenbeiträge einbezahlt, was sich später rächen wird und kaum einen Lohn erhalten, während die anderen 3 Geschwister in der Karriereleiter in ihren Berufen aufgestiegen sind.


Das es nicht falsch verstanden wird : Ich meinte die Mitarbeit, vor der Hofübernahme, also als der Betreib noch den Eltern gehörte und der Hofnachfolger als Knecht viele Jahre weitgehend unentgeldlich beschäftigt war.

Weitere wichtige Frage : Wie groß ist der Hof ?
Hat er womöglich nur 10-15 ha eigenes Agrarland, dazu alte Gebäude, alte Stallungen die allesamt neu gebaut werden müssen, kann die Abfindung der weichenden Erben nicht mehr hoch ausfallen.
Dazu kommt noch das die Übergeber oft nur die mikrige Rente aus der Alterskasse beziehen und der Hofnachfolger den Elltern noch 500 Euro monatlich + Strom, Wasser, Versicherungen, Reperaturen am Haus usw. komplett bezahlen muß und dazu die Pflegestufe 1 der Übergeber übernehmen muß. Da läppert sich doch einiges zusammen.
Wäre das der Fall, ist der Spielraum was eine Abfindung für die weichenden Erben angeht nicht mehr groß. Ansonsten droht die schnelle Pleite !
Denn er muß am heutigen Pachtmarkt mit der harten Konkurrenz finanziell mithalten können, sonst sind die Pachtflächen, also die Grundlage des Betriebes schnell weg, und das Ende besiegelt.
So sieht leider die Realität aus.


Ich bin der Meinung, daß die Abfindung der weichenden Erben durch die Eltern vor Übergabe geregelt werden sollte - ist es das nicht wird es meistens ungemütlich....
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