hans g hat geschrieben:Josse hat geschrieben:
Innerhalb diese vier Jahre ist es für die weichenden Erben nicht möglich da Kapital raus zu schlagen. Das Geld, was nach vier Jahren noch übrig ist, muss mit den Geschwistern geteilt werden. Dabei gillt jedoch diese, 20 Jahresklausel.
woher hast du diese weissheit---das stimmt doch nicht---die geschwister als weichende erben haben grundsätzlich einen anspruch auf nachabfindung innerhalb von 20 jahren
Das stimmt, die weichenden Erben haben grundsätzlich einen Anspruch auf Nachabfindung, innerhalb 20 Jahren.
Das aber nur, wenn das Geld nicht reinvestiert wird!
Wenn diese Einnahmen aus Landverkauf komplett Landwirtschaftlich reinvestiert werden, sehen die weichenden Erben nichts davon.
Ausser HML ist so nett und gibt jedem seiner 'Geschwister noch mal ne Summe X, um den Familienfrieden zu wahren.
Was allerdings genau reinvestiert heisst, sollt mit dem Steuerberater abgeklärt werden.
Josse