Folgendes Problem
Landwirt, 68 Jahre alt, verh., 4 Söhne.
Drei sind nicht an Landwirtschaft interessiert und haben ganz andere
Berufe ergriffen, wohnen auch weit ausserhalb in anderern Städten.
Der Jüngste hat Landwirt von der Pike auf gelernt, mit Abschluß in Riswick,
und will und soll auch den Hof übernehmen.
Der Hof hat ca. 15ha Eigentum + 20 ha zugepachtet, Mischbetrieb,
Erträge sehr ordentlich.
Im Zuge des ganzen Erbschatfsteuerdurcheinanders möchte der Vater
seinem Jüngsten schon jetzt den Hof übertragen. Der steht übrigens in der Höferolle, bzw. unterliegt der Höfeordnung.
Jetzt schreien die anderen Brüder Zeter und Mordio und wollen der
Hofübertragung nicht zustimmen.
Frage: Welchen Erbteilsanspruch, der Höhe nach, haben die „drei bösen Buben“ Mutterlebt auch noch, müsste also berücksichtigt werden, falls
Vater wirklich als 1. verstirbt.
Können die wirklich noch 30 Jahre lang ihr Erbe einklagen?
Das Problem ist nämlich, dass ein Teil des Hofes irgendwann mal
ausgekiest wird und Vater schon die Verträge mit der Kiesfirma
gemacht hat. Da wittern die drei zu weichenden Erben natürlich
irgendwann Morgenluft; geplante Auskiesung jedoch erst in ca. 10 Jahren.
Hat da Jemand einen guten Rat? Der verbleibende Hofübernehmer
Muss sich ja auch um Ersatzflächen kümmern, während die anderen
Nur die $$ Zeichen in den Augen haben.
Was tun?
Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar
Freundlichen Gruß
HML