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Hofübertragung - andere Erben sind dagegen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Hofübertragung - andere Erben sind dagegen

Beitragvon HML » Di Dez 09, 2008 12:52

Folgendes Problem

Landwirt, 68 Jahre alt, verh., 4 Söhne.
Drei sind nicht an Landwirtschaft interessiert und haben ganz andere
Berufe ergriffen, wohnen auch weit ausserhalb in anderern Städten.

Der Jüngste hat Landwirt von der Pike auf gelernt, mit Abschluß in Riswick,
und will und soll auch den Hof übernehmen.

Der Hof hat ca. 15ha Eigentum + 20 ha zugepachtet, Mischbetrieb,
Erträge sehr ordentlich.

Im Zuge des ganzen Erbschatfsteuerdurcheinanders möchte der Vater
seinem Jüngsten schon jetzt den Hof übertragen. Der steht übrigens in der Höferolle, bzw. unterliegt der Höfeordnung.

Jetzt schreien die anderen Brüder Zeter und Mordio und wollen der
Hofübertragung nicht zustimmen.

Frage: Welchen Erbteilsanspruch, der Höhe nach, haben die „drei bösen Buben“ Mutterlebt auch noch, müsste also berücksichtigt werden, falls
Vater wirklich als 1. verstirbt.

Können die wirklich noch 30 Jahre lang ihr Erbe einklagen?
Das Problem ist nämlich, dass ein Teil des Hofes irgendwann mal
ausgekiest wird und Vater schon die Verträge mit der Kiesfirma
gemacht hat. Da wittern die drei zu weichenden Erben natürlich
irgendwann Morgenluft; geplante Auskiesung jedoch erst in ca. 10 Jahren.

Hat da Jemand einen guten Rat? Der verbleibende Hofübernehmer
Muss sich ja auch um Ersatzflächen kümmern, während die anderen
Nur die $$ Zeichen in den Augen haben.
Was tun?

Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar

Freundlichen Gruß
HML
Wer Wahrheit in Tücher wickelt, wird sie
irgendwann nicht mehr erkennen
(von mir) ;-)
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Beitragvon voro » Di Dez 09, 2008 20:06

Das mit dem Kies kann man doch vorher vertraglich regeln - sagen wir, die weichenden Erben verzichten auf weitergehende Ansprüche aus dem Kiesabbau - und werden dafür sofort mit einer zusätzlichen Summe X abgefunden.

Das ist, um spätere Streitereien zu vermeiden, sicherlich vorteilhaft.
Der Hauptunterschied zw. etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.
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Beitragvon HML » Mi Dez 10, 2008 11:55

voro hat geschrieben:Das mit dem Kies kann man doch vorher vertraglich regeln - sagen wir, die weichenden Erben verzichten auf weitergehende Ansprüche aus dem Kiesabbau - und werden dafür sofort mit einer zusätzlichen Summe X abgefunden.

Das ist, um spätere Streitereien zu vermeiden, sicherlich vorteilhaft.


Bei einer zu irgendwann(!) erwartenden Summe für die Auskiesung von 2 Mio? Dann auch noch jetzt sofort auszahlen? Aus einem Laufenden Betrieb, ob wohl es doch nur Verträge sind die die Firma mal irgendwann zum Kiesabbau berechtigen zu Summe X? Kann er gleich zu machen.

Lassen wir mal den Kies mal aussen vor.

Wie kann man denn die unwilligen Miterben zur Vernunft bringen.
Hof aus Höfeordung raus nehmen und dann nur mit Pflichtteil abfinden?

Leider meldet sich hier bisher noch niemand außer Dir,
aber Danke für Deine Meinung.

Freundlichen Gruß
HML
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Beitragvon 2810 » Mi Dez 10, 2008 12:27

HML hat geschrieben:
Lassen wir mal den Kies mal aussen vor.

Wie kann man denn die unwilligen Miterben zur Vernunft bringen.
Hof aus Höfeordung raus nehmen und dann nur mit Pflichtteil abfinden?


Hallo , ich komme aus dem Realteilungsgebiet Ba-Wü , also keine Höfeordnung .

Trotzdem ein paar Gedanken von mir .

Das mit dem Kies aussen vorzulassen , ist natürlich nicht möglich , weil diese Geschichte schon mittelfristig greifen kann . Bei mir war im Übergabevertrag bestimmt , dass ich 15 Jahre nachabfinden muss , wenn ich wesentliche Teile des Hofes verkaufe .
Es waren auch Ausnahmen von dieser Verpflichtung aufgeführt :Enteignung , Reinvestition des Erlöses in den Betrieb , Krankheit usw . Der Notar sagte damals , als er den Entwurf sah : damit kommen sie immer ungeschoren davon .
Ich habe im näheren Umfeld erlebt, wie problematisch so ein Verkauf von Betrieben/Betriebsteilen werden kann . Wenige Jahre nach der Übergabe
wurde der Übernehmer durch einen Bebauungsplan gezwungen , an einen internat. tätigen Betrieb wesentliche Betriebsteile zu verkaufen(gegen seinen Willen)Größenordnung :6 - 7 -stelliger Betrag ..Die Geschwister wurden bei der Übergabe mit Kleinigkeiten abgefunden , was zum Übergabezeitpunkt eigentlich in Ordnung war .Nun ist nat. Krieg :roll:
Und bei Deinem Bekannten ist ja heute schon bekannt , dass in wenigen Jahren der Rubel rollt .
Ich weiß nun nicht , ob im Bereich der Höfeordnung die Nachabfindung verwendet wird , und was geschieht mit der Höferolle , wenn der Nachfolger wesntliche Teile veräussert :?:
Ich kenne auch nicht die finanzielle Grössenordnung dieser Auskiesung , dass die weichenden Erben aber hellhörig werden , kann ich verstehen .
Zuletzt geändert von 2810 am Mi Dez 10, 2008 18:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon hans g » Mi Dez 10, 2008 12:32

nach der höfeordnung gibt es 20 jahre lang gestaffelte nachabfindungsansprüche.
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Beitragvon HML » Mi Dez 10, 2008 12:57

hans g hat geschrieben:nach der höfeordnung gibt es 20 jahre lang gestaffelte nachabfindungsansprüche.


@ 2810 DANKE erst mal für Deine Meinung

@ hans g

Und wie sieht die Staffelung aus? Hast Du da eine Quelle?
Ich habe da bisher nichts gefunden.

Freundliche Grüße
HML
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Beitragvon hans g » Mi Dez 10, 2008 13:37

HML hat geschrieben:
@ hans g

Und wie sieht die Staffelung aus? Hast Du da eine Quelle?
Ich habe da bisher nichts gefunden.


nach 10 jahren 25% selbstbehalt,nach 15 jahren 50% selbstbehalt des erben,wobei man natürlich wertersatz abziehen darf.
hans g
 
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Beitragvon HML » Mi Dez 10, 2008 13:46

hans g hat geschrieben:
HML hat geschrieben:
@ hans g

Und wie sieht die Staffelung aus? Hast Du da eine Quelle?
Ich habe da bisher nichts gefunden.


nach 10 jahren 25% selbstbehalt,nach 15 jahren 50% selbstbehalt des erben,wobei man natürlich wertersatz abziehen darf.


Verstehe ich das richtig,

Summe X gesamt 1.000.000

nach 10 Jahren haben die _weichenden_ Erben nur noch Anspruch
auf Aufteilung von 75%, nach 15 Jahren 50% ?

Was ist, wenn er, der Hofübernehmer, für die Auskiesungsflächen Ersatzland kaufen muss? 1. aus stl. Gründen, und 2. weil er das
Land für die ordentliche Weiterführung braucht? Knan er dann den Kaufpreis für das neue "Ersatz"-Land erst mal einbehalten/abziehen?

?
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Beitragvon Gress » Mi Dez 10, 2008 14:04

So komplexe Dinge , bei denen es um verdammt viel Geld und um noch viel mehr Beamtendeutsch geht , brauchen nix anderes als professionelle Beratung - das ist hier doch abenteuerlich.
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Beitragvon HML » Mi Dez 10, 2008 14:10

Gress hat geschrieben:So komplexe Dinge , bei denen es um verdammt viel Geld und um noch viel mehr Beamtendeutsch geht , brauchen nix anderes als professionelle Beratung - das ist hier doch abenteuerlich.

Du hast zwar im Grundsatz recht, das wird ja auch abschließend
gemacht. Man wird jedoch doch mal die Meinung und Erfahrungen Anderer einholen dürfen, oder?
;-)
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Beitragvon hans g » Mi Dez 10, 2008 16:28

HML hat geschrieben:Verstehe ich das richtig,

Summe X gesamt 1.000.000

nach 10 Jahren haben die _weichenden_ Erben nur noch Anspruch
auf Aufteilung von 75%, nach 15 Jahren 50% ?

Was ist, wenn er, der Hofübernehmer, für die Auskiesungsflächen Ersatzland kaufen muss? 1. aus stl. Gründen, und 2. weil er das
Land für die ordentliche Weiterführung braucht? Knan er dann den Kaufpreis für das neue "Ersatz"-Land erst mal einbehalten/abziehen?

?

er darf erst einmal ersatz schaffen,aber nur im gleichen umfang d. h. in deinem falle darfst du die kosten für ersatzland oder renaturierung nach der auskiesung berücksichtigen und natürlich auch die steuern.
du solltest einen kompetenten sachverständigen einschalten,der das berechnen kann und dann mit den weichenden erben verhandeln.
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Beitragvon 311_er » Mi Dez 10, 2008 20:14

ist nur eine idee ich weiß auch nicht ob sie funktioniert ,wenn ich das richtig verstehe wollen die nur dann geld sehen wenn der kies ausgehoben wird oder ???
dann kann man sagen doch das der kleine bruder alles bekommt und wenn die mit der aushebung anfangen bekommen die paar % was ihr heute schon aushandelt wie viel pronzent wer bekommt
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Beitragvon Gress » Mi Dez 10, 2008 21:08

@HML: naja ok du darfst ggg . Finde es sehr schwierig hier "Tips" zu geben . Der Aspekt das die bösen Geschwister hier schlecht wegkommen und sich nicht gerade um die sorgen des Übernehmers was scheren ist für einen aussenstehenden relativ .

Es ist leicht hier die uneinsichtigen Geldgeier darzustellen , ich für mich müsste von beiden seiten die jeweilige sicht der dinge erklärt bekommen um auch nur im ansatz eine Grundlage für jedweden Gedankenaustausch zu sehen.

Und so eine Situation kann hier nicht entstehen, das man wirklich objektiv zu so einem fall was sagen kann - finde ich , soll aber natürlich kein maulkorb sein . Nur meine persönliche Sicht der Dinge und die "darf" ich natürlich auch sagen in Deinem Thread - oder?

Das wars aber auch eh schon von meiner Seite :wink: mehr sog i ned 8)
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Beitragvon Josse » Mi Dez 10, 2008 21:22

HML hat geschrieben: nach 10 jahren 25% selbstbehalt,nach 15 jahren 50% selbstbehalt des erben,wobei man natürlich wertersatz abziehen darf.


Verstehe ich das richtig,

Summe X gesamt 1.000.000

nach 10 Jahren haben die _weichenden_ Erben nur noch Anspruch
auf Aufteilung von 75%, nach 15 Jahren 50% ?

Was ist, wenn er, der Hofübernehmer, für die Auskiesungsflächen Ersatzland kaufen muss? 1. aus stl. Gründen, und 2. weil er das
Land für die ordentliche Weiterführung braucht? Knan er dann den Kaufpreis für das neue "Ersatz"-Land erst mal einbehalten/abziehen?

?[/quote]

Also, Du verkaufst Land für 1.000.000,- €. Steuerlich gesehen hast du nun vier Jahre Zeit, um das Geld zu Reinvestieren. Reinvestieren bedeutet auf jeden Fall den Wert ( 1 Mio.) der verkauften Fläche wieder in Fläche zu tauschen. Meisten heißt das 1 zu 4-5, je nach Bodenwert. In wie weit nun in anderweitiges Betriebsvermögen reinvistiert werden kann ( Halle, Trecke, Photovoltaik...) muß du mit deinem Steuerberater abklären.

Innerhalb diese vier Jahre ist es für die weichenden Erben nicht möglich da Kapital raus zu schlagen. Das Geld, was nach vier Jahren noch übrig ist, muss mit den Geschwistern geteilt werden. Dabei gillt jedoch diese, 20 Jahresklausel.

Eigentlich steht den Erben nur der Pflichtteil zu. Der wird jedoch "nur" vom Einheitswert bestimmt und der wird warscheinlich nicht höher als 100.000€ liegen. D.h. so 10.000 bis 15.000 € für jeden der weichenden Erben.
Am besten ist die Geschwister vor dem Hofübergabevertag auszuzahlen und sie zum Notar mitnehmen, wo es im Vertag vermerkt ist, dass sie keine Ansprüche mehr habe.

Das währe der Ideal Fall, jedoch werden sie sich Quer stelle.

Ich rate dir vom Verband ab und empfehle dir ein Gespräch mit einem Steuerberater. Der kennt die genauen Zahlen, Ansprüche und kann dir wertvolle Tips geben.

Gruss

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Beitragvon hans g » Mi Dez 10, 2008 22:35

Josse hat geschrieben:

Innerhalb diese vier Jahre ist es für die weichenden Erben nicht möglich da Kapital raus zu schlagen. Das Geld, was nach vier Jahren noch übrig ist, muss mit den Geschwistern geteilt werden. Dabei gillt jedoch diese, 20 Jahresklausel.


woher hast du diese weissheit---das stimmt doch nicht---die geschwister als weichende erben haben grundsätzlich einen anspruch auf nachabfindung innerhalb von 20 jahren :idea:
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