Angenommen, man hat eine Waffenbesitzkarte und eine dazugehörige Waffe, darf man damit im Falle eines Einbruchs auf seinen Hof den Einbrecher nicht stellen? Was hat der bei einem verloren?
Klar, ohne vorherigen Zuruf das Feuer eröffnen würde ich jetzt auch nicht und sollte auch selbstverständlich sein, aber mit Nachtsichtgerät und Waffe nach dem rechten sehen, wenn Alarm ausgelöst wurde, halte ich für das, womit man rechnen muß als Einbrecher.
Auch das ein zwei unfreundliche Hunde einem plötzlich am Hosenbein hängen können und etwas zerren.
Wie soll man sonst vorgehen, wenn man in Alleinlage lebt und die Polizei bis zu 30 Minuten oder länger für die Anfahrt braucht?
Am Besten noch abmurksen lassen, oder was?