Eine Verpachtung löst grundsätzlich keine gewillkürte Betriebsaufgabe aus,
aber man muss da haarscharf aufpassen, da gibt es einige Finanzgerichtsentscheidung dazu,
die da auch Grenzen setzen, bzw. die Momente aufzeigen, wo man eine Betriebsaufgabe annehmen kann.
Diesbezüglich ist deshalb nur eine Gestaltung mit einem Stb. erforderlich.