Das Vorhaben ist im öffentlichen Verkehr vermutlich nicht zulässig.
Frontlader usw. dürfen m.W. nur unbeladen gefahren werden.
Man kann auch in der ABE der Palettengabel nachsehen, was dort steht.
Aktuelle Zeit: So Nov 16, 2025 20:54
Moderator: Falke
dirtykojak hat geschrieben:Hallo
Habe ein paar Gitterboxen bekommen und dachte das ich die gleich mit getrockneten auf 25cm geschnittenen Buchenholzklötzen
befülle die auf meiner Wiese im Wald liegen. Nun zu der eigentlichen Frage denke mal das so eine Gitterbox gefüllt mit Buche so um die 650kg
wiegen wird wollte diese dann mit der Palettengabel hinten am 50er Holder nach Hause fahren hat da einer erfahrungen mit Holder und Gitterbox voll Holz hab da bisschen bedenken das ich den dabei umschmeiße beim fahren?
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