Hallo liebe Landwirte,
ich hab mich schon durch`s Internet gewälzt und komm einfach auf kein Ergebnis. Nun bin ich hier bei euch gelandet und hoffe ihr Profis könnt mir helfen:
wir haben die Möglichkeit eine kleine alte Hofstelle zu erwerben, dazu gehört anliegend ca. 3500 qm Grünland.
Wir haben uns gedacht, dass wir auf dieser Grünlandfläche dann Holunder anbauen, daraus Produkte aus Hollunder herstellen und regional vermarkten.
Wäre dann quasi eine kleine Landwirtschaft (natürlich nur im Nebenerwerb, denn zum alleinigen Leben wird`s wohl nicht reichen).
Was mir jetzt Probleme bereitet:
darf ich diese Dauergrünlandfläche einfach umnutzen/bepflanzen. Wir, als neue Eigentümer, haben ja keine Prämien beantragt und würden das auch nicht tun.
(Der jetzige Pächter ist noch Landwirt und hat dafür sicher Förderung beantragt.)
Laut meinen Recherchen könnten wir diese kleine Fläche umnutzen, da ja das Grünland quasi erhalten bleibt und wir den Boden an sich nicht bearbeiten.
Landwirtschaft müssten wir dann wohl vorher anmelden? Also bevor der erste Strauch gepflanzt wird ...
Von den insgesamt 3500 qm, würden wir dann max. 2500 qm für 50 Holundersträucher nutzen.
Die Grasnarbe würde ja erhalten bleiben, das Grünland wäre somit quasi noch da. Bis auf diese kleinen Flächen, wo eben die Sträucher in die Erde gesetzt sind, aber das wachst ja auch relativ schnell wieder zu.
Was mir jetzt aber am meisten Sorgen bereitet: diese Gegend wurde als „vorläufiges Überschwemmungsgebiet gesichert“.
(Ein kleines Bächlein befindet sich in ca. 20 Meter Entfernung.)
Es hat einen Aushang gegeben, dass es verboten ist: Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen.
Ich als Laie würde jetzt sagen, dass solche Anpflanzungen dem nicht entgegenstehen. Sondern eher das Gegenteil der Fall ist: in bewachsenen und bewurzelten Flächen versickert das Wasser doch viel schneller.
Oder sollten wir uns sogar beeilen? Bevor aus dem „vorläufig gesicherten" ein „festgesetztes“ Überschwemmungsgebiet wird. Denn dann sind die Regelungen ja noch härter.
Wenn die Pflanzen schon da sind, bevor das festgesetzte Überschwemmungsgebiet bekannt gemacht wird, hätten diese doch evtl. Bestandsschutz, oder?
Sorry für die vielleicht etwas doofen Fragen, aber ich hab gerade keinen Plan mehr ...
Hat da von euch jemand eine Ahnung und kann mir helfen?
Danke schon mal!
Grüße
von Claudi