Hab auch nen Einwand:
Wenn es sich weiterhin um Wald handelt und somit das Waldgesetz Anwendung findet, dann kann mir nicht vorstellen, dass "hybrid-pappeln" eine standortgemäße Baumart sind, und mit einer Plantage die biologische Vielfalt erhalten wird...
Art. 14
Bewirtschaftung des Waldes
(1) 1 Der Wald ist im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Gesetzes sachgemäß zu bewirtschaften und vor Schäden zu bewahren. 2 Hierzu sind insbesondere
1.
bei der Waldverjüngung standortgemäße Baumarten auszuwählen und standortheimische Baumarten angemessen zu beteiligen sowie die Möglichkeiten der Naturverjüngung zu nutzen,
2.
die Wälder bedarfsgerecht und naturschonend zu erschließen,
3.
der Waldboden und die Waldbestände bei der Waldbewirtschaftung pfleglich zu behandeln,
4.
auf die Anwendung von Düngemitteln zum Zweck der Ertragssteigerung zu verzichten und der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln möglichst zu vermeiden,
5.
die biologische Vielfalt zu erhalten,
Irgendwas wird dem Förster hoffendlich einfallen.
Vermutlich hat der TE den Erlös von den Fichtenstämmen für die Finanzierung einkalkuliert, weil es mit der Rodung so dringend ist...
