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Holzgüte

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Holzgüte

Beitragvon Forstjunior » Do Aug 11, 2011 21:30

Wenn ich dass wüste dann wär ich schlauer...Auf der Holzliste wird eben unter Qualität von B über C-K, D-V, D-K bezeichnet. B liegt bei max. 77 - D insgesamt bei 62 egal welche Stärke.
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Re: Holzgüte

Beitragvon Kormoran2 » Do Aug 11, 2011 23:06

Wichtig ist der Zustand im Augenblick des Verkaufs. Darüber schreibst du nichts. Was der Käufer nach dem Kauf mit dem Holz anfängt ist in seiner Verantwortung. Und wenn er es verrotten läßt, ist das sein Sache.
Du hast recht gute Karten indem du den Förster dabei hattest. Du hast sogar Fotos gemacht. Jetzt würde ich telefonieren und Auskunft verlangen über die Abwertungen. So können die ganz Großen nicht mit den ganz Kleinen umgehen. Ich würde mich wehren!
Klausner hat nicht nur einen guten Ruf. Waldbauern müssen sich wehren! Mein Forstberater ist mit einem anderen Waldbauern bis ins Sägewerk (nicht Klausner!) an der Ostsee gefahren und hat die Abwertungen geklärt, die unberechtigterweise vorgenommen wurden.
Ich hatte hier auch schon geschildert, daß ein großer Säger hier im Sauerland jahrelang Waldbauern betrogen hatte, indem das Werks-Eingangsmaß falsch ermittelt wurde. War "leider " ein EDV-Fehler. Der Säger hat überall nachgezahlt - deswegen nenne ich hier seinen Namen nicht.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Holzgüte

Beitragvon Forstjunior » Fr Aug 12, 2011 1:39

Ich denke, dass der Verkauf unmittelbar nach dem Aufmaß stattgefunden hat. Hat ja alles die WBV gemacht. Der Zustand dürfte also zum Zeitpunkt des Verkaufs der gleiche wie auf den Pics zu sehen sein.

Selbst der nachfolgende Stamm (der linke) wurde in D abgestuft. Kann ich anhand der Holzliste und der Stärke sehr gut nachvollziehen.

Der kleine Polter auf dem Pic war lt. Förster mögliches D-Holz, weshalb es zunächst extra gepoltert worden war.
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Re: Holzgüte

Beitragvon unimogthorsten » Fr Aug 12, 2011 17:28

vielleicht kann Dir der Aufkäufer sagen was D-V ist :wink: ? Fahr hin oder klär doch mal mit denen persönlich was da gelaufen ist.
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Re: Holzgüte

Beitragvon Forstjunior » Fr Aug 12, 2011 18:13

Habe heute direkt an Klausner geschrieben (hinfahren wäre zu weit da dass Werk in Thüringen liegt). Anbei wurden mir die sogenannten Codes übersandt. Nachdem lag alles daran, dass das Holz scheinbar über 50 Prozent blau war bzw. durch Käfer befallen. Dies ist aber alles nach der Aufnahme eingetreten, weshalb ich die Abwertung zu meinen Lasten nicht schön finde.

Hier die Codes für alle:

Abwertung in Qualität C wegen Abholzigkeit Ca
Abwertung in Qualität C wegen Krümmung Ck
Abwertung in Qualität C wegen Fäule Cf
Abwertung in Qualität C wegen Verfärbung Cv
(starke Bläue bis 50% der Stirnfläche)
Abwertung in Qualität D wegen Abholzigkeit Da
Abwertung in Qualität D wegen Krümmung Dk
Abwertung in Qualität D wegen Fäule Df
Abwertung in Qualität D wegen Verfärbung Dv
(Bläue über 50% der Stirnfläche, Lineatusbefall, Rotstreifigkeit
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Re: Holzgüte

Beitragvon MikeW » Fr Aug 12, 2011 18:42

... eigentl. ist`s ja schon gesagt: Wenn das Holz bereits im Frühjahr nach der Aufnahme verkauft wurde ist es Sache des Käufers. Er muß die Qualität zum damaligen Zeitpunkt bezahlen und nicht nach nem Werksaufmaß das 1/4 Jahr später erfolgt, weil das Holz nicht abgefahren wird. Es ist halt die Frage, wann der Verkauf erfolgte und auf welcher Grundlage.
Dazu hast Du bisher glaub nichts geschrieben. Wenn der Käufer den Polder übernommen hatte, muß er die damalige Qualität bezahlen !

Grüße Mike

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Re: Holzgüte

Beitragvon Forstjunior » Fr Aug 12, 2011 18:46

Also das Holz wurde über unsere WBV verkauft. Da hab ich keinen Einblick über die Abwicklung. Das Holz wurde Anfang April aufgenommen und bekam eine Polternummer. Danach hörte ich erst wieder als gezahlt wurde. Auf Anforderung habe ich dann die Holzliste mit dem Kommentar, man sollte froh sein dass es überhaupt verkauft wurde, da es ein Überangebot gegeben hätte, bekommen. Nur soviel dazu.
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Re: Holzgüte

Beitragvon Forstwirt81 » Fr Aug 12, 2011 19:21

Wenn es eine Polternummer bekommen hat ist es aufgenommen und dann auch bald gemeldet.Wenn es abgenommen ist brauchst Du ja auch nicht mehr begiften. Gegen die Verfärbung gibt es Fristen die nach dem Zeitpunkt des Einschlags gelten.Die meisste Bläue entsteht wenn das Holz ungerückt auf dem Waldboden liegt ,nicht im Polter!Du hast wohl alles richtig gemacht.Von der Wbv wissen wir es nicht genau.Und dem Säger ist einfach das Holz zu teuer.Und wo gibt es heute noch ein Überangebot an Holz...
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Re: Holzgüte

Beitragvon Forstjunior » Fr Aug 12, 2011 19:26

Angeblich gab es Regional soviel und die WBV hat ja nur eine bestimmte Liefermenge....also dass holz wurde immer gefällt und sofort gerückt und auf polter gesetzt. Die Polter wurden zunächst im Bestand aufgesetzt und dann rausgefahren auf den Ladeplatz und dort auch auf unterlagen gepoltert, also nicht am Boden. Zwischen Poltern am Ladeplatz und Aufnahme sind max. 3 Tage vergangen.

Wird es was nutzen, wenn man da nochmal nachfragt?
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Re: Holzgüte

Beitragvon arbo » Fr Aug 12, 2011 19:47

Entscheidend ist nicht die Holzaufnahme und Nummerierung durch den Förster oder sonstwen, sondern einzig der Zeitpunkt der Übernahme durch den Holzkäufer. Das kann im Wald erfolgen, das kann ebenso beim Eingang ins Werk sein. Hier ist lediglich wichtig das sich Käufer und Verkäufer einig sind wann, wo, und in welcher Form das erfolgen soll.

Häufig werden insbesondere "Zufallssortimente" wie z.B voreilig aufgearbeiteter Wind-oder Schneebruch etc. nach der Aufarbeitung aufgenommen ohne das schon ein konkreter Käufer vorhanden ist. Das hat den Vorteil das man bei eventueller Nachfrage schon genaue Daten über Sortiment und Menge hat. Das Risiko des Unterganges trägt hier selbstverständlich der Verkäufer.

In der Regel kann man aber jedem nur Raten mit dem Aufarbeiten von Holz erst dann zu beginnen, wenn die Verkaufsmodalitäten klar sind.

@Forstjunior : Wie ist denn die Holzübergabe im konkreten Fall im Kaufvertrag geregelt gewesen? Wenn Forstamt oder WBV das nicht verraten wollen oder selber nicht wissen dann ließe das gewisse Rückschlüsse zu...
Zuletzt geändert von arbo am Fr Aug 12, 2011 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
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Re: Holzgüte

Beitragvon Forstjunior » Fr Aug 12, 2011 19:50

Was für Kaufvertrag? Es gibt nix schriftliches...Jedes WBV Mitglied meldet an die Geschäftsstellen. Von dort kommt ein Mitarbeiter oder der Förster der als Berater der WBV tätig ist und nimmt auf. Das wars..Nachdem das Holz weg ist kommt das Geld aufs Konto. Auf Nachfrage kann man die genaue Holzliste vom Werk an die WBV haben.
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Re: Holzgüte

Beitragvon dappschaaf » Fr Aug 12, 2011 19:56

Hallo,

kannst du uns sagen wieviel Geld du dafür bekommen hast?
Oder wurde es schon geschrieben und ich habe es nur überlesen....

Gruß
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Re: Holzgüte

Beitragvon arbo » Fr Aug 12, 2011 19:59

Forstjunior hat geschrieben:Was für Kaufvertrag? Es gibt nix schriftliches...Jedes WBV Mitglied meldet an die Geschäftsstellen. Von dort kommt ein Mitarbeiter oder der Förster der als Berater der WBV tätig ist und nimmt auf. Das wars..Nachdem das Holz weg ist kommt das Geld aufs Konto. Auf Nachfrage kann man die genaue Holzliste vom Werk an die WBV haben.



Nachdem das ja in diesem Falle gründlich in die Hose gegangen zu sein scheint, kann man Dir nur Raten solche Details beim nächsten Mal vorab zu klären.
Es ist ein sehr trauriger Erfahrungssatz, das sich viele junge Leute für das Forstwesen bestimmen,oder von ihren Eltern bestimmt werden, wenn sie nicht Kopf genug haben eine andere Wissenschaft oder Kunst zu erlernen...
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Re: Holzgüte

Beitragvon holzjackl » Fr Aug 12, 2011 20:27

Servus Junior,

hast du die Fixer gekluppt und angeschrieben ?
Ich habe 2005 über 100m Kiefer verkauft. WBV sagte brauchst nicht mehr die einzelnen Stämme anzeichnen, macht jetzt die Werksvermessung. O.K. zu der Zeit war Holz noch nicht gar so teuer wie jetzt, aber 25- 35€ für sehr gerades Kiefernholz von 1b bis 3b :regen: .
Stärkere Stämme wurden auf 5,10 ausgehaltet und zum Langholz gelegt, dies bekam ein anderer Aufkäufer. Für dieses Holz gabs den doppelten Preis.
Wegen der Fixer habe ich bei der WBV Rabatz gemacht, und wärme es bis heute bei jeder Gelegenheit auf....
Wobei vllt. hat sich der LKW fahrer selbst schon bedient, kann es aber nicht beweisen.
Seit dem wird jeder Fixer wieder mit Hand vermessen und angeschrieben, und siehe an, alles in bester Ordnung :prost:

MfG
Wie schnell ist nix getan! (Alfred Bauhaus)
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Re: Holzgüte

Beitragvon Kuhkalb » Fr Aug 12, 2011 21:21

Waren vielleicht bei den D Stücken einige grobastige Kronenstücke dabei? Das könnte eine Abstufung erklären, die Tatsache kommt gerade bei Kiefer öfters vor.

Der Gefahrenübergang sollte eigentlich in den Verträgen, welche die WBV mit Klausner abgeschloßen hat geregelt sein. Es kann allerdings auch so geregelt sein, dass der Gefahrenübergang bei Eingang ins Werk erst auf den Käufer über geht. Kommt insbesondere bei Massensortimenten welche nach Werkseingangsmaß abgerechnet werden öfters mal vor.

Wenn die Stämme von April bis Juli im Wald lagerten waren bei der Witterung bestimmt einige verblaut.

Warum das Holz erst so spät abgefahren wird liegt bei genauerem Hinsehen auch auf der Hand. Erstens gab es insbesondere in der näheren Umgebung von Klausner Thüringen (insbesondere im SOK) sehr viel Schneebruch (hauptsächlich Kiefer) und zweitens wird am Sägewerk möglichst kein Holz auf Halde gelegt. Damit die Rundholzversorgung auch im Sommer, in der Zeit in der weniger Holz eingeschlagen wird gesichert ist auf diese Waldlager bei entsprechender Regelung des Gefahrenüberganges zurükgegriffen.

Gruß

PS Holzjackel: um sicher zu gehen das Kein Holz irgendwo unterwegs in einem Vorgarten etc abgeladen wird kannst du auch einfach die Stückzahl ermitteln durch einfaches Zählen am Polter. Werksvermessung insbesondere wenn ohne Rinde gemessen wird ist deutlich genauer und oftmals auch vom Volumen her mehr als manuel in Rinde gemeßen mit Rindenabzug nach HKS oder sonstigen Vereinbarungen.
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