Laut meinem BG-Menschen (und der ist wirklich sympatisch und kein übertriebener Detailfanatiker da er selbst Landwirt ist) haftet der, der eine nicht-zugelassene Maschine in den Umlauf bringt auch für die Folgen die damit entstehen...
Jetzt wird dein Kollege wahrscheinlich sagen, dass wenn etwas passiert, er ja einfach sagen kann, dass es sein Spalter sei und fertig....Denkst du, wenn er dabei (hoffen wir es nicht, aber nur mal angenommen) eine Hand verliert oder ihm wirklich was schlimmes passiert und es geht um Rentenansprüche, krankenhausgeld, Erwerbslosenrente etc...bleibt er bei seiner Aussage???
Die Frage beantwortet sich von selbst: Lass die Finger weg vom Verleihen! Ich selbst nutze für den Eigenbedarf auch nur zugelassenes Werkzeug, sonst kann ich mir die BG-Beiträge und den versicherungskram gleich sparen...
Und ich habe Ende 2012 mal wieder gemerkt, dass ich damit nicht so falsch liege....
Grüße und allzeit sicheres Arbeiten
Lukas

Aber so viel sei angemerkt...Motorsäge (346XP) und Unterschenkel...ist eine nicht gelungene Kombination....