Kormoran2 hat geschrieben:Wenn der Hänger ein "25"-Zeichen hinten dran hat und auch nicht schneller gefahren wird ist er meines Wissens nach zulassungsfrei und muß nicht mal ein Kennzeichen haben. Er kann ein Folgekennzeichen haben, also dasselbe Kennzeichen wie die Zugmaschine. Er braucht also nicht offiziell angemeldet zu sein, braucht keine eigene Versicherung, keine TÜV-Abnahme.
Ich kenne hier mehrere Landwirte, die solch ein 25-km/h-Schild an ihrem Kipper haben und keinerlei Kennzeichen. Auch eine ABE benötigt man in der Regel nicht. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!
du spiegelst so die allgemeine öffentliche Meinung wider, liegst aber in allen Punkten falsch
zulassungsfrei mit Folgekennzeichen geht nur in LoF Betrieben wenn die Zugmaschine auch grüne Nummer hat,
selbstverständlich braucht der Anhänger auch eine BE - interessiert aber meist keinen
wie manche LW rumfahren hat nichts mit unseren Vorschriften zu tun,
übrigends, mit so nem zulassungsfreien Anhänger, oder auch 2, mit 40km/h über die Landstrasse brettern wird richtig teuer
