was dies allerdings mit Grundbesitz zu tun hat, dachte es geht um Verkehrssicherheit
Aktuelle Zeit: Do Nov 20, 2025 6:04
Moderator: Falke
Kormoran2 hat geschrieben:Wenn der Hänger ein "25"-Zeichen hinten dran hat und auch nicht schneller gefahren wird ist er meines Wissens nach zulassungsfrei und muß nicht mal ein Kennzeichen haben. Er kann ein Folgekennzeichen haben, also dasselbe Kennzeichen wie die Zugmaschine. Er braucht also nicht offiziell angemeldet zu sein, braucht keine eigene Versicherung, keine TÜV-Abnahme.
Ich kenne hier mehrere Landwirte, die solch ein 25-km/h-Schild an ihrem Kipper haben und keinerlei Kennzeichen. Auch eine ABE benötigt man in der Regel nicht. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!
Kormoran2 hat geschrieben:Wenn der Hänger ein "25"-Zeichen hinten dran hat und auch nicht schneller gefahren wird ist er meines Wissens nach zulassungsfrei und muß nicht mal ein Kennzeichen haben. Er kann ein Folgekennzeichen haben, also dasselbe Kennzeichen wie die Zugmaschine. Er braucht also nicht offiziell angemeldet zu sein, braucht keine eigene Versicherung, keine TÜV-Abnahme.
Ich kenne hier mehrere Landwirte, die solch ein 25-km/h-Schild an ihrem Kipper haben und keinerlei Kennzeichen. Auch eine ABE benötigt man in der Regel nicht. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege!
Unimog 411 hat geschrieben:Hallo hund_basco,
leider hält sich hier im Forum die Meinung, dass für zul. freie Anhänger ein 25 km/h-Schild und der lof-Einsatz ausreicht -> das ist schlichtweg falsch!
Voraussetzungen für zul. freie Anhänger (Transportanh., es gibt ja noch andere wie Bauwagen, Feuerlöschanhänger ect.) sind:
- in einen lof Betrieb (daran habers bei den Meisten)
- nur für lof-Zweck
- hinter Zugmaschine
- 25 km/h Schild
Mit der Farbe des Kennzeichen hat es direkt nichts zu tun, das ist nur ein Hinweis auf die Steuerbefreiung des Fahrzeuges. (Natürlich haben die meisten lof-Betriebe auch grüne Kennzeichen, könnten aber auch mit "Schwarz" zul. freie Anhänger betreiben.)
Zu Deinen eigentlichen Problem:
- wie Du schon schreibst, ist es das einfachste, wenn Du eine BE vom Anhänger bekommen könntest
- hat Dein Anhänger noch die Typenschilder von der Achse und der Anhängevorrichtung? -> denn sollte es für den TÜV(alte B.länder/ DEKRA (neue B.länder) kein Problem sein Dir eine neue Abnahme zu machen.
TÜV/DEKRA stellt nur eine Bescheinigung aus, die noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden muss, erst damit ist die BE erteilt.
In Deinen Fall (hast ja kein lof-Betrieb) muss Du den Anhänger normal zulassen und bekommst den die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2, natürlich dann mit Steuerpflicht und HU.
Gruss
Lutz
vom TÜV ler noch ein Typenschild, das ich selbst ausfüllen sollte und anbringen.Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Willysjeep