w0lverine hat geschrieben:
Bei mir gehört die Planung der Anlage und Hydraulik zum Geschäft und wird dem Kunden nicht weiter berechnet.
Jedoch erhalt der Kunde bei Angebotsabgabe natürlich keine spezifischen Pläne oder Planungen die ggf. weiter gegeben werden können.
Solche Probleme entfallen, wenn im Planungs- Bauvertrag die Dokumentationspflicht vereinbart wird.
Leider sind die allerwenigsten Bauherren Juristen.
Sie wissen daher nicht, wie man solche Verträge aufsetzt.
Sie unterschreiben alles.
Die Krönung habe ich mal erlebt, als ein KFZ-Meister meinte, eine Stahlbauhalle bauleiten zu können.
Man hat ihm einfach die 20-Fuß-Container in 80 % der Größe im Plan eingezeichnet.
(Und noch verschiedene andere Fußangeln.)
Hinterher war er ganz erstaunt, daß die 20-Fuß-Container tatsächlich so groß waren.
Olli