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Holzverkauf Besteuerung?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon Fietewilhelm » Mo Nov 28, 2016 12:45

Noch einmal ganz lieb und leicht verständlich:
§ 14 Absatz 2 UStG:
Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung . . . aus, gilt Folgendes:

1. = betrifft nur Handwerkerrechnungen und ist hier nicht relevant.
2. führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus (nämlich im vorliegenden Fall eine Brennholzlieferung), ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen.
(Zwischenanmerkung: "Berechtigt" bedeutet nicht "verpflichtet". Im Gegenteil, Fachleute sagen dazu: "Im Umkehrschluss heißt berechtigt, dass er nicht verpflichtet ist") . . .
Die Vorschrift lautet dann weiter:
Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen . . .
Naja, das heißt dann zusammenfassend, dass ein Unternehmer - ausgenommen bei Handwerkerleistungen - nur dann verpflichtet ist, eine förmliche Rechnung mit USt-Ausweis auszustellen, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen liefert (oder leistet).
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon harley2001 » Mo Nov 28, 2016 13:36

Das ist Humbug. Ich hab mehrere Bekannte, die beim Finanzamt arbeiten unter Anderem bei der Steuerfahndung. Die wissen das mit Sicherheit. Als Kleinunternehmen kann er sich noch raussuchen, ob er Umsatzsteuer ausweist, oder nicht. Entscheidet er sich dafür, muss er sie auf jeder Rechnung ausweisen. Verlässt er das Kleingewerbe, muss er es sowieso.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon Waldschraat » Mo Nov 28, 2016 14:08

Spannend!
Wer, wenn die Voraussetzungen vorliegen sich als Kleinunternehmer behandeln will, muss sich an die Vorschrift des § 19 UStG halten, die bereits beschrieben sind.
Wenn er dennoch Umsatzsteuer ausweist, ohne insgesamt auf die Anwendung von § 19 UStG zu verzichten, weist die Umsatzsteuer unberechtigt aus, muss sie abführen und darf dennoch keine Vorsteuer in Anrechnung bringen.

Wer mit der Unternehmung beginnt, sollte die Umsatzsteuer kalkulieren. In der Regel sind dabei weniger die laufenden Aufwendungen (Holzeinkauf) als Investitionen in Maschinen u.Ä. von Bedeutung dafür, ob man nun § 19 UStG anwenden soll oder nicht.

Viele Grüße

W
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon The Judge » Mo Nov 28, 2016 14:13

Korrekt. Wenn er umsatzsteuerpflichtig ist, muss er die Umsatzsteuer auf jeder Rechnung ausweisen, die er stellt. In welcher Form das zu geschehen hat, hängt von der Höhe der Rechnung ab. Bei Rechnungssummen bis 150 € muss die USt. nicht separat ausgewiesen werden, sondern nur der Steuersatz (vgl. §33 UStDV).
Allerdings ist er nicht verpflichtet, eine Rechnung an Privatpersonen zu stellen. Das bedeutet aber nicht, dass der Umsatz nicht steuerpflichtig ist, wenn keine Rechnung gestellt wurde.
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