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Holzverkauf Besteuerung?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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19 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon Farmer108 » So Nov 27, 2016 16:49

Guten Abend,

habe ein Kleingewerbe angemeldet für Holzverkauf. Habe keinen eigenen Wald. Schlage das Holz selbst in einem Privatwald.

Wie funktioniert die Besteuerung?
Es geht um eine Verkaufssumme von ca. 3000,- pro Jahr.
Kennt sich jemand aus mit §13, 34b EstG und §51 EStDV ?

Es geht um die pauschale Anrechnung der Betriebskosten von 55 % des Verkaufserlöses und einen Freibetrag von 1534,- Euro.

Vielen Dank für die Hilfe

KM
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon 777 » So Nov 27, 2016 17:01

55% hast mit dem eig. Wald als Landwirt, 5,5 % Mwst. ......

Du hast ein Gewerbe, nix mit pauschal...., da fallen 19 % an ! Die zahlt der Endkunde.
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon yogibaer » So Nov 27, 2016 17:06

Da Du keine Einkünfte aus der Forstwirtschaft generierst kommen die genannten Paragraphen nicht in Anwendung.
Gruß Yogi
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon Falke » So Nov 27, 2016 17:08

Holz ist nicht gleich Holz. Ich wette, dass es in D. dafür verschiedene Steuersätze gibt. Ich nehme an, du meinst Brennholz ...

A.
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon yogibaer » So Nov 27, 2016 17:22

Adi, es war einmal. Der Regelsteuersatz für Holz gleich welcher Art und Verarbeitungstufe ist 19%. Es sei denn das Holz wird zu Binde- oder Zierzwecke verwendet. Zitat UStG Anlage 2 ; Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch

Gruß Yogi
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon 777 » So Nov 27, 2016 17:26

Kleingewerbe Umsatz nicht über 17 500 €, "gockel" mal
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon yogibaer » So Nov 27, 2016 17:45

Bei der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG weist man keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen aus kann sie aber trotzdem in der Preiskalkulation einfließen lassen. Und der Regelsteuersatz juckt sich nicht an §19.
Gruß Yogi
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon Hellraiser » So Nov 27, 2016 17:50

Hallo,

Brennholz wird mit 7% Besteuert.
Es sei denn aus dem eigenen wald, dann mit 5,5%.

Wenn ich Brennholz kaufe, sind auf den Rechnungen immer verschiedene Mehrwertsteuern ausgewiesen: Regionalforstamt 19 %, Stadtverwaltung 5,5 %, Raiffeisenmarkt 7 %.Welchen Satz muss ein Käufer denn zahlen?

Land- und Forstwirte genießen im Umsatzsteuerrecht eine Sonderstellung. Sie können eine Pauschalregelung in Anspruch nehmen. Danach beträgt der Steuersatz für die Lieferung von Brennholz aus dem Forst 5,5 %. Soweit die Stadt einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft betreibt, gilt für sie Entsprechendes.

Alle anderen Unternehmer und auch regelbesteuerte Landwirte dürfen, wie auch der Raiffeisenmarkt, die Pauschalregelung nicht anwenden. Wenn Sie Brennholz in Form von ganzen Stämmen (Rohlingen), Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder Ähnliches kaufen, dafür muss der ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Rechnung stehen.


Quelle: http://www.wochenblatt.com/frage-und-an ... -1635.html

Ich zahle 5,5% wenn ich Polterholz beim Forstamt kaufe und Verlange 7% wenn ich es Ofenfertig Verkaufe, weise aber die Mehrwertsteuer aus!
Ich mache eine EÜR für den Brennholzhandel.

mfg
Hellraiser
 
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon yogibaer » So Nov 27, 2016 19:14

Da muss mich mal wieder um Entschuldigung bitten. Richtig ist, dass Brennholz mit 7% Umsatzsteuer berechnet wird. Bis 2006/07 galt der verminderte Steuersatz von 7% auch für Rohholz. Bei pauschalierenden Betrieben gilt jetzt der Umsatzsteuersatz von 5,5% und bei optierenden Betrieben von 19% für Rohholz.
Sorry!
Gruß Yogi
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon Fietewilhelm » So Nov 27, 2016 22:33

Hallo Farmer108,
du musst etwas weiter ausholen.
Zunächst Kleinunternehmerregelung § 19 UStG: Hast du nur dieses Kleingewerbe mit einem Umsatz von nicht mehr als 17.500? (In diesem Fall von 3.000) Oder bist du noch anderweitig Unternehmer? Im umsatzsteuerlichen Sinne zählt nicht nur der eine Betrieb, sondern alle Betriebe zusammen. Besteuert werden alle Umsätze des Unternehmers mit allen seinen Betrieben. Überschreitest du diese Grenze von 17.500 jährlich nicht, hast du mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Dann bist du Kleinunternehmer und musst keine USt abführen, darfst in deinen Rechnungen keine USt ausweisen und hast auch keinen Vorsteuerabzug.
Wenn du die 17.500 im Vorjahr überschritten hast oder voraussichtlich bei Betriebseröffnung überschreitest: Dann ist auch bei dir die USt dran. Du musst die USt aus deinen Verkäufen abführen, für Brennholz 7%, Kannst dagegen rechnen USt, die andere Unternehmer die für Leistungen an deinen Betrieb berechnen (die heißt dann Vorsteuer), z. B. die 5,5% oder 7% für die Holzlieferung. In deinen Rechnungen musst du nur dann USt ausweisen, wenn du an andere Unternehmen lieferst. So lange du Privatpersonen belieferst, solltest du keine USt in deinen Rechnungen ausweisen, dann kannst du auch keine Fehler dabei machen.
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon The Judge » Mo Nov 28, 2016 8:28

Fietewilhelm hat geschrieben:In deinen Rechnungen musst du nur dann USt ausweisen, wenn du an andere Unternehmen lieferst. So lange du Privatpersonen belieferst, solltest du keine USt in deinen Rechnungen ausweisen, dann kannst du auch keine Fehler dabei machen.

Kannst du diese Aussage bitte mit Quellen belegen?
Wenn er Umsatzsteuerpflichtig ist, muss er die Umsatzsteuer auch ausweisen. §14 Abs. 4 Nr. 8 UStG sieht da keine Ausnahmen vor...
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon Fietewilhelm » Mo Nov 28, 2016 10:27

@ The Judge
§ 14/2 Zi. 2
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon The Judge » Mo Nov 28, 2016 11:16

Der Absatz bezieht sich aber auf Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, die ohnehin steuerbefreit sind. Mit dem Status des Kunden (juristische oder natürliche Person) hat das nichts zu tun. Hier wird lediglich das Wahlrecht eingeräumt, ob überhaupt eine Rechnung gestellt wird.
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon harley2001 » Mo Nov 28, 2016 11:55

Natürlich muss er ,falls umsatzsteuerpflichtig, diese auch bei Privatpersonen ausweisen. In seinem Fall mit 7%. Wenn ihr was nicht genau wisst, dann hört doch auf die Leute zu verunsichern.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Holzverkauf Besteuerung?

Beitragvon 108fendt » Mo Nov 28, 2016 12:42

Farmer108 hat geschrieben:habe ein Kleingewerbe angemeldet für Holzverkauf. Habe keinen eigenen Wald. Schlage das Holz selbst in einem Privatwald.


Kostet das Holz nichts, im Einkauf ?
BG und IHK noch nicht bei dir gemeldet ? Sobald du ein Kleingewerbe angemeldet hast wollen die auch was !
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