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Hundehalter aufgepasst!

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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60 Beiträge • Seite 4 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon -V- » Sa Mai 03, 2014 16:51

Cairon hat geschrieben:Das mit dem E-Zaun wäre eine Möglichkeit zur "Abwehr von Wildschweinen". Allerdings neigen Hundebesitzer dazu solche Zäune zu sabotieren. Im letzten Winter hatten wir damit massiv Probleme. Die Schafe liefen auf einer Fläche ein einem stark frequentierten Weg. Regelmäßig wurden die Kabel aus dem Gerät gerissen, die Erdung herausgezogen und das Gerät ins Feld geworfen. Wir konnten es leider nicht beweisen, aber es ist schon wahrscheinlich das ein Hund Kontakt mit dem Draht hatte und sich der Besitzer auf diese Weise revanchierte. Man musste schon etwas Aufwand betrieben um das Gerät zu finden, denn es war auf der dem Weg abgewandten Seite montiert und nicht leicht zu finden. An der Zaunseite fanden sich dann auch regelmäßig unbekannte Fuß- und Pfotenabdrücke. Mehrfach sind die Schafe ausgebrochen, zum Glück ohne größere Schäden.


Das gleiche ist einen Bekannten von mir auch schon passiert. Als die Frau dann zu Rede stellte, antwortete sie, ihr Hund habe sich am Zaun weh getan. Welchen Schaden entlaufene Rinder anrichten interesiert scheinbar nicht.
Taktlosigkeit ist der Entschluss, etwas zu sagen, das alle anderen denken.
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon forenkobold » Sa Mai 03, 2014 17:12

Nijura hat geschrieben:Nochmal das Gespräch suchen, eventuell mit Handy/Recorder aufzeichnen, so als Beweissicherung(nicht ganz legal). Wenn keine Einsicht, dann mit Schadensersatz drohen und wenn immer noch keine Einsicht, zur Polizei und Anzeige wegen Sachbeschädigung machen.
Als Tierhalter ist man verpflichtet für die Schäden seinere Tiere aufzukommen bzw diese zu vermeiden.

Gruss Frank

PS: Ziehe doch einen mobilen Stromzaun zur Wildabwehr.

Ich hätte das jetzt auf den ersten Blick als legal erachtet...

aber wie man HIER sieht wird man als "selbsternannter Ordnungshüter" verunglimpft und hat ein Gericht kein Verständnis dafür, wenn man Vergehen zum Beweis auf Bild sichert:

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bon ... s18033.htm
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Sikubauer » Sa Mai 03, 2014 18:06

forenkobold hat geschrieben:
aber wie man HIER sieht wird man als "selbsternannter Ordnungshüter" verunglimpft und hat ein Gericht kein Verständnis dafür, wenn man Vergehen zum Beweis auf Bild sichert:

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bon ... s18033.htm


Interessant ist der letzte Satz aus der Urteilsbegründung:

Hinzu sei gekommen, dass der Beklagte lediglich Allgemeininteressen verfolgte. Interessen oder Rechte des Beklagten seien nicht betroffen gewesen.


Da lese ich heraus, dass die Welt anders ausgesehen hätte, wenn der "Ordnungshüter" ein eigenes Interesse gehabt hätte, also z.B. eigener Grund und Boden.
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Cairon » Sa Mai 03, 2014 21:52

Ich denke auch, dass sich das Urteil darauf stützt, dass der Hundebesitzer sich nicht auf privatem Grund befunden hat und daher die Persönlichkeitsrechte schwerer wiegen. Hätte sich der Hundebesitzer auf einem Acker befunden und der Hund hätte einen Schaden am bestand angerichtet würde die Sache wahrscheinlich schon anders aussehen. Man muss doch auf Videoüberwachung hinweisen, möglicherweise hätte es schon gereicht ein entsprechendes Schild aufzustellen, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Halb acht, halb neun, es wird schon heller,
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon lodar » So Mai 04, 2014 5:24

Das sehe ich auch so:

Es sei aber nicht Sache des Bürgers die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Diese Aufgabe komme den zuständigen staatlichen Stellen zu. Deren Funktion dürfe sich ein Bürger nicht anmaßen. Hinzu sei gekommen, dass der Beklagte lediglich Allgemeininteressen verfolgte. Interessen oder Rechte des Beklagten seien nicht betroffen gewesen.


Geht es um Privatgrund, würde wahrscheinlich anders entschieden wenn mit dem Bild Schaden am Privateigentum nachgewiesen wird. Wie sollte man auch sonst begangene Taten beweißen, so ein Typ wäre genau der, der ohne Beweise alles abstreiten würde. Also, wenn alles reden nichts hilft, Beweiße sichern und Hilfe holen. :prost:
lg
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Max M » So Mai 04, 2014 11:21

Nix mehr mit Anzeige drohen, das interessiert die Hundehalter überhaupt nicht.

Der Kanister mit Fischsud steht schon in der Sonne und ich kann es kaum noch erwarten
den Inhald zu verteieln. :wink:
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Fassi » So Mai 04, 2014 12:16

Denk ans gelegentliche Entlüften, sonst hast den Mief am Hof :wink: .

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Hannes/ESBG » So Mai 04, 2014 12:28

Ja leider hängt das Hundeproblem überwiegend am oberem Ende der Leine und ist absolut Einsichtsresistiv!

MfG Hannes / ESBG
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon lodar » So Mai 04, 2014 14:22

Hannes, herzlich willkommen im LT, aber was heißt den ESBG? :?
lg
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon µelektron » So Mai 04, 2014 15:15

Nunja, das recht am eigenen bild ... es gibt da aber auch noch die sogenannte panoramafreiheit, sprich, jeder darf bilder der landschaft machen, jedoch dürfen personen nicht im zentrum des bildes sichtbar sein. Wenn also jemand bilder macht und zufällig läuft einer seitlich hinein, pech gehabt. Hatte so ne diskussion erst letztens wegen ner webcam in öffentlichen raum sehend. Die kamera muss ergo so angebracht werden, dass eventuelle personen nicht im bildzentrum fokusiert sind und wenn möglich in das privatgrundstück hinein, nicht heraus schauen. Dann bewegt man sich nicht mehr im dunklen bereich.

Es gab da aber auch bei heilbronn nen fall von sachbeschädigung am weinberg, der per wildkamera aufgedeckt wurde.
... ich mag keine Gäste die erst die Tür eintreten und dann nicht merken wenn die Party vorbei ist.
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Max M » Mi Mai 07, 2014 19:14

Fassi hat geschrieben:Denk ans gelegentliche Entlüften, sonst hast den Mief am Hof :wink: .

Gruß

Ja wird gemacht...lach ich schnupper nicht einmal mehr dran. :lol:
****freu****
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon karambu » Do Mai 08, 2014 7:48

Hannes/ESBG hat geschrieben:Ja leider hängt das Hundeproblem überwiegend am oberem Ende der Leine und ist absolut Einsichtsresistiv!



... da hat der Hannes vollkommen Recht!

Um nochmal auf die Dokumentation eines entstandenen Schadens seitens der Polizei zu kommen:

Sollte ein Hund oder ein anderes Tier - egel ob Nutz- oder Haustier - einen Schaden bei einer anderen Person anrichten, dann ist dies zu 99% KEINE Sachbeschädigung und somit auch KEINE Straftat. Eine Sachbeschädigung muß immer VORSÄTZLICH passieren, wie z. B. das Beschädigen oder zerstören eines Weidezaungerätes. In diesem Fall darf der Eigentümer natürlich alles versuchen, um die Personalien des Täters zu sichern und den Täter nach §127 StPO bis zum Eintreffen der Polizei festhalten! Dazu muß aber der Verdacht einer Straftat vorliegen!

Richtet aber ein freilaufender Hund einen Schaden an, so liegt nur selten eine Straftat vor. Der Hundehalte müßte seinen Hund schon aktiv auffordern, etwas zu beschädigen, zu beißen, o. ä.
Richtet der Hund also einen Schaden an, handelt es sich um reines Zivilrecht und die Polizei hat lediglich die Aufgabe des Personalienaustausches.

Auch mit dem oben genannten Hausfriedensbruch nach §123 StGB kommt man in den meisten Fällen nicht weiter, da der Hausfriedensbrecher das "befriedete Besitztum" betreten müßte und das bedeutet:

Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist.

Das alles ist nicht wirklich befriedigend...! :?

Eine Bedrohung nach §241 StGB setzt voraus, dass der Täter dem Hundehalter mit einem Verbrechen (!) droht - also einem Verstoß gegen das StGB mit einer Mindeststrafe von über einem Jahr

Die Androhung einer saftigen Tracht Prügel (im Sinne einer Körperverletzung nach §223 StGB) stellt somit keine Straftat da... also bei Antreffen eines uneinsichtigen Hundehalters die richtigen Worte zurechtlegen, wenn gar nichts anderes mehr hilft! :D
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Max M » Mi Mai 14, 2014 16:40

Max M hat geschrieben:
Fassi hat geschrieben:Denk ans gelegentliche Entlüften, sonst hast den Mief am Hof :wink: .

Gruß

Ja wird gemacht...lach ich schnupper nicht einmal mehr dran. :lol:
****freu****

Die Suppe ist jetzt 10 Tage alt und beim schnuppern werden die Auge glasig...bäh.

Ich glaub aber, dass ich einen Fehler gemacht habe, es waren noch Rollmöpse ausm Glas da und die habe ich auch
in den Kanister gestopft und jetzt riecht es etwas nach Essig.
Hoffentlich wird es der Wirkung kein Abbruch tun. :roll:
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Königstiger2 » Mi Mai 14, 2014 17:02

Du musst uns unbedingt auf dem laufeneden halten. :D
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Re: Hundehalter aufgepasst!

Beitragvon Cordula Schröder » Mi Mai 14, 2014 17:03

was fürn Aufwand Max M. :lol:

Fischsud ist zwar ganz nett, aber soll ich dir sagen, was wirklich hilft? Nach fast zweiJahrzenten Hundehaltung: Rehscheiße (ganz fies und kaum wieder loszuwerden--> 5 Liter Shampoo), das lieben alle, wälzen und fressen und genauso gut, wenn nicht noch besser Menschenk..... also du könntest dich auch selbst an den Rand setzen. Dauert vielleicht etwas bis du am Ende des Feldes angekommen bist, aber egal. Mußte halt mehr essen. :mrgreen:
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