haldjo hat geschrieben:Aus rechtlicher Sicht muss der der die Schläuche einbindet ohnehin eine "befähigte Person Hydraulikschlauchleitungen" nach TRBS 1203 sein.
Schulung mit Prüfung und allem Pipapo. Zusätzlich muss man vom AG auch noch offiziell benannt werden.
Hallo,
ist das EU Richtlinie oder deutsche Übertreibung?
Hier in F fertigen alle möglichen Jungs Leitungen, Schläuche, etc von Qualifikation hab ich noch nie was gehört.
Hatte auch schon üble Erfahrung mit schlecht verpressten Leitungen im Telearm, und dann ist nur 1m bis zur Presse, ohne ausbau.
Habm mer hingekriegt damals.
Hätt ich nur bei Hytec bestellt, da gabs noch nie ne Reklamation.
Gruss Christian
