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Ich habe mal eine Frage zur Steuererklärung...

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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32 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon 2810 » Mi Apr 08, 2009 12:29

maya hat geschrieben:
Ich habe einfach die Befürchtung das die Steuerzahlungen unseren geringen Gewinn aus der Landwirtschaft auffrißt, das ganze ist nur ein Hobby von uns, aber wenn wir drauf zahlen müssen, dann ist es ja vielleicht besser alles aufzugeben...obwohl mein Mann das nie machen würde :lol:


Das ist gut möglich , dass die Steuern den "virtuellen" Gewinn (errechnet
als § 13a LW des ESt Ges.) auffressen (bei schlechten Schweinepreisen so wieso )
Ich finde es toll , dass Ihr das anvertraute Erbe erhaltet , evtl sind die Eltern noch mit am Arbeiten in der LW? Wenn sie sich dabei körperlich nicht übernehmen ,trägt das auch zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit bei .
Wie sind die Altenteilslasten bei der Übergabe geregelt worden ?
Woher kommen die Schulden , auch übernommen von den Übergebern ?

Und wenn Ihr den Betreib verpachtet , dann habt Ihr die Einkunftsart " Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ".
Ich denke ,Ihr braucht kompetente Beratung .
2810
 
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Beitragvon maya » Mi Apr 08, 2009 13:13

CarpeDiem hat geschrieben:Du reagierst im Moment wie meine Mutter vor vielen Jahren, die nach dem Tode meines Vaters mir die Formulare vom Finanzamt in die Hand drückte und sagte "mach mal, aber schau, dass ich nichts bezahlen muss".


:lol: :lol: :lol:
Ja genau das wollen ja alle !!!
maya
 
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Beitragvon maya » Mi Apr 08, 2009 13:20

2810 hat geschrieben:
maya hat geschrieben:
Ich habe einfach die Befürchtung das die Steuerzahlungen unseren geringen Gewinn aus der Landwirtschaft auffrißt, das ganze ist nur ein Hobby von uns, aber wenn wir drauf zahlen müssen, dann ist es ja vielleicht besser alles aufzugeben...obwohl mein Mann das nie machen würde :lol:


Das ist gut möglich , dass die Steuern den "virtuellen" Gewinn (errechnet
als § 13a LW des ESt Ges.) auffressen (bei schlechten Schweinepreisen so wieso )
Ich finde es toll , dass Ihr das anvertraute Erbe erhaltet , evtl sind die Eltern noch mit am Arbeiten in der LW? Wenn sie sich dabei körperlich nicht übernehmen ,trägt das auch zum Wohlbefinden und zur Zufriedenheit bei .
Wie sind die Altenteilslasten bei der Übergabe geregelt worden ?
Woher kommen die Schulden , auch übernommen von den Übergebern ?

Und wenn Ihr den Betreib verpachtet , dann habt Ihr die Einkunftsart " Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ".
Ich denke ,Ihr braucht kompetente Beratung .


Ja mein Schiegerpapa hilft uns enorm ohne ihm sehe es schon anders aus und meine Schwiegermama führt auch mal Telefonate für uns, aber das meiste und den Schreibkram machen wir, sie unterstützen uns natürlich bei Fragen, aber wie ich schon schrieb, sie mussten nie was nachzahlen, also habe sie sich darum auch nie Gedanken gemacht.
Die Schulden sind unsere wir haben uns die 1.Etage renoviert usw.
Bei der Übergabe wurde nichts geregelt. Also wir haben kein Geld oder so bekommen, es wurde umgeschrieben, auf dem Namen meines Mannes.

Könnten wir das ganze nicht als Hobby betreiben ? Wo ist da die Grenze ?

Danke für eure Hilfe.
maya
 
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Beitragvon CarpeDiem » Mi Apr 08, 2009 13:26

Auch das ist nicht richtig, 2810, wenn ein Betrieb verpachtet wird und es wird nicht dessen Aufgabe erklärt, was man bei vorhandenen stillen Reserven überlegen sollte, dann hat man immer noch Einkünfte aus L+F, nur wenn die Betriebsaufgabe stattgefunden hat, treten anstelle von L+F Einkünfte aus V+V.

Mayas Befürchtung ist schon richtig und wahrscheinlich auch zutreffend, dass der Gewinn aus der Landwirtschaft aufgefressen wird durch die Steuerzahlungen. Dies ist deshalb so gravierend da die beiden ja durch die ausserlandwirtschaftlichen Einkünfte bereits in der Progressionszone des EKSt Tarifs sind und die L+L dann noch drauf gesattelt werden. Diese Tatbestände kamen bei den Schwiegereltern nicht zum tragen.

Aber wie gesagt die Basisarbeit muss sie selbst einmal erledigen. Dabei bin ich überzeugt, das das Mädel das bisher die Arbeit gemacht hat unter den gegebenen Voraussetzung alles absolut richtig erledigt hat.
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Beitragvon TLX9999 » Mi Apr 08, 2009 17:40

Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb übertragen wird, wird in der Regel auch für die Versorgung der Altenteiler in dem Vertrag eine Regelung getroffen (Wohnrecht u.a.) Die daraus resultierenden Aufwendungen können regelmäßig steuerlich berücksichtigt werden. Also könnte ein Blick in den Übertragsvertrag eventuell auch noch zu einer Steuerersparnis führen.
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Beitragvon TLX9999 » Mi Apr 08, 2009 17:41

Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb übertragen wird, wird in der Regel auch für die Versorgung der Altenteiler in dem Vertrag eine Regelung getroffen (Wohnrecht u.a.) Die daraus resultierenden Aufwendungen können regelmäßig steuerlich berücksichtigt werden. Also könnte ein Blick in den Übertragsvertrag eventuell auch noch zu einer Steuerersparnis führen.
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Beitragvon Frankenbauer » Mi Apr 08, 2009 22:03

So habe ich mir am Anfang, sprich 2004 beholfen, ich habe mir eine Calc. Datei (Exxel) gebastelt, in die ich sämtliche Einnahmen und Ausgaben im Kalenderjahr eintrage. Nachdem diese Aufstellung beim Finanzamt auf sehr gute Resonanz traf verwende ich sie heute noch, allerdings muss ich jetzt nach einigen Investitionen weiter basteln und mir Inventarlisten mit Abschreibungen usw. anlegen, bei deren Qualität und vor allem bei den Laufzeiten von Maschinen besteht noch etwas Klärungsbedarf zwischen mir und dem FA (FA fordert schnellere Abschreibung, was die Gefahr von sog. Buchgewinnen mit sich bringt).
Im ersten Jahr würde ich einfach einmal Belege sammeln und gegenüberstellen, dann in eines der unzähligen Lohnsteuerprogramme (ELSTER gibts gratis beim FA) meine sämtlichen Daten eingeben und einfach mal rechnen lassen. Nach dieser billigen Lösung hat man einen Anhaltspunkt, ob man etwas ändern muss und meiner Meinung nach müsst ihr dringend etwas ändern.



Lfd Nr. Posten Zweck Einnahme Ausgabe
1 Hinz & Kunz Pacht 300,00
2 Schlachthof Viehverkauf 200,00
3
4
5
6
7
8
9
10
11

Summe 200,00 300,00

Saldo zur Übernahme in die Steuererklärung -100,00

SHIT, jetzt hat es die Tabelle doch wieder verschoben!

Gruß

Werner
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Beitragvon hans g » Do Apr 09, 2009 7:07

frankenbauer---ich bin überrascht,dass dein finanzamt, deine einfach gestrickte einnahmeüberschussrechnung akzeptiert---beim gemeinschaftsmähdrescher rechne ich auch so,der steuerberater hat aber bedenken.
hans g
 
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Beitragvon Obelix » Do Apr 09, 2009 7:15

hans g hat geschrieben: ... und wer sich bei einem einkommen von 65000€ NICHT KÜMMERT,ist selber schuld. ...


Hallo Maya,

war die Aussage von "hans g" nicht verständlich für Dich?

Warum diskutierst Du hier unter Nutzung von gefährlichem Halbwissen weiter?

Warum suchst Du Dir nicht endlich einen vernünftigen Steuerberater? Den Geiz, den Du und Dein Mann bisher an den Tag gelegt haben, war Geiz an der falschen Stelle. Damit habt Ihr Euch vermutlich schon ganz kräftig ins eigene Fleisch geschnitten.

Grüße
Obelix
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Beitragvon Zackou » Fr Apr 10, 2009 9:14

hans, du kannst nicht davon ausgehen, dass alle so viel Gewinn machen wie du :wink:, denn wenn die Betriebseinnahmen unter 17.500 € liegen, kannst du eine formlose Gewinnermittlung beifügen.
Sei, was du scheinen willst.
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Beitragvon hans g » Fr Apr 10, 2009 9:31

Zackou hat geschrieben:hans, du kannst nicht davon ausgehen, dass alle so viel Gewinn machen wie du :wink:

also--ich gehe immer davon aus,dass die anderen VIEL MEHR, als ich ,gewinnen :wink:
hans g
 
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Beitragvon kleinlandwirt » Fr Apr 10, 2009 17:16

@carpe Diem

Das mit der Pauschalierung würde ich nicht so verteufeln, da dies auch gewisse Vorteile bringt. Es gibt nämlich auch Betriebe unter 20 ha, welche bei Einnahme-/Überschussrechnung oder Buchführung in Wirklichkeit höhere Einkünfte versteuern müssten


@maya

Lösungsvorschlag: Da du anscheinend etwas mit dem Computer umgehen kannst, mach dir eine ExelTabelle mit 5 Spalten
Datum/Beschreibung/Kategorie/Einnahme /Ausgabe
und beginn mit deinen Aufzeichnungen am 01.07. des Jahres und schließe am 30.06. des folgenden Jahres (= Wirtschaftjahr)
In der Spalte Kategorie trägt du Überbegriffe wie z.B. bei einer Ausgabe wegen Reparatur des Schleppers = "Reparaturen" oder beim Verkauf von Mastschweinen = "Einnahmen" oder beim Kauf von Diesel = "Kraftstoffe", da eine Gewinnermittlung beim Finanzamt nur aufsummierte Kategorien aufweisen soll und nicht jede Eintragung einzeln.
Dann mach folgende Summen: Einnahme; Ausgabe; Einnahme - Ausgabe = Gewinn/Verlust

Druck das Zeug aus und gib es deiner Steuergehilfin (kannst du auch während des laufenden Jahres mal machen und fragen). Der Rest (Entscheidung ob weiter § 13a EStG oder § 4 Abs.3 EStG) dürfte dieser dann eigentlich nicht schwer fallen.

Das ganze geht natürlich auch ohne Computer auf Papier; einfach ein Kassenbuch im Buchhandel kaufen und dort alles eintragen; musst halt dann selber rechnen.

Wenn du trotzdem noch Fragen hast, schreib mir eine PM

P.S das ganze geht auch noch rückwirkend für bereits abgelaufene Kalenderjahre, solange bei deinem Steuerbescheid noch ein Einspruch läuft oder noch ein Einspruch möglich ist.
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Beitragvon CarpeDiem » Fr Apr 10, 2009 17:29

@Kleinlandwirt, da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Ich vertreufele die Durchschnitte nicht, aber bei dem von Maya geschilderten Betrieb mit Schweinemast und so, da habe ich meine Bedenken, insbesonders wenn noch Afa und Kapitalkosten anfallen.
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Beitragvon Frankenbauer » Mi Apr 15, 2009 20:23

@ hans g

Wie schon öfter beschrieben hab ich nur einen Mini- Betrieb.

Gruß

Werner
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Beitragvon maya » Do Apr 16, 2009 10:14

Hi !

Ich danke euch allen sehr. Wir werden jetzt erst mal so eine Tabelle erstellen. Danke an kleinlandwirt. Mal sehen ob ich das hinbekomme, aber ganz so schwer wird es wohl nicht sein.

Also nochmals vielen Dank !

LG maya
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