Servus,
Das mit den ehemaligen Landwirtschaftlichen Gebäuden/Scheunen/Hallen/usw. wird regional sehr unterschiedlich gehandhabt.
Hier im Ort wurden mehrere ältere Scheunen als Wohnwagen-Unterstände vermietet. Das ganze rückte in den letzten zwei bis drei Jahren in den Fokus irgendwelcher Behörden und es gab für die Besitzer nur die Möglichkeit eine Umnutzung zu beantragen (und das geht im Landkreis MR in Hessen äußerst schwierig, das hab ich persönlich jetzt zwei Mal durch). Die Umnutzung als "gewerblicher Unterstand" ist steuerlich gesehen nicht sinnvoll. Wenn die hier vorbei fahren und in einer Scheune Wohnwagen/Wohnmobile/Boote oder sonstiges entdecken, deren Halter nicht der Besitzer der Scheune ist, rufen sich hier fast automatisch alle "unangenehmen" Instanzen auf den Plan.
Die meisten Unterstellplätze werden ja faktisch schwarz vermietet.
Und das soll hier jetzt vermieden werden.
Mein Nachbar hat seine Scheune "platt gemacht", ich nutze meine Halle/Scheune nur noch für meine Oldtimer und ein paar Anbaugeräte, ein Bekannter aus dem Landkreis VB hat dagegen überhaupt keine Probleme.
Wie die Rechtslage genau aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
