Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Satz 1 des deutschen Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG/KunstUrhG)).
Als Faustformel gilt: Je mehr eine Person im öffentlichen Interesse steht, desto eher muss sie eine Berichterstattung mit Bildern dulden. Da Du also nicht eine Person des öffentlichen Lebens bist (warum eigentlich nicht....????) kannst Du den Hansel im Park eins hinter die Löffel geben oder seine Kamera beschlagnahmen lassen.
Er darf auf keinen Fall die von Euch gemachten Fotos verwenden. Notfalls kannst Du auf die Herausgabe des Film- bzw. Fotomaterials klagen.
Trotzdem nochmal vielen Dank für dieTipps. Also wisster auch für die Zukunft bescheid, Paparazzi im Wald eine verpassen, Sd Karte verbrennen und Digicam bei eBay verticken

