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Moderator: Falke
Fendt-Deutz-Fan hat geschrieben:Urheberecht
MKemmerer hat geschrieben:weil du das "Recht am eigenen Bild hast" und demnach selber bestimmt kannst wer dich fotographieren darf und wer eben nicht.
Schrat hat geschrieben:MKemmerer hat geschrieben:weil du das "Recht am eigenen Bild hast" und demnach selber bestimmt kannst wer dich fotographieren darf und wer eben nicht.
Das ist aber wirklichkeitsfremd. Im Umkehrschluss würde das ja heißen keiner darf in der Öffentlichkeit fotografieren ohne vorher oder zumindest nachher alle erfassten Personen zu fragen ob ihnen das auch recht ist bzw. war. Heikel wird es erst dann wenn die Fotos veröffentlicht werden. Und auch dann wird es auf den Begleittext ankommen. Oder hat schon mal einer ein Foto von einer belebten Straße gesehen wo alle Gesichter unkenntlich gemacht worden? Mal abgesehen von Google-street-view?
togra hat geschrieben:Haaallo??
DU selbst hast doch mit diesem Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
eigentlich alle Deine Fragen schon beantwortet....
robs97 hat geschrieben:
...Bei dem Fotografieren von Personen außerhalb des Privatbereichs kann aufgrund einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter besonderem Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [14].
robs97 hat geschrieben:...Bei dem Fotografieren von Personen außerhalb des Privatbereichs kann aufgrund einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter besonderem Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [14]
robs97 hat geschrieben:Bereits im Gesetzgebungsverfahren haben zahlreiche Medienrechtler vergeblich versucht, das Gesetz zu verhindern. Die Regelung „trifft den Undercover-Journalismus im Kern“, schreibt der Enthüllungsjournalist Hans Leyendecker (Süddeutsche Zeitung, 3. September 2004). Denn Journalisten, die mit versteckter Kamera filmen, machten sich nun möglicherweise strafbar, so Leyendecker. Zudem sind die Tatbestandsmerkmale des „höchstpersönlichen Lebensbereichs“ und des „[gegen Einblick] besonders geschützten Raumes“ Neuschöpfungen des Gesetzgebers, die die Rechtsprechung erst einmal ausfüllen muss. Dies sorgt zunächst für Rechtsunsicherheit.
Schrat hat geschrieben:
Na dann ruf in solchen Fall mal die Polizei an. Ich denke die macht das gleiche wie ich.![]()
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