"Die Gemeinde hat gar keine Vorkaufsrechte, nur dumme Bauern glauben das."
Dumme Bauern glauben das, und studierte Notare wissen es.
Aktuelle Zeit: Mo Apr 29, 2024 15:30
Landwirt 100 hat geschrieben:"Die Gemeinde hat gar keine Vorkaufsrechte, nur dumme Bauern glauben das."
Dumme Bauern glauben das, und studierte Notare wissen es.
DWEWT hat geschrieben:[quote="DWEWT“]T5060 hat geschrieben:Landwirt 100 hat geschrieben:Das Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht aber immer, auch wenn ein Landwirt kauft. Das wird grundsätzlich immer durch die Gemeinde geprüft.
In wie weit NGO informiert werden, kann ich nicht sagen, ich denke sie müssen davon selbst Kenntnis erlangen.
Die Gemeinde hat gar keine Vorkaufsrechte, nur dumme Bauern glauben das. Im Gegenteil man kann sogar das Vorkaufsrecht als Landwirt durchsetzen, wenn die Gemeinde eine landwirtschaftliche Fläche gekauft hat.
Quelle: Die Quelle ist bekannt und möchte nicht benannt werden[/quote]
Mit dem verlinkten Text widersprichst du dir komplett. Die Gemeinde hat sehr wohl ein formelles Vorkaufsrecht. Es ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Kopfschüttel!
Coole Quellenangabe![/quote]
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