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Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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23 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon BioLisel » Mi Aug 23, 2023 10:40

Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe direkt ein diffuses Thema
Wir wollen eine Immobilie mit landwirtschaftlichen Nutzflächen (ca. 4ha) zur privaten Pferdehaltung kaufen.
Meine Eltern bewirtschaften einen Hof im selben Ort und haben jetzt erzählt, dass Haupterwerbslandwirte uns die Flächen mit einem Vorkaufsrecht "abnehmen" könnten.
Kann man dies durch Klauseln im Kaufvertag ausschließen?
Kann man die private Pferdehaltung als Grund zur Eigennutzung anführen um dies zu umgehen?
Ich denke nicht, dass jemand davon Gebrauch machen wird aber wir haben bald den Notartermin und sind nur wegen dieses Themas aufgeregt.
Ohne die Flächen käme die Immobilie auch nicht in Frage.
Danke schon mal für Eure Antworten
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon Landwirt 100 » Mi Aug 23, 2023 10:57

Das wird euch der Notar doch erklären können. Ich denke als "privater Pferdehof" habt ihr da keine besonderen Rechte. Ich vermute aber, dass die Flächen plus Gebäude so teuer sind, dass eh kein Landwirt Interesse hätte, oder?
Ansonsten könnten deine Eltern ja das Land kaufen und dann regelt ihr das familienintern.
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon BioLisel » Mi Aug 23, 2023 11:02

Danke für deine schnelle Antwort.
So in der Art habe ich mir das schon gedacht.
Aber man weiß ja wie das ist: die Zeit vergeht so langsam. Da macht man sich alle verrückt :roll:
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon Todde » Mi Aug 23, 2023 11:40

4 Hektar sind für Euch Hobby, vielleicht hat das Vorkaufsrecht seine Begründung?
Die könnten für Betriebe im Ort zur Erzeugung von Lebensmitteln vielleicht wichtiger sein?
Das Volk der Ukrainer verteidigt die Freiheit Europas
##
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon Zettel » Mi Aug 23, 2023 12:00

Wenn die einzelnen Flurstücke nicht zu gross sind, greift das Vorkaufrecht an dieser Stelle nicht. Frag den Notar, aber ich meine, es dürfen nicht über 2 ha sein. Du musst dann für jedes Flurstück einen eigenen Vertrag machen, dann kannst du problemlos 4 ha kaufen.
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon Landwirt 100 » Mi Aug 23, 2023 12:04

Todde du hast natürlich Recht. Das Vorkaufsrecht ist (war) berechtigt, aber wenn ich sehe wie der Staat die Lebensmittelproduktion mutwillig behindert, siehe Blühwiesen, Zwangsstilllegung, Moorwiedervernässung, Ackerrandbewirtschaftungsverbot, Mangeldüngung, Fruchtfolgeregelungen, Neubaugebiete, Naturschutzflächen, Nutzungseinschränkungen, Umbruchverbote, dann scheint der Staat null Interesse zu haben an einer Ernährungssicherung. Dann sind die etlichen nutzlosen Pferdeweiden doch das geringste Problem. Die Welt ist groß genug um uns mit Lebensmitteln bis zur Sättigungsgrenze einzudecken.
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon T5060 » Mi Aug 23, 2023 12:08

Wer 4 ha für Hobby kaufen kann, hat auch Geld sich anwaltlich beraten zu lassen
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon langholzbauer » Do Aug 24, 2023 0:08

Zettel hat geschrieben:Wenn die einzelnen Flurstücke nicht zu gross sind, greift das Vorkaufrecht an dieser Stelle nicht. Frag den Notar, aber ich meine, es dürfen nicht über 2 ha sein. Du musst dann für jedes Flurstück einen eigenen Vertrag machen, dann kannst du problemlos 4 ha kaufen.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus.
Vorkaufsrecht heißt einsteigen in den notariellen Vertrag.
Wenn da die alte Hofstelle das Gesamtpaket zu teuer für " aktive Landwirte" macht, dann ist das gegessen. :wink:
Die 1.Antwort hat alles erklärt.
Denn mit Kauf der Eltern,wenn sie noch Erwerbslandwirtschaft betreiben, und danach Übergabevertrag stehen die Nachbarbauern am Rand und schauen zu.
Vorausgesetzt die Verkäufer und die Eltern machen das sauber mit.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon DWEWT » Do Aug 24, 2023 6:23

Todde hat geschrieben:4 Hektar sind für Euch Hobby, vielleicht hat das Vorkaufsrecht seine Begründung?
Die könnten für Betriebe im Ort zur Erzeugung von Lebensmitteln vielleicht wichtiger sein?


Seit wann ist die Lebensmittelerzeugung in D. wichtig?
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon DWEWT » Do Aug 24, 2023 6:30

Man muss schon unterscheiden zwischen dem Kauf von ldw. Flächen und dem Kauf eines ganzen Hofes. Beim ganzen Hof ist das quasi "Vorkaufsrecht" der ldw. Betriebe keinen Cent wert. Genau aus diesem Grunde war es landwirtschaftsfremden Investoren möglich, gegen die Interessen einzelner Landwirte, in die Landwirtschaft zu investieren.
Wenn also die gesamte Immobilie einen Hof darstellt, dann gibt es auch kein Problem mit dem normalen Kauf. Jegliches Vorkaufsrecht sollte aus dem Kaufvertrag eliminiert werden. Also den Entwurf des Notars abwarten und genau schauen, was drin steht. Den Entwurf bekommt ihr vorab mit einer Frist zur Durchsicht. Bei Unklarheiten den Notar um Auskunft bitten. Ich kann nur dringend davon abraten, irgendwelche Vorkaufsrechte zu vereinbaren!
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon elchtestversagt » Do Aug 24, 2023 6:49

Nicht nur Örtliche Landwirte haben ein Vorkaufsrecht.
Man muss sich das ganze sogar von der Kommune ( Gemeinde) "absichern" lassen, das diese auf ihr Vorkaufsrecht verzichten ( Ausgleichsflächen).
Sogar bestimmte NGOs haben ein Vorkaufsrecht, wenn es an/in/für schützenswerte Gebiete zählen kann/wird/Ausgleichsflächen....
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon Landwirt 100 » Do Aug 24, 2023 7:00

Das Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht aber immer, auch wenn ein Landwirt kauft. Das wird grundsätzlich immer durch die Gemeinde geprüft.
In wie weit NGO informiert werden, kann ich nicht sagen, ich denke sie müssen davon selbst Kenntnis erlangen.
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon DWEWT » Do Aug 24, 2023 7:24

Da hast du natürlich recht! Das ist aber gesetzlich. Daran kommt man kaum vorbei. Bei diesen oft vereinbarten Vorkaufsrecht geht es schlicht und einfach darum, dass der Begünstigte von einer evtl. Verkaufsabsicht erfahren möchte. Er kann sich also ganz entspannt zurücklehnen.
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon T5060 » Do Aug 24, 2023 9:58

Landwirt 100 hat geschrieben:Das Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht aber immer, auch wenn ein Landwirt kauft. Das wird grundsätzlich immer durch die Gemeinde geprüft.
In wie weit NGO informiert werden, kann ich nicht sagen, ich denke sie müssen davon selbst Kenntnis erlangen.


Die Gemeinde hat gar keine Vorkaufsrechte, nur dumme Bauern glauben das. Im Gegenteil man kann sogar das Vorkaufsrecht als Landwirt durchsetzen, wenn die Gemeinde eine landwirtschaftliche Fläche gekauft hat.

z.B.:

Mit Hilfe der Kanzlei xyz hat ein Landwirt aus einem oberbayerischen Landkreis erfolgreich die Ausübung eines Vorkausfrechtes durch die Gemeinde verhindert. Der Landwirt erwarb im Rahmen eines Kaufvertrags zwei Grundstücke, eines unbebaut, das andere mit einer landwirtschaftlichen Hofstelle bebaut. Die Gemeinde erfuhr von diesem Verkauf und teilte mit, ein Vorkaufsrecht ausüben zu wollen. In der Praxis gehen Kommunen oft vorschnell und ohne weitere Prüfung davon aus, dass ihnen ein Vorkaufsrecht zusteht. Allerdings sind die einzelnen Fallkonstellationen des Vorkaufsrechts und die konkreten Voraussetzungen im Gesetz genau definiert. Zwingend ist auch die Ausübung zum Wohl der Allgemeinheit, was von der Kommune darzulegen ist. Eine Ausübung zur bloßen Grundstücksbevorratung scheidet aus.

Abgesehen von der stets zu prüfenden Frage, ob ein Vorkaufsrecht überhaupt ausgeübt werden kann, hat der Gesetzgeber in § 27 BauGB das Mittel der sog. Abwendungserklärung vorgesehen. Der Käufer kann die Ausübung des Vorkaufsrechts abwenden, wenn die Verwendung des Grundstücks nach den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bestimmt oder mit ausreichender Sicherheit bestimmbar ist, der Käufer in der Lage ist, das Grundstück binnen angemessener Frist dementsprechend zu nutzen, und er sich vor Ablauf der Frist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 BauGB hierzu verpflichtet. Diese Vorschrift ist in der Praxis den wenigsten Betroffenen und den wenigsten Kommunen bekannt – zumal bezeichnenderweise der Gesetzgeber die Kommunen auch nicht verpflichtet hat, den Erwerbswilligen auf diese Möglichkeit hinzuweisen. In der Praxis kann auf diesem Weg ein an sich bestehendes Vorkaufsrecht oft abgewendet werden, so dass der Eigennutzung das Vorkausfrecht nicht im Wege steht.


Quelle: Die Quelle ist bekannt und möchte nicht benannt werden
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Re: Immobilienkauf mit landwirtschaftlichen Flächen

Beitragvon DWEWT » Do Aug 24, 2023 11:10

T5060 hat geschrieben:
Landwirt 100 hat geschrieben:Das Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht aber immer, auch wenn ein Landwirt kauft. Das wird grundsätzlich immer durch die Gemeinde geprüft.
In wie weit NGO informiert werden, kann ich nicht sagen, ich denke sie müssen davon selbst Kenntnis erlangen.


Die Gemeinde hat gar keine Vorkaufsrechte, nur dumme Bauern glauben das. Im Gegenteil man kann sogar das Vorkaufsrecht als Landwirt durchsetzen, wenn die Gemeinde eine landwirtschaftliche Fläche gekauft hat.


Quelle: Die Quelle ist bekannt und möchte nicht benannt werden[/quote]

Mit dem verlinkten Text widersprichst du dir komplett. Die Gemeinde hat sehr wohl ein formelles Vorkaufsrecht. Es ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Kopfschüttel!
Coole Quellenangabe!
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