Nach abgeschlossenem Betriebswirt/Meister/Techniker GbR oder KG, dann mit 60 kpl. abgeben oder verkaufen.
Wenn der Junior den Hof nicht führen kann oder will, dann nur nicht Landwirtschaft studieren lassen.
Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 2:46
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
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Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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Werte schätzen
]Rustico hat geschrieben:
Bei derartigen Zweifeln dann einfach mal einem Kind den Hof auf 9 Jahre zu verpachten, weil man Rente will und letztlich doch den Chef am Hof weiterhin spielen will, finde ich dem Kind gegenüber verantwortungslos.

Rustico hat geschrieben:
Sollte es dennoch keine ganze Hofübergabe geben und es zu einer langen Verpachtung kommen, so halte ich es für sinnvoll, es mit einer Teilübergabe zu verbinden - Freibetrag für Kinder liegt aktuell bei 400.000 Euro alle 10 Jahre.
Rustico hat geschrieben:A) Wenn der Vater (oder Betriebsinhaber), aus welchen Gründen auch immer, weiß und sich sicher ist, dass er dem Kind den Hof geben will, so ist eine Übergabe in der Regel ohne große Probleme machbar. Der Vater versorgt auch die weichenden Erben, damit da mal kein Familienstreit aufkommen wird. Der Idealfall.
Tinyburli hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung kann ich daher sagen, dass die Schwiegertöchter eher das Problem sein können.

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