Hallo,
ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema.
Es handelt sich um einen Traubenvollernter den ich auch als Trägerfahrzeug übers Jahr einsetze. Letztes Jahr kam dann der Tüv auf meinen Händler zu und sagte ich müsse den Vollernter mit einem Nummernschild versehen, da man die Aufbauten wechseln kann und nicht direkt mit dem Trägerfahrzeug verbunden sind. Mein Argument , daß die Maschine ein zwanziger Schild hat ( und auch nicht schneller läuft ) und somit Zulassungsfrei ist , interesierte ihn nicht. In meinen Brief trug er dann auch noch "LKW-Fahrgestell" ein. Für mich ist das ganz klar eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine aber egal dachte ich Kennzeichen hin oder her , versichern muß ich ihn eh. Bei der Kreisverwaltung wollte ich dann die Karre anmelden , zickten die rum und wollten mir kein grünes Kennzeichen geben, da ja LKW-Fahrgestell im Brief stünde. Jetzt soll ich auch noch Steuern bezahlen, wofür ? Ich fahre zu 95 % auf Fedwegen oder Weinbergen , dafür soll ich Steuern( 680,-) zahlen. Die Maschine läuft nur für die Landwirtschaft( kein Strassenbau , etc). Warum muß ich Steuern zahlen und zb ein Schausteller nicht. Ich verstehe sowas nicht, da kann man nur sagen das ist Deutschland wie wir dich kennen.
Möchte gern mal eure Meinung zu dem Thema hören.
