Hallo Freunde,
ich bin nicht vom Fach - habe also keine Ahnung von Jagd/Forst etc. und auch nicht von den gesetzlichen Gegebenheiten!
Aus diesem Grunde möchte ich hier eine Frage stellen!
Nur mal hypothetisch ....
Wenn z.B. jemand ca. 25 ha Wald erbt und der Erbe diesen Wald der Natur überlassen will, dass heißt es soll keine Bewirtschafung (Forst) stattfinden aber auch keine Jagdbewirtschaftung dann stellt sich mir gerade die Frage ob soetwas überhaupt - vom Gesetzgeber her - möglich ist?
Oder kurz gefragt: Kann der Eigentümer eines Privatwaldes sämtliche Jagdaktivitäten untersagen?
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Beste Grüße
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