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Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgenosse

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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon take_it_1999 » Di Apr 05, 2016 12:10

Ja Rücklagen haben wir wahrscheinlich im Moment ausreichend.

Mit dem Problem Eigentum verpflichtet habe ich kein Problem, wo bei ich nicht mit meinem privaten Geld die Flächen von anderen sanieren will. Ist zwar egoistisch, aber mir wäre jeder kommt für seinen Wildschaden auf. Aber egal, die erste Runde Wildschaden ist eröffnet für Grünland. Wobei die Grünlandflächen "schwarz" waren also in meinen Augen relativ einfach und mit Maschinen zu sanieren.

Ich hoffe das legt sich wieder und nicht das mancher jetzt Blut geleckt hat und hofft er kann über Wildschaden die Kasse plündern.


Wie gesagt das Grundproblem ist: Per Gesetz da reingezwungen zu werden, aber nur ein Mitbestimmungsrecht zu haben. Jetzt versteh ich auch den Studienkumpel von meiner Frau besser, der gesagt hat "diesen Hickhack tu ich mir nicht an" und aus seiner eigenen Fläche mit dem Nachbar (hat zum Glück alles an ihm verpachtet) ne Eigenjagd gemacht hat. Somit ist das ne "Win-Win" Situation weil der der Ackert auch der der schießt ist.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Johannes D. » Di Apr 05, 2016 12:31

take_it_1999 hat geschrieben: weil der der Ackert auch der der schießt ist.


Das ist aber etwas kurz gedacht. Die oft angesprochenen Wildschweine zB sind ja nicht Standortreu, selbst wenn der
Jäger gewillt wäre kann es gut sein, dass er gar keine Möglichkeit hätte die Tiere zu erlegen.

take_it_1999 hat geschrieben:wo bei ich nicht mit meinem privaten Geld die Flächen von anderen sanieren will


Naja, es ist ja nicht so, das eine Fläche "saniert" wird im Sinne von, der Geschädigte hat ein Vorteil zu de Zustand vor
dem Wildschaden. Er ist ja auch Jagdgenosse oder hat von einem solchen gepachtet, ist also direkt oder indirekt
doch davon betroffen.
Der Gesetzgeber hatte glaube ich schon einen Grund diese Schäden auf die Gemeinschaft umzulegen. Je nach
konkreten Umständen liesen sich schon Konstellationen denken die dem geschädigten Landwirt ernsthafte Probleme
bereiten würden.
Sonnenlicht, frische Luft und das unheimlich laute Gebrüll der Vögel sind die drei schlimmsten Feinde des ITlers
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon T5060 » So Apr 10, 2016 16:56

Dem Treiben meiner Jagdpächter hab ich jetzt lange genug zugesehen und jetzt ist das Maß voll.
Natürlich hab ich als Jagspächter einen Juristen der schon am ersten Staatsexamen scheiterte und
einen Dr. jur. von einer prozeßfreudigen deutschen Großbank ( DAX wert, schlapper-schlapper, das wird geil )

Na dann kann es nur noch lustig werden.
Ich vermute der Sachbearbeiter unserer Gemeinde ist im Anschluß reif für die Frührente.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon KarlGustav » Di Apr 19, 2016 18:08

T5060 hat geschrieben:Dem Treiben meiner Jagdpächter hab ich jetzt lange genug zugesehen und jetzt ist das Maß voll.
Natürlich hab ich als Jagspächter einen Juristen der schon am ersten Staatsexamen scheiterte und
einen Dr. jur. von einer prozeßfreudigen deutschen Großbank ( DAX wert, schlapper-schlapper, das wird geil )

Na dann kann es nur noch lustig werden.
Ich vermute der Sachbearbeiter unserer Gemeinde ist im Anschluß reif für die Frührente.


Jo, Du bist nach wie vor ein ganz toller Typ der allen aber auch allen das Fürchten lehrt.
Karl
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon rogoe57 » Di Apr 19, 2016 20:07

Könnte man seine Fläche nicht aus der Bejagung herausnehmen lassen z.B. aus ethischen Gründen? Man erhält logischerweise auch keinen Jagdpacht mehr, wäre aber damit auch nicht mehr in der Haftung.
Lieber Holz vor der Hütte als ein Brett vor dem Kopf.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon stamo » Di Apr 19, 2016 20:38

Das Gegenteil ist der Fall. Wenn die Schweine in ethisch befriedeten Bezirken wohnen und von da aus wüten, bist du haftbar.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon JuliaMünchen » Di Apr 19, 2016 20:56

So ein Schmarrn. Er muss als Mitglied der Jagdgenossenschaft auch bei den Wildschäden flächenanteilig mitbezahlen. Einen Wildschaden kann er aber selbst nicht beantragen!
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon rogoe57 » Di Apr 19, 2016 20:57

stamo hat geschrieben:Das Gegenteil ist der Fall. Wenn die Schweine in ethisch befriedeten Bezirken wohnen und von da aus wüten, bist du haftbar.



Was zu beweisen wäre das sie dort wohnen. Können ja auch vorbeiziehende gewesen sein. Dazu müsste man sie ja sehen.
Lieber Holz vor der Hütte als ein Brett vor dem Kopf.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon JuliaMünchen » Di Apr 19, 2016 20:57

So ein Schmarrn. Er muss als Mitglied der Jagdgenossenschaft mit den etischen Flächen auch bei den Wildschäden flächenanteilig mitbezahlen. Einen Wildschaden kann er aber selbst nicht beantragen!
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Fassi » Di Apr 19, 2016 22:02

Muss er nicht. Ist er aus ethischen Gründen raus, ist er genauso Jagdgenosse, wie alle anderen Besitzer befriedeter Flächen. Nämlich gar keiner (siehe §9 BJG).

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon stamo » Mi Apr 20, 2016 5:58

rogoe57 hat geschrieben:
stamo hat geschrieben:Das Gegenteil ist der Fall. Wenn die Schweine in ethisch befriedeten Bezirken wohnen und von da aus wüten, bist du haftbar.



Was zu beweisen wäre das sie dort wohnen. Können ja auch vorbeiziehende gewesen sein. Dazu müsste man sie ja sehen.

Das ist dann vom Einzelfall abhängig. Je nach Flächengröße und Zustand ist das unmöglich, möglich oder sicher. Es muss ja auch keine 100%ige Haftung sein, ein bisschen reicht ja schon, um den Etiker zu ärgern.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon JuliaMünchen » Mi Apr 20, 2016 12:03

Fassi hat geschrieben:Muss er nicht. Ist er aus ethischen Gründen raus, ist er genauso Jagdgenosse, wie alle anderen Besitzer befriedeter Flächen. Nämlich gar keiner (siehe §9 BJG).

Gruß


Falsch!

Nach § 6a, Absatz 6 Bundesjagdgesetz muss der Ethiker für die Schäden der Jagdgenosenschaft mit aufkommen!
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon T5060 » Mi Apr 20, 2016 12:25

JuliaMünchen hat geschrieben:
Fassi hat geschrieben:Muss er nicht. Ist er aus ethischen Gründen raus, ist er genauso Jagdgenosse, wie alle anderen Besitzer befriedeter Flächen. Nämlich gar keiner (siehe §9 BJG).

Gruß


Falsch!

Nach § 6a, Absatz 6 Bundesjagdgesetz muss der Ethiker für die Schäden der Jagdgenosenschaft mit aufkommen!


Irrtum .... er muss für den Schaden aufkommen, der dadurch entsteht, dass sein Grundstück nicht bejagt werden kann.
Womit wir bei der Beweislast wären und auch der Jäger hat hier keinen Anspruch drauf. Denn der Ethiker wäre eigentlich nur der JG zum Ersatz verpflichtet.
Ein recht zahnloses Schreckgespenst was da verbreitet wird.
Der Schaden würde sich max. auf die Höhe der Jagdwertminderung wie z.B. beim Straßen - oder Leitungsbau belaufen und das sind Peanuts.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon stamo » Mi Apr 20, 2016 13:45

Nein, je nach Flächengröße und Zustand kann der Ethiker beteiligt werden. Ein halber ha gepflegte Streuobstwiese wird nicht Schadensersatzpflichtig sein, ein ha wildes Schlehengebüsch schon.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Karlo » Sa Apr 23, 2016 19:50

Guten Tag!

Bevor ich auf die eigentliche Frage eingehe, möchte ich zur Sache mit dem "Ethiker" (die Bezeichnung gefällt mir) eingehen.

Die Befriedung der eigenen Grundstücke aus ethischen Gründen ist kein praktikabler Weg um sich als Jagdgenosse aus der Verantwortung für Wildschäden bzw. dem Ersatz für solche heraus zu stehlen.

1. Man kann nicht einzelne Grundstücke aus ethischen Gründen befrieden lassen. Es geht nur für ALLE Grundstücke die man besitzt oder für KEINES.
2. der Ethiker ist nach der ethischen Befriedung seiner Grundstücke nicht mehr Jagdgenosse. Er darf also nicht mehr an der Versammlung der Jagdgenossenschaft teilnehmen und hat dort auch kein Stimmrecht mehr.
3. Der Ethiker haftet für Wildschäden anteilig mit seinem Flächenanteil. Dabei haftet er selbst dann, wenn der Jagdpächter den Ersatz des Wildschadens übernommen hat oder wenn die Jagdgenossenschaft den Wildschaden aus Rücklagen oder dem Pachtzins bezahlt.
4. Zwar ist der Ethiker vom Ersatz des Wildschadens frei, wenn die Wildart welche den Schaden verursachte nicht auf seinem Grundstück vorkommt oder der Schaden auch eingetreten wären wenn die Fläche nicht befriedet wäre, nur ist das Gesetz so geschrieben, dass der Ethiker hierfür die Beweislast zu tragen hat.
5. Natürlich hat der Ethiker keinen Anspruch auf Ersatz von Wildschäden auf seinen Grundflächen.

Nachlesen kann man das alles im § 6a BJagdG und dort besonders in den Absätzen 6 und 7. Hier der Auszug aus dem Gesetz:
(6) Wildschäden an Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, hat der Grundeigentümer
der befriedeten Grundfläche nach dem Verhältnis des Flächenanteils seiner Grundfläche an der Gesamtfläche
des gemeinschaftlichen Jagdbezirks anteilig zu ersetzen. Dies gilt nicht, sofern das schädigende Wild auf
der befriedeten Grundfläche nicht vorkommt oder der Schaden auch ohne die Befriedung der Grundfläche
eingetreten wäre.
(7) Der Grundeigentümer der befriedeten Fläche hat keinen Anspruch auf Ersatz von Wildschäden.

Nun zu Eingangsfrage.
Grundsätzlich haftet die Jagdgenossenschaft als Solidargemeinschaft ihren Mitgliedern gegenüber für ersatzpflichtige Wildschäden. Die Jagdgenossenschaft kann die Verpflichtung zum Ersatz von Wildschäden auf den Jagdpächter übertragen. Das geht per Pachtvertrag und die JG haftet dann nur noch, wenn der Geschädigte keinen Ersatz vom Jagdpächter erlangen kann.

Ob die Jagdgenossenschaft den Schaden aus dem Pachtschilling, aus Rücklagen oder aus Umlagen bezahlt, ist Sache der Jagdgenossenschaft, ihrer Satzung und der beschlüsse ihrer Versammlung. Kurzum die Jagdgenossen bestimmen selbst darüber. Dabei hat jeder Jagdgenossen Zwei Stimmen. Eine Stimme als Jagdgenosse und eine Stimme nach seiner Fläche. Seine Möglichkeit mitzureden ist also so groß wie sein Anteil an der Gesamtfläche, sein Anteil am Jagdschilling oder sein Anteil an den Umlagen.

Aus der Haftung für Wildschäden bzw. der Verpflichtung zu Umlagen führt fast kein Weg heraus. Die Befriedung aus ethischen Gründen ist, wie oben dargelegt, untauglich. Bleibt die Befriedung aus anderen Gründen oder man veräußert die Grundstücke.

Zu den Anmerkungen, zur Übertragung des Wildschadens auf den Jagdpächter oder zur Eigenbejagung kann man nur sagen, das regelt sich nach Angebot und Nachfrage. Beim Rehwild gelingt es mancher selbstbewirtschaftenden Jagdgenossenschaft den Schaden gering zu halten. Bei Schwarzwild gelingt das nicht. Die Freude am Ansitz auf Schwarzwild läßt schnell nach.

Zu selbstbejagten Eigenjagden ist zu sagen: Der Eigentümer braucht sich selbst natürlich keinen Wildschadenersatz leisten. Er haftet aber für den Wildschaden an angeliederten Flächen.
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