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Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgenosse

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Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgenosse

Beitragvon take_it_1999 » Do Mär 31, 2016 6:39

Hallo Leute,

ich benötige wiedermal etwas Wissen zum Thema Jagdgenossenschaft.

Durch Erbschaft sind wir Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. In dieser gibt es aktuell einige Wildschäden aber auch ein gefüllte Kasse. Im Moment können die Wildschäden ohne Probleme aus der Kasse beglichen werden. Aber der Vorstand sagt uns, dass im Fall einer Leeren Kasse die Jagdgenossen aus ihrem Privatvermögen Geld für die Begleichung von Wildschäden nachschießen müssten.

Klar ist, dass ich mir demnächst den Vertrag mit dem Jagdpächter angucken muss um überhaupt zu wissen ob der Jagdpächter uns nicht freistellt von Wildschäden.

Aber die Kernfrage aus dem Genossenschaftsrecht ist, müssen die Jagdgenossen Geld aus ihrem Privatvermögen in die Genossenschaft stecken, wenn diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann?

Habt ihr Erfahrungen damit?

Danke Gruß Ulf
take_it_1999
 
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon hugo-1952 » Do Mär 31, 2016 8:12

Zitat:
Die Jagdgenossenschaft jagt in Eigenregie oder verpachtet das Jagdausübungsrecht in ihrem gemeinschaftlichen Jagdbezirk an einen Jagdscheinbesitzer (Bundesjagdgesetz §11). Im Jagdpachtvertrag wird die Beziehung von der Jagdgenossenschaft zum Pächter geregelt. So wird z. B. die Haftung der Jagdgenossenschaft für Wildschäden in der Regel auf den Pächter übertragen. Die Haftung der Jagdgenossenschaft ist dann nur noch subsidiär. Entscheidungen trifft die Jagdgenossenschaft grundsätzlich nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit: es muss sowohl eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen als auch der hinter den Stimmen stehenden Fläche bestehen. Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der jeweiligen Grundstücksfläche auf die Jagdgenossen umgelegt, man spricht von einem Auskehranspruch der Jagdgenossen gegen die Jagdgenossenschaft.Zitat Ende

Bedeutet im Umkehrschluss und in Anwendung des Genossenschaftsrechtes,
daß wenn ein "Auskehranspruch" des einzelnen Genossen besteht dieser auch für "Verluste" der Genossenschaft einzutreten hat.

Sollte eigentlich jedem klar sein, man kann nicht nur "nehmen" wollen in guten Zeiten und weglaufen in schlechten!

So kann die "subsidäre" Hftung schnell zu einer realen werden, wenn z. b. der angefallene Schaden riesengroß ist und der Pächter,
dem man die Wildschadensausgleichshaftung angedreht hat ist pleite!


hugo
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon T5060 » Do Mär 31, 2016 11:38

Jagdgenossenschaften fallen nicht unter das Genossenschaftsgesetz.

Wenn der Jagdpächter nicht schießen braucht, weil er auch das Wildschadensrisiko nicht übernehmen musste,

müssen die Jagdgenossen anteilig ihrer Fläche dann den Schaden zahlen - mit Recht.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Westerwälder » Sa Apr 02, 2016 22:22

Ja klar muss die Jagdgenossenschaft für den Wildschaden aufkommen, und wenn nix mehr in der Kasse ist, dann muss was reingelegt werden. Eigentum verpflichtet!

Ein kleiner Blick in Paragaph 6a Abs. 6 schafft Klarheit:

(6) Wildschäden an Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, hat der Grundeigentümer der befriedeten Grundfläche nach dem Verhältnis des Flächenanteils seiner Grundfläche an der Gesamtfläche des gemeinschaftlichen Jagdbezirks anteilig zu ersetzen. ......

Viele Jagdgenossenschaften verpflichten den Jagdpächter vertraglich zur Übernahme des Schadensersatzes, das ändert aber nichts am Grundsatz. Wenn der Jagdpächter nicht will und sich kein anderer Pächter findet, dann sind die Genossen wieder dran.....wird mit steigender Gewinnmaximierung durch intensiven Maisanbau immer häufiger der Fall sein.

Wer das nicht möchte, kann seine Fläche ja verkaufen, dann ist er aus dem Thema raus.

Gruß
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon JuliaMünchen » So Apr 03, 2016 11:43

Gegen faule Jäger hilft eine Eigenjagdbewirtschaftung der Jagdgenossen. Die Jäger dazu findet man leicht durch Inserate in der örtlichen Tageszeitung oder in Jagdzeitschriften.

Der Text dazu könnte lauten:

Jagdgelegenheit zu vergeben. Kostenlose 8 wöchige Jagdgelegenheit auf alles Schalenwild bis zur Erfüllung des Abschussplanes zu vergeben. Ansitzeinrichtungen müssen mitgebracht werden.

Es gibt doch wirklich nichts dümmeres als eine Jagd ohne Wildschadenausgleich zu verpachten. Da kann man zuschauen wie die Wildschweine die Maisäcker und Wiesen verwüsten und der Jagdpächter fährt grinsend vorbei und sagt das geht mir doch nichts an!
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon hugo-1952 » So Apr 03, 2016 16:56

JuliaMünchen hat geschrieben:Es gibt doch wirklich nichts dümmeres als eine Jagd ohne Wildschadenausgleich zu verpachten. Da kann man zuschauen wie die Wildschweine die Maisäcker und Wiesen verwüsten und der Jagdpächter fährt grinsend vorbei und sagt das geht mir doch nichts an!



Doch, es gibt was Dümmeres,

Deine dämlichen Posts,
denen jegliches Hintergrundwissen von Jagd und Jagdwirtschaft zu fehlen scheint!
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Mineralwasser » So Apr 03, 2016 17:57

Hallo Julia, deine Jäger, die eine kostenlose Jagdgelegenheit nutzen zahlen auch keinen Wildschaden, oder?
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Schwegler » So Apr 03, 2016 17:59

hugo-1952 hat geschrieben:
JuliaMünchen hat geschrieben:Es gibt doch wirklich nichts dümmeres als eine Jagd ohne Wildschadenausgleich zu verpachten. Da kann man zuschauen wie die Wildschweine die Maisäcker und Wiesen verwüsten und der Jagdpächter fährt grinsend vorbei und sagt das geht mir doch nichts an!



Doch, es gibt was Dümmeres,

Deine dämlichen Posts,
denen jegliches Hintergrundwissen von Jagd und Jagdwirtschaft zu fehlen scheint!



Ha da haben wir etwa einen Jäger :lol: :lol: :lol:

Und jetzt warten wir mal wieder wie die selbe Diskussion wie immer losgeht :roll:
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon take_it_1999 » So Apr 03, 2016 18:57

Hallo,

so langsam wird alles klarer. Ja die Situation ist hier etwas bescheiden. Unsere Jagdgenossenschaft ist Acker und Grünland lastig. Die meisten Wälder ringsum gehören dem Staatsforst und richtig doof ist, dass hier vor 6 Jahren ein Sturm durchgezogen ist, somit sind die Wälder dort etwas lichter und die Schweine kommen nur zum Wühlen raus, da aber der Staatsforst auf 2 bis 3 Seiten anliegt sind die Schweine auch ganz schwubs wieder weg.

Zum Glück gibt es bei uns fast keinen Mais max. 1ha, ansonsten nur Weizen - Gerste - Raps und manchmal Erbsen.

Aber ich habe wieder was dazugelernt.

Danke Gruß
take_it_1999
 
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon JuliaMünchen » So Apr 03, 2016 19:02

Mineralwasser hat geschrieben:Hallo Julia, deine Jäger, die eine kostenlose Jagdgelegenheit nutzen zahlen auch keinen Wildschaden, oder?


Das stimmt, aber sie werden angehalten alles zu erschießen was an jagdbaren Wild nach waidmännischen Grundsätzen erlaubt ist. Die Jagdgenossenschaft hat die Sache dann selber in der Hand und braucht nicht mindestens 9 Jahre auf einen Pächterwechsel warten. Spurt ein Jäger nicht warten schon drei andere auf die kostenlose Jagdgelegenheit!
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon hugo-1952 » Mo Apr 04, 2016 8:06

take_it_1999 hat geschrieben:Hallo,


Zum Glück gibt es bei uns fast keinen Mais max. 1ha, ansonsten nur Weizen - Gerste - Raps und manchmal Erbsen.



Nur nebenbei bemerkt,
ich erlege mehr Sauen am Raps und beim Rapsdreschen als an und bei Mais!

Und Erbsen, ebenso Lupinen, ziehen alles Schalenwild an wie der Eiswagen eine Horde Kinder!

Wenn Eure Staatswaldnachbarn dann solche "Schweinezüchter" sind wie manchenorts in NDS,
wo man heute noch ans Kreuz geschlagen wird wenn man im November eine nicht führende
Bache erlegt, dann gut Nacht!

Aber sicher weis die Alleswisserin aus der Bayernhauptstadt auch eine Lösung für von drei Seiten
von "Staatsforst" umzingelte Gemeinejagden :mrgreen:

hugo
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Holzer73 » Di Apr 05, 2016 9:10

JuliaMünchen hat geschrieben:Das stimmt, aber sie werden angehalten alles zu erschießen was an jagdbaren Wild nach waidmännischen Grundsätzen erlaubt ist. Die Jagdgenossenschaft hat die Sache dann selber in der Hand und braucht nicht mindestens 9 Jahre auf einen Pächterwechsel warten. Spurt ein Jäger nicht warten schon drei andere auf die kostenlose Jagdgelegenheit!


erlegen

Bitte!
Gruß holzer73

Nicht der Gewinn, sondern die Zufriedenheit des Kunden ist Ziel unseres Tun´s.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Johannes D. » Di Apr 05, 2016 10:14

Servus,

ich bin kein Jäger und kein Jagdgegner. Als vor einiger Zeit unsere Jagd neu vergeben wurde drängte die Vorstandschaft
und auch einige Jagdgenossen darauf nur einen Pächter zu wählen der 100% Wildschadenübernahme garantiert.

Hört sich ja ganz fein an, man kassiert die Jagdpacht, zahlt die an die Mitglieder aus, und wenn ein Schaden vorliegt ist
der Pächter der Dumme.

Jetzt sollte man sich aber mal folgendes überlegen:

Sind nur wenig Schäden vorhanden, dann ist der Schaden bei Umlegung auf den einzelnen Genossen meist auch sehr
gering (mit dem Jagdschilling wird man ja eh nicht reich).

Sind die Schäden groß/häufig wird der Pächter so er zum Ersatz gezwungen ist aus verständlichen Gründen versuchen dennoch
nicht zahlen zu müssen. Geht das vor Gericht hat die Genossenschaft am Ende evlt. Gewonnen den aktuellen Schaden bezahlt
aber keinen Pächter mehr und findet keinen neuen mehr zu einem guten Preis.

Nach etwas hin und her wurde bei uns ein Pächter (der lokal ansässig ist, in meinen Augen ein dicker Pluspunkt) gewählt der
bereit war bis zu einer gewissen Summe pro Jahr den Wildschaden zu übernehmen, was darüber hinaus geht, zahlt die Genossenschaft.
So weit mir bekannt funktioniert das klaglos.

Nachbar-Revier hatten in der Vergangen hat die 100% Übernahmeregel und damit nur Probleme.

viele Grüße

Johannes D.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon take_it_1999 » Di Apr 05, 2016 10:52

Hallo,

wie gesagt sind wir durch Erbschaft in die Genossenschaft reingerutscht, soweit kein Problem.

Allerdings könnte ich mich in Zukunft damit anfreunden, dass der Jagdpacht bedeutend geringer ausfällt, dafür eine Wildschadensübernahme bis XX Euro durch den Jagdpächter erfolgt. Aber eigentlich habe ich ein viel größeres Problem damit, dass ich zwar abstimmen kann ich aber auch überstimmt werden kann.

Kein Problem, aber wie stelle ich sicher, dass im Falle einer Überstimmung und eines großen Wildschadens kein Durchgriff auf mein Vermögen erfolgt? Persönlich kann die Jagdpacht sogar auf "0" Euro runtergehen, denn Wild ist ja Herrenlos. Also warum muss ich für was Geld bekommen, was nicht meine ist und vielleicht nur zufällig auf einer meiner Flächen steht?

Ich hoffe man kann nachvollziehen was ich will. Weil per Gesetz komm ich in die Gemeinschaft und per Gesetz muss ich evtl. noch für Schaden aus meinem Privatvermögen aufkommen.
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Re: Jagdgenossenschaft - Wildschäden - Rückgriff auf Jagdgen

Beitragvon Johannes D. » Di Apr 05, 2016 10:59

@take_it_1999
Ohne es wirklich zu wissen vermute ich mal "Eigentum verpflichtet". Wenn Du nicht für den Wildschaden herangezogen werden willst wirst Du die
Flächen verkaufen müssen.
In der Praxis wird das kaum passieren. Bei uns war es auch so, das eine große Angst vor den Wildschäden geschürt wurde, die Vorstandschaft
auf Nachfrage aber nicht mal die Höhe selbiger in den letzten Jahren beziffern konnte.

Und, ich vermute stark, auch die Gemeinschaft könnte sich dagegen sperren einen Wildschaden zu bezahlen wenn bestimmte Gründe dagegen
sprechen. Der Landwirt muss ja auch mithelfen und quasi kein Wild anlocken durch zB Ernterückstände.

Meist haben die Jagdgenossenschaften auch Rücklagen gebildet für diese Fälle, frag doch mal bei eurem Buchalter (äh oder wie heist
das doch gleich) nach.

lg

Johannes D.
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