Manfred hat geschrieben:Ist das überhaupt legal, dass an Einzelne ausgezahlt wird und an andere nicht?
Ja, ist es.
Hab die Stelle gefunden:
§ 10 Abs. 3 BJagdG
"(3) Die Jagdgenossenschaft beschließt über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung. Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Ertrag nicht an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluß nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach der Bekanntmachung der Beschlußfassung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird."
https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__10.html
Edit:
Hier noch ein einschlägiges Urteil zur Ermittlung des Reinertrags.
Wegebau und Gemeinschaftsmaschinen (soweit sie nicht speziell der Revierpflege dienen) sind demnach keine zur Erzielung der Jagdpachteinnahmen nötigen Ausgaben und daher bei der Berechnung des Reinertrags nicht in Abzug zu bringen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/P ... ?all=False