Hallo,
ich würde dem Jäger eine 30tage Frist setzen, um sein Widerrechtlich auf fremdem Grund errichtetes Machwerk zu entfernen.
Ansonsten würde ich es auf seine Kosten Abreißen und entsorgen lassen.
Alternativ könnte man bei Gelegenheit einen Stamm mal so ungeschickt aus dem Umkehrplatz ziehen, das die Steher geknickt würden. Wer stellt auch so ein Glump so ungeschickt da hin.
mfg