Die Drosselung der Fahrgeschwindigkeit bei neueren Fasttracs geht relativ einfach über Software. Alles vor 2002 ist nur mit Eigenkonstruktionen und Einzeltüvabnahme möglich. So war die Aussage unseres JCB - Fachmannes bei unserem 2150.
Auf Land- und Bundesstraßen darfst du eh nicht schneller als 60 km/h fahren, daher ist alles dadrüber nur Sinnvoll, wenn die Autobahn oder Kraftfahrtstraßen genutzt werden sollen. Für ein Bauunternehmen ist das also sinnvoll, wo dann aber sowieso CE erforderlich ist da kein lof.
Ein einem Lohner aus meiner Ecke, fahren übrigens nur 40 km/h Gespanne, da die zusätzlichen Kosten sich nicht lohnen bei den ganzen "kleinen" Betrieben die ländlich verteilt sind