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JCB Fastrac

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JCB Fastrac

Beitragvon Baur » Mi Jun 15, 2011 20:07

Ich hab mal ne Frage und zwar soll ich für meinen Onkel nen älteren Fastrac überführen. Der soll so 50 fahren, kann ich den mit dem T-Führerschein fahrn, bin aber noch net 18. Weis jemand Rat?
Gruß Baur
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Holgi1982 » Mi Jun 15, 2011 20:25

Nö, ich meine bis 18 darfste nur 40er Schlepper fahren und AB 18 darfste bis 60 KM/H
Ich frag mich dabei wie es mit fastracs aussehen würde die 80 Fahren... FS CE?? oder doch T >18 Jahre ??
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Baur » Mi Jun 15, 2011 20:37

Für die die 80 fahrn brauchste LKW Führerschein, ist das gleiche wie mit Unimog.
Aber nehmen wir mal an der ist eingetragen auf 40 und fährt 50, dann sollte es doch eher kein Problem sein oder?
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon juergen515 » Mi Jun 15, 2011 20:56

Baur hat geschrieben:Für die die 80 fahrn brauchste LKW Führerschein, ist das gleiche wie mit Unimog.
Aber nehmen wir mal an der ist eingetragen auf 40 und fährt 50, dann sollte es doch eher kein Problem sein oder?


Das ist sogar ein Problem mehr, kommt noch ne Straftat hinzu :wink:
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Baur » Mi Jun 15, 2011 21:25

Nehmen wir mal an ich fahre mit dem wenn der 50 fährt und werde erwischt, was könnte denn dann schlimmsten falls passieren? (Ich weiss das das kein Juraforum ist, aber vllt. hat ja wer ne Ahnung.):D
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon lalle95 » Mi Jun 15, 2011 21:32

nabend,

das wär dann fahren ohne führerschein..

http://www.verkehrsportal.de/stvg/stvg_21.php
Gruß
Lars
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Baur » Mi Jun 15, 2011 22:19

Naja kann ich immernoch sagen, das ich davon nichts wusste und mein Onkel mir aufgetragen hat den Schlepper zufahrn.
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Holgi1982 » Mi Jun 15, 2011 22:22

Hehe... aber leider schützt unwissenheit vor Strafe nicht!
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Baur » Mi Jun 15, 2011 22:29

Oh ja den Spruch kenn ich auch, aber laut dem Link von lalle95, droht meinem Onkel eher eine Strafe, so habe ich das zumindest verstanden.
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon lalle95 » Mi Jun 15, 2011 22:42

ja er DARF dich eig. gar nicht auf der straße fahren lassen..
Gruß
Lars
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Holgi1982 » Mi Jun 15, 2011 22:51

wieso überführt er ihn denn nicht selber? Ich gehe jetzt mal davon aus das er die alte FS Klasse 3 hatte, demnach hat er normalerweise auch den T und kann ihn ganz offiziell fahren!
Um welche Strecke geht es denn? Also wieviele Km?
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon Baur » Mi Jun 15, 2011 23:48

Geht um die Stre von hinter Berlin ins westliche Peine.
Mein Onkel kann den net selber Überfürhn, weil der es im Rücken hat der kann mit der Maschine net so lang fahrn. Seine polnischen Arbeiter, haben alle nur nen Autoführerschein und denen will er das die lange Strecke auch net so gern anvertraun.
Daher bleibe nur Ich.:D
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon juergen515 » Do Jun 16, 2011 3:58

Schlimmster Fall: Unfall... mit oder ohne tote Person.
Polizei nimmt den Unfall auf, Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen dich, kein passender FS---> selbst zahlen!
Und das alles nur um in der Schule erzählen zu können wie cool man doch ist :wink:
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon truthhurts » Do Jun 16, 2011 13:34

Baur hat geschrieben:Ich hab mal ne Frage und zwar soll ich für meinen Onkel nen älteren Fastrac überführen. Der soll so 50 fahren, kann ich den mit dem T-Führerschein fahrn (...) ?
Gruß Baur


Du hast einen Führerschein, weißt aber nicht, was Du damit fahren darfst und was nicht ?!?

Herzlichen Glückwunsch Thilo Sarrazin!
Bald gibt´s ein neues Buch "Deutschland schafft sich ab", dann aber mit ganz anderem Inhalt...

Ach was reg´ich mich überhaupt auf...
Eh alles verloren in good old germany :(
Ein Nick verpflichtet...

Getroffene Hunde bellen...
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Re: JCB Fastrac

Beitragvon bauer123 » Do Jun 16, 2011 13:55

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

wenn du noch nich 18 bist darfste laut meinem fahrlehrer trotzdem traktoren die schneller als 40 km/h fahren können (und dürfen :lol: ) fahren du darfst aber damit auch nur 40 fahren
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