jedoch darf ein ungebremster Anhänger max. 3 Tonne zulässiges Gesamtgewicht besitzen, und dann darf man je nach Schlepper zwei dieser Anhänger hintereinander hängen(sind dann aber so große Traktoren, dass so kleine Anhänger dahinter keinen Sinn machen), habs extra eben noch mal nachgeschaut.
Wo steht dass man zwei ungebremste Anhänger fahren darf?!
§41 StVZO:
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In einem Zug darf nur ein Anhänger mit Auflaufbremse mitgeführt werden; jedoch sind hinter Zugmaschinen zwei Anhänger mit Auflaufbremse zulässig, wenn
1. beide Anhänger mit Geschwindigkeitsschildern nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichnet sind,
2. der Zug mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren wird,
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Wenn sowieso nur ein auflaufgebremster Hänger erlaubt ist und zwei davon auch nur bei max 25km/h unter bestimmten Vorraussetzungen, dann kann man zwei ungebremste Anhänger wohl vergessen...
