der Tread erinnert mich schmerzlich daran, daß lt. Kaminkehrer bei mir bis zum Jahresende ebenfalls ein Heizeinsatztausch ansteht
Gesetzgebung: Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
lt. den Angaben meines zuständigen Kaminkehrers darf mein Kachelofeneinsatz nur mehr bis Dezember 2020 betrieben werden – nicht aufgrund der schlechten Werte, sondern allein wegen seines Herstellungsjahres ! !
Hersteller: Esch / Olsberg
Typ: Wachenburg WÜ13
neu gekauft: Okt / Dez 1994
montiert / in Betrieb genommen: 1995
einen völlig baugleichen Olsberg JU 13 dürfte ich noch bis Ende 2024 betreiben. Dieser Typ hat ein identisches Innenleben, 2019 habe ich erst eine neue Schamotteauskleidung dieses Einsatzes in meinem montiert.
Eine (meiner Meinung nach) nahezu identischer, technisch ebenfalls baugleicher Heizeinsatz des Herstellers Camina Schmid (Format 11), welcher das selbe Innenleben wie mein bisheriger hat, erfüllt -soweit ich es richtig interpretiere- die geforderten Bedingungen auch nach 2024 ! !
Da mein bisheriger Heizeinsatz technisch völlig identisch mit den beiden genannten (Ersatz-) typen ist, müssten auch die Imissionswerte völlig identisch sein (beim Betrieb unter gleichen Voraussetzungen) – aber meiner ist wegen dem Gesetzestext nicht mehr zulässig und der Betrieb nach Dez. 2020 kann vermutlich sogar strafrechtlich geahndet werden ?!
Mein zuständiger Kaminkehrer möchte ihn nicht messen, weil eine kleine Einwirkung auf den Messvorgang (z.B. Messzeitpunkt, . . ) schon große Abweichungen bewirken könne.
In den Beschreibungen der „zugelassenen“ Heizeinsätze finde ich zwar die Angaben, daß sie die BImSchV 1 und 2 erfüllen, aber keine Angaben, welche Werte sie (wohl unter Laborbedingungen) wirklich erreicht haben, bzw. wie weit sie die gesetzlichen Vorgaben unterschritten haben.
Ich persönlich glaube nicht, daß diese „zugelassenen Heizeinsätze“ unter selben Realbedingungen wie mein eigener um Längen sauberer sind.
Selbstverständlich muß ein Ofen in Ordnung sein, richtig bedient werden und geeignetes Heizmaterial Verwendung finden.
Wenn z.B. in 10 +/- Jahren diese Heizeinsätze dann vielleicht messpflichtig werden und unter realen Bedingungen die geforderten Werte nicht erreichen, muß/kann ich ihn dann wieder gegen ein „laborgeprüftes Modell“ umrüsten?
Mein Wunsch wäre:
konkreter Vorschlag, welcher Heizeinsatz bei mir zu verwenden ist (nicht Hinweise auf diverse Firmen, Hersteller, Ofenbauer, . .)
Messung meines Ofens – bei Erfüllen der Vorgaben wird er weiterhin verwendet
Auswechseln des Heizeinsatzes – Messen der Abgaswerte unter den selben Bedingungen wie beim ursprünglichem Einsatz.
Wenn gleich, oder gar schlechter – was dann ?
Ernsthaft überlege ich den Ofen (Heizeinsatz im KG, Nachheizkasten im EG) abzubauen, und im EG einen zugelassenen, wesentlich günstigeren „Kaminofen“ aufzustellen.
Vielleicht sollten sich auch mal Reportagesendungen ähnlich Panorama, Akte ?, Kontraste, Monitor, Nachgefragt, oder ein dafür geeigneter Sender mit dieser -für mich nicht nachvollziehbaren- Gesetzgebung befassen.
Persönlich denke ich, das weder Deutschland noch Europa mit solchen oder anderen Maßnahmen eine merkliche Verlangsamung des Klimawandels, oder gar eine Klimaveränderung bewirken kann. Die gab es schon mehrfach vor Tausenden Jahren und wird es wieder geben. Ganz ohne Industrialisierung und ohne voll geheizte Wohnungen. Eiszeiten kamen und gingen, die Sahara hatte auch mal eine blühende Vegetation. Nach einen größeren Methanausbruchs im Meer, oder einem Versiegen des Golfstroms wird es ebenfalls radikal anders werden