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Nicht besonders clever
Aktuelle Zeit: Mo Nov 17, 2025 1:40
Moderator: Falke
Im Spätherbst 2018 meldeten erneut Wanderer massive Baumfrevel. "Aber dann kam uns der schneereiche Winter dazwischen", sagt Benner, "wir konnten erst im Frühsommer 2018 hinauf zur Seonalm." Und da war es geschehen. Der größte Teil des Lärchenwalds war umgelegt.
Bauern fürchten Biotope auf Streuobstwiesen - und fällen ihre Bäume.
Der Grund dafür liegt wohl ausgerechnet im erfolgreichen Volksbegehren zum Artenschutz.
bastler22 hat geschrieben:Ob das "offensichtlich legal" ist, steht für mich nicht fest. Nach dem Bayerischen Waldgesetz sind Kahlschläge im Hochwald zu vermeiden.
sueddeutsche.de hat geschrieben:Welche Konsequenzen der Frevel haben wird, ist derzeit offen. Zumal die Rechtslage schwierig ist. Auch wenn das für Laien schwer verständlich ist: Im Sinne des Waldgesetzes sind etwa [zwei] Drittel des vormaligen Lärchenwalds kein Wald. Sondern Weideland und damit Agrarfläche, die frei von Bewuchs und damit frei von Bäumen gehalten werden darf. Das verbleibende Drittel sei zwar Wald gewesen, sagt Bennet.
Beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Rosenheim gibt man sich auf Nachfrage unserer Zeitung betont nüchtern. "Nach unserer Kenntnis wurden seit Herbst 2015 Holzerntemaßnahmen rund um die Seeon-Alm durchgeführt. Dabei wurden, bis Stand diesen Sommer, über 10 Hektar Baumbestand eingeschlagen", so der stellvertretende Amtsleiter und Bereichsleiter Forsten, Marius Benner. Es handle sich hierbei hauptsächlich um Lärchen und Fichtenbestände, die zwei privaten Waldbesitzern gehörten. Und weiter: "Bei einem Großteil der eingeschlagenen Fläche (circa 6,4 Hektar) handelt es sich allerdings nicht um Wald im Sinne des Waldgesetzes für Bayern (BayWaldG) sondern um landwirtschaftliche Flächen....Dies sind Weideflächen, welche seit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes im Jahre 2010 nicht mehr als Wald, sondern als landwirtschaftliche Flächen gelten." Somit handle es sich also hauptsächlich um die Auflichtung einer über Jahrzehnte zugewachsenen Almfläche. "Deshalb besteht seitens der Grundstückseigentümer weder eine Wiederaufforstungspflicht nach Kahlschlag, noch die Pflicht zur Beantragung einer Rodungserlaubnis, weil das BayWaldG für landwirtschaftliche Flächen nicht einschlägig ist", erklärt Benner weiter. Bei den übrigen 3,6 Hektar handle es sich um Wald "im Sinne des Art. 2 BayWaldG, welche im Herbst der Jahre 2017 und 2018 kahlgeschlagen wurden. Ein Kahlschlag an sich stellt jedoch waldrechtlich noch keine Rodung dar und ist, soweit nicht im Schutzwald gelegen, genehmigungsfrei, nicht anzeigepflichtig und erlaubt", so Benner
Und genau dies ist für Hans Urban, Abgeordneter der Grünen im Bayerischen Landtag und forst- und jagdpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion seiner Partei, "ein Supergau". Er bestätigt, dass der abgeholzte Lärchenwald über dem Sudelfeld "ein bayernweit nahezu einzigartiger Bestand" war, eine Abholzung hätte niemals erfolgen dürfen. Urban sieht in der Abholzung des geschützten Biotops eine "Katastrophe größten Ausmaßes"
Grantler im Donaukurier hat geschrieben:Es helfen keine noch so monströsen Demonstrationen mit Traktoren wenn Land/Forstwirte sich einen feuchten Kehricht um Umwelt und Nachhaltigkeit scheren Überhöhte Nitrat Werte im Grundwasser Tonnenweise Pestizide auf Äcker ausbringen aber den Beleidigten spielen und ein Versöhnung Gesetz von der bayrischen Staatsregierung fordern
holz-metall-artinger hat geschrieben:An den breiten Spuren sieht man, dass da Profis am Werk waren
Wer sind die Besitzer des Waldes ? haben die eine Ahnung von der Holzerei
Was wäre die Alternative gewesen und wer hätte das mit welchen Maschinen gemacht
Die Kritiker sagen ja nicht was man hätte machen sollen und wie.
Es wird überall so gearbeitet, wir laufen in eine Katastrophe mit dem Wald
mfg. josef

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