Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 11:20
Moderator: Falke
Hinterwälder hat geschrieben:Hallo,
@ Trutlinde: sich verstellen, dass man weiß, mit wem man zu tun hat, wäre schön.
Mit Wohlleben und Ibisch lassen sich Naturschutzkatastrophen schön inzenieren. Die eigentliche Katastophe war aber davor mit dem Borkenkäfer. Und hier sagt das Gesetz ganz klar: Bekämpfen, um den gesunden Baumbestand zu schützen, und dies gilt auch im FFH-Gebiet. Bekämpfen, nach Möglichkeit ohne Chemie, heißt Fällen, Rausnehmen, Schälen oder sofort Abfahren. Leider wurde nicht gezeigt, die persönlichen Katastrophen der Waldbesitzer, die mitunter das gesamte Produktionskapital verloren. Was Wohlleben und Ibisch auch nicht sagen, auch tote Bäume einfach stehenlassen kollidiert mit der Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer. Die Filmemacher verstoßen selbst auch gegen das Betretungsverbot von Kultur- und Naturverjüngungsflächen. Auch im FFH-Gebiet wird sich nicht an das Wegegebot gehalten. Ein Betretungsrecht im Wald besteht nur zu Erhohlungszwecken.
Gruß
Martin
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