ich war von "löslichem N" ausgegangen.
Im Text der DüVo wird tatsächlich nur von "Ammonium N" und "Gesamt N" gesprochen. Das hebt klar auf Gülledüngung ab, was darin nicht Ammonium ist, ist organisch gebunden und damit nicht sofort löslich.
Wäre es legal 60 kg löslichen N als Cyanamid, Harnstoff oder Nitrat auszubringen? Ich weiß es nicht.