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Kaufvertrag für Brennholz

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Kaufvertrag für Brennholz

Beitragvon traktorist2222 » Mo Mai 12, 2008 17:42

Hallo,

nachdem wir letztes Jahr mit einem Holzkäufer "auf die Schnauze" gefallen sind und die Sache beim Anwalt gelandet ist, möchte ich ab sofort nur noch mit schriftlichem Kaufvertrag Brennholz verkaufen. Hat oder kennt jemand Vorlagen?

Danke!
Gruß
Martin


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Beitragvon Forstjunior » Mo Mai 12, 2008 18:30

Sorry martin wenn ich jetzt so frage. Aber hast du deinen lebensunterhalt schon auf den brennholzverkauf mit abgestellt, besser gesagt rechnest du schon immer mit dem Geld. WEil sonst ist doch egal...holz ist noch da und wird an wen anders verkauft..kein problem wenn einer nicht mag...ist jedenfalls bei mir so.

gruß
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Beitragvon dieholzer2004 » Mo Mai 12, 2008 18:33

Hallo Martin,

was ist denn da gelaufen?

Wir haben in den letzten drei Jahren gut 12.000 rm Brennholz verkauft - und alles OHNE Probleme! Sogar die Käuferschicht der Lehrer hat unsere AGB´s so hingenommen.

Gruß Thomas
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Beitragvon Mattie » Mo Mai 12, 2008 18:34

Hier gehts wohl darum, dass einer auf eine mündlich Abmachung nicht reagiert und das gelieferte Holz nicht bezahlt. Hat man dann nichts schriftliches, kann man klagen wie man will.
http://www.youtube.com/watch?v=An7PTGk2W0E
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Beitragvon Forstjunior » Mo Mai 12, 2008 18:38

tja dass ist der fehler den viele machen. Deshalb gilt auch heute noch der bekannte spruch. Nur bares ist wahres!
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Beitragvon traktorist2222 » Mo Mai 12, 2008 19:58

Der Käufer hat 100 Euro angezahlt und das Holz 3 Monate nicht geholt, wollte dann trotzdem das Geld zurück. Egal, darum geht's nicht.

Macht ihr also nix schriftlich? Hat keiner einen Vordruck?
Gruß
Martin


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Beitragvon dieholzer2004 » Mo Mai 12, 2008 20:24

Hallo Martin,

wenn ein Kunde bei mir Holz bestellt, erhält er eine Auftragsbestätigung. In dieser steht, dass mit Zugang der Auftragsbestätigung ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande kommt.
Zur Zeit bin ich mit einem befreundeten Rechtsanwalt am Ausarbeiten unserer AGB´s.

Gruß Thomas
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Beitragvon Kormoran2 » Mo Mai 12, 2008 20:29

Wie auch immer Dein Vertrag mit dem Kunden aussieht, ich würde ihn nicht "Vertrag" nennen sondern einfach "Bestellung".
Darunter wird dann eingetragen, was bestellt ist, was es kosten wird und wann geliefert bzw. abgeholt wird.
Darunter die AGBs (oder auf der Rückseite) und darunter die Unterschrift des Kunden.
Dann hat im Fall des Falles Dein Rechtsanwalt ein sogenanntes Packende.
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Beitragvon traktorist2222 » Di Mai 13, 2008 17:30

Habe mir jetzt selbst einen Vertrag gemacht. Falls ihn noch jemand verwenden will, hier zum Download!
Dateianhänge
Kaufvertrag für Brennholz.pdf
Kaufvertrag für Brennholz
(15.14 KiB) 1571-mal heruntergeladen
Gruß
Martin


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Beitragvon traktorist2222 » Mi Mai 14, 2008 7:33

Hallo Rainer,

wusste gar nicht, dass du auch hier im Landtreff bist. Das wäre nett, wenn dir da etwas einfällt. Da ich ja heute und Morgen schon Verkaufsanzeigen in der Zeitung habe, werde ich da wohl den Vertrag so verwenden, oder ich baue selbst diesbezüglich noch etwas ein.

Danke!
Gruß
Martin


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Beitragvon Forstjunior » Mi Mai 14, 2008 8:53

@traktor..
hallo. Ich versteh dich da echt nicht. Bist du wirklich auf die paar Scheine angewiesen wenn mal einer ausfällt. Also ich würd mir da keinen so großen Stress machen..einfach an den nächsten verkauft. Außer es gibt nur sperlich kundschaft und du musstest dass erzeugte brennholz selber kaufen dann versteh ichs...
Aber wenn du dir weiter den luxus mit überweisung 7 tage nach lieferung ect. gönnen möchtest dann rechne auch mit ausfällen. Dass muss dann in deiner Kalkulation drin sein. Und bedenke auch der Rechtsstreit bringt dir letztlich nicht das Geld zurück. Weil wer nicht zahlt hat meistens einen Grund für und was nutzt dir dein Name auf der Gläubigerliste. Da wirst du wegen deinen paar Scheinen immer hinten drann sein und alls letzter wenn überhaupt etwas abbekommen. Bei dem alles glatt läuft der hat auch den Anstand und zahlt sofort. Deshalb bei mir nur holz gegen cash. Jeder ist wohl in der Lage auf die schnelle zu überblicken ob der Preis für die gelieferte Ware für ihn ok ist und wer nicht der hat halt pech gehabt und soll sich holz in raschelsäcken aus dem Baumarkt tragen.

Gruß an alle holzer
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Beitragvon abu_Moritz » Mi Mai 14, 2008 14:34

ich hab immer kassiert wenn ich den Anhänger wieder abgeholt habe,
dann wusste der Kunde wieviel er abgeladen hat,
und bisher hat keiner an der Menge oder Preis gemeckert und bar gegen Quittung bezahlt.
So und nicht anders handhabe ich das auch in Zukunft, wenn mal einer nicht zahlen könnte, läd er das Holz halt wieder auf.
Aber meine Kunden sind meist etwas besser betucht und deswegen erwarte ich da keine Probleme,
ich liefer halt auch 1/2RM wenn einer nur nen Stahlschrank vor dem Porsche in der Garage hat für sein Holz,
andere fahren wegen der Menge nicht mal vom Hof,
das ist halt Service und gibt immer ein gutes Trinkgeld :-)
Gruß Jo


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Beitragvon unimogthorsten » Do Mai 15, 2008 11:41

1/2 Rm liefern? Das muß aber gut bezahlt werden, oder? Mal ehrlich, aber für die Menge laß ich den Motor nicht mal an! Unter 1 Ster gibts bei mir keine Lieferung, wer weniger will kann sich das gerne abholen, passt dann ja in den Kofferraum. Stammkunden zahlen bei mir gegen offene Rechnung aber mit unterschriebenem Lieferschein, Neukunden die ersten zwei Lieferungen immer bar.
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Beitragvon LKW-Stefan » Do Mai 15, 2008 15:26

na kommt drauf an, wieviel der Raummeter dann kostet Thorsten :D

Ich verkaufe Fichte den Ster zwischen 35 und 40€ da lohnt es sich nicht
unter 2 Ster auszuliefern. Außer der Kunde zahlt Lieferkosten :wink:
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Re: Kaufvertrag für Brennholz

Beitragvon Obelix » Do Mai 15, 2008 17:33

traktorist2222 hat geschrieben:... möchte ich ab sofort nur noch mit schriftlichem Kaufvertrag Brennholz verkaufen ...


Hallo,

sorry, dass ist doch, wie mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Wenn Dich einer linken will, linkt der Dich. Da kommst Du auch mit Kaufvertrag und Kleingedrucktem nicht weiter.

Du mußt beim Brennholz einkalkulieren, dass:
- ein kleiner Teil Deiner Kunden nicht zahlt bzw. nicht zahlen kann.
- das Kunden bei mehreren Lieferanten bestellen und die, die nicht zuerst liefern, gegen die Wand laufen lassen.
- das bestimmte Kunden (Lehrer, Beamte usw.) generell reklamieren und den Preis mindern wollen.

Meiner Ansicht nach hilft nur eines:
+ nichts schriftlich bestätigen!
+ Kunde vor dem Abladen bar oder per Scheck bezahlen lassen. Kann sich die Ware ggf. vorher auf dem Anhänger anguggen. Wenn er nicht zahlen will oder nicht zufrieden ist - keine Diskussion - Ware bleibt auf dem Kipper - direkt ab zum nächsten Kunden fahren, der sich freut und dort abladen.
+ keine Quittungen oder Rechnungen. Geldempfang max. auf einem Schmierzettel oder Bierdeckel mit einem unkenntlichen Namen bestätigen.
+ wenn der Kunde seine Bestellung nicht abnehmen will - freundlich bleiben - der erinnert sich irgendwann, wie kulant man Ihn behandelt hat.
+ 1-2 Tage vor Auslieferung Kunden anrufen, Termin und Uhrzeit vereinbaren und fragen, ob er das Geld passend hat und dem Fahrer direkt mitgibt. Die mit Zahlungsproblemen oder vorzeitigen "Qualitätsproblemen" bringen an dieser Stelle in der Regel bereits Einwände.

Den Aufwand mit Formularen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen würde ich mir nicht antun. Das geht für den Brennholzhändler immer nach hinten los. Einen Rechtsstreit wegen Brennholz anzuzetteln, lohnt sich für den Lieferanten finanziell nicht.

Wenn es wirklich zu Streitigkeiten kommt - Ware von einem anderen Kunden zum Sonderpreis abholen lassen.

Grüße
Obelix
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