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kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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22 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Heiderose » Fr Jul 17, 2009 12:16

Hallo,

ich will nicht lange ausholen, sondern sage nur, dass hier "zugesicherte Eigenschaften" der Produktbeschreibung nicht mit dem geliefertem Produkt übereinstimmen. Dann kannst Du:

Vom Kaufvertrag zurücktreten,
einen Nachlass verlangen,
ein Ersatzprodukt verlangen (Wandelung),

Alles was der Verkäufer dir hier sagt wie "Das ist ein Profigerät und somit bist Du auch ein Profi --> Kaufmann, trifft nicht zu. Lass Dich nicht besuseln von solchen Frasen. Sollt der Typ nicht wollen, sag ihm, dass dein nächster Verwandter Jura studiert und jedes Amtsgericht (keine Anwaltspflicht) solche Sachen gerne richtet.

Gruss.
Wenn Du auf die Nase faellst, musst Du wieder aufstehen; und zwar sofort.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Elch » Fr Jul 17, 2009 13:49

http://www.online-schlichter.de/de/index.php
Heute hab ich im radio was über die online Schlichtungsstelle gehört versuchs mal
gruß
sebastian.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon FRED222 » Fr Jul 17, 2009 14:32

klar ist das nicht korrekt gelaufen, aber recht haben und recht bekommn sind ja bekanntlich zwei dinge. anderes thema nachbar hatte eine wohnung vermietet, mieter hat 1/2 jahr nicht mehr gezahlt (einfach so, nicht mal die mühe gemacht sich etwas von schimmel mistgeruch etc. als pseudo grund aus den fingern zusaugen). darauf rausgeklagt und offene mieten nebst säumnis etc. eingeklagt (beides gewonnen). mieter ist dann am tag der räumung gegangen hat nur ein paar wertsachen mitgenommen, seine alten klotten dagelassen, diese mussten dann eingelagert werden und durften erst später entsorgt werden. nachbar hat jetzt folgende kosten: offene mieten + nk, gericht, räumung, einlagerung, entsorgung etc. alles in allem nen netter gebrauchtschlepper.der typ hat nichts zum pfänden ..............fazit recht und müssen etc. ist keinesfalls 100% sicher.....

zur sache:
ich habe ihm jetzt eine deutliche mail geschrieben und auf einmal gehts doch, ich schicke das teil zurück und bekomme mein geld wieder (ansonsten hätte ich mich an das auktionshaus gewandt / paypal zahlung zurückgefordert).


trotzdem ist mir und vermutlich auch anderen für die zukunft wichtig:
jetzt habe ich zwei meinungen in den antworten: rücktrittsrecht gilt immer, rücktrittsrecht gilt nicht als gewerblicher :?:
was stimmt denn nun?. (alles unter der annahme der artikel ist korrekt beschrieben und geliefert also nichts zubeanstanden)
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon FRED222 » Fr Jul 17, 2009 15:02

habe jetzt mal selbst diverse seiten durchgesehen und für mich stellt sich das so dar:
kein wiederrufsrecht für gewerbliche kunden, zb jemand der dinge für seine selbstständigkeit etc. kauft.
FRED222
 
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon landyjoerg » Fr Jul 17, 2009 18:13

Hallo zusammen,

das "Erweitern" des 14-tägigen Widerrufsrecht auf eine Monat, insb. in erwähnten Zusammenhang mit sog. "Abmahnvereinen", hat seinen Ursprung in verschiedenen Rechtssprechungen, die auf unterschiedlichste Weise den Beginn des Fristlaufes einordnen. Das muss nämlich nicht zwingend das Kaufdatum sein, sondern auch der Erhalt der Ware oder das Datum der Zukenntnisbringung der Widerrufsbelehrung, je nach dem was Zuletzt einritt.
Da hier oft zugunsten der Abmahnvereine entschieden wurde - es genügt zur Abmahnung allein schon eine falsche Formulierung in der Widerrufsbelehrung - haben viele sozusagen auf "Nr.Sicher" gleich einen Monat daraus gemacht.
Soweit zum Fernabsatzgesetz.
Bist Du bei Ebay als privater oder gewerblicher User angemeldet? Wenn als Privater, was ich vermute, dann kann der Händler erst Mal schlecht nachweisen, dass Du als Forstwirt eingekauft hast. Du hast hoffentlich keine Rechnung auf "Fa. Forstbetrieb X" ausstellen lassen? Vielleicht ist Motorsägen dein Hobby? Oder Du wolltest dir eine private Säge anschaffen, damit du nicht immer mit den "Dienstsägen" in Deiner Freizeit arbeitest?
Wie dem auch sei, Du hast nicht das erhalten, was es laut Artikelbeschreibung sein sollte, egal ob privat o.a.
Zunächst kannst Du über Ebay sog. Unstimmigkeiten wg. Artikel einwerfen, schlechte Bewertungen sind ebendalls gefürchtet u.s.w. . Die Säge auf Deine Kosten zurücksenden musst du auch nicht, sondern (FernAbsG) der Verkäufer. Du musst den Widerruf nur wirksam bekunden (Einschreiben?) und darauf bestehen, dass zurücksenden willst, aber erst wenn das Geld wieder da ist.

Gruss Jörg
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Klaus S » Fr Jul 17, 2009 19:58

FRED222 hat geschrieben:erstmal vielen dank für die vielen antworten:
für mich bleibt vor allem immernoch die frage:
dass rückgaberecht besteht und er gibt es ja auch in seiner beschreibung zu, aber gilt dass nur für endverbraucher / private oder auch für gewerbliche / landwirte / forstwirte, bzw. kann er diese letztere gruppe vom rückgaberecht auschließen, "normalen" käufern muss er es ja gewähren. sorry wenn ich etwas ungenau schreibe bin halt kein jurist. schriftwechsel bisher nur per email, anwalt möchte ich mir eigentlich ersparen (vorleistung, zeitaufwand etc.)
zu den anderen antworten, natürlich wäre es auch ein rücktrittsgrund wenn die beschreibung nicht stimmt, aber diese diskussionen möchte ich mir ersparen (ich ahne schon: lagerspuren, kratzer vom kunden, normaler zustand, funktion ist ja nicht beinträchtigt etc....).
ich denke dass thema ist auch von allgemeinen interesse, da zumindestens ich gerade wegen dem rückgaberecht online kaufe, da jede auch noch so gute beschreibung/ bild ja nicht mit der persöhnlichen inaugenscheinnahme mithalten kann und man so ja die sicherheit hat zur not zurückgeben zukönnen.


Hallo,

hast Du als Privatperson oder für deine Firma gekauft?
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15kw Naturzugkessel mit 850L Pufferspeicher.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Kormoran2 » Fr Jul 17, 2009 23:33

da jede auch noch so gute beschreibung/ bild ja nicht mit der persöhnlichen inaugenscheinnahme mithalten kann

:D Und genau aus diesem Grund kaufe ich nur bei meinem Händler des Vertrauens. Der berät mich zusätzlich und steht bei Problemen sofort mit Rat und Tat zur Verfügung.
Auch gebrauchte Geräte nur beim Händler.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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