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kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon FRED222 » Do Jul 16, 2009 13:58

hallo, ich habe bei einem bekannten auktionshaus :wink: eine kettensäge ersteigert (kein sofortkauf). welche laut artikelbeschreibung neu ist , auf dem foto auch neu aussah. erhalten habe ich eine andere leicht gebrauchte (diverse kleinere kratzer, ritzel gebrauchspuren, schwert gebrauchspuren, ich würde sagen vorführgerät). naja ich habe eine rabatt gefordert, weil nicht korrekt beschrieben, der verkäufer erzählt was von lagerspuren. auf sowas habe ich keinen nerv und habe mein rückgaberecht angemahnt. jetzt argumentiert er wie folgt: rückgaberecht gilt nur für verbraucher, ein solcher wäre ich aber nicht, da die säge (zugegeben profimodell) nur für gewerbliche wäre ????? . bin zwar landwirt, aber kann er sich so rausreden in seinen bedingungen steht rückgaberecht innerhalb 14 tage (bin ich noch drin) für verbraucher durch rücksendung etc... oder will er nur die zwei wochen irgendwie rumkriegen???
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon forstfux » Do Jul 16, 2009 14:15

wär hilfreich wenn du uns den link der auktion reinstellst!
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Tille » Do Jul 16, 2009 15:34

Schwierig.

§ 13 Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


Dazu müßte man jetzt mehr über deine Berufliche Situation wissen und insbesondere was du mit dem Gerät vorhast. Nur weil es ein Profigerät ist, muss es ja nicht professionell genutzt werden.
Tille
 
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon hobbyholzmacher » Do Jul 16, 2009 16:25

Das ist doch alles pille palle. Nach BGB hast du zwei Jahre Gewährleistung, wenn die gekaufte Sache einen Mangel hat. Das ist hier ja wohl eindeutig der Fall, weil es sich nicht um das beschriebene, neue Gerät handelt. Die Gewährleistung gilt immer (egal, ob privat oder gewerblich, im Fall gewerblich kann sie vertraglich auf ein Jahr gekürzt werden), sie ist sozusagen gesetzlich vorgeschrieben und kann auch durch AGB oder sowas nicht ausgehebelt werden.

Das mit den 14 Tagen ist dagegen nur eine freiwillige Zusage des Händlers ("Bei Nichtgefallen 14 Tage Rückgaberecht" - der Gesetzgeber kennt kein Rückgaberecht, nur weil einem etwas nicht gefällt).
Es gilt also: Das was du gekauft hast, ist mangelhaft, weil nicht neu. Du hast ein Recht auf Nachbesserung (sprich 1. Stufe Umtausch gegen ein neues Gerät oder 2. Stufe Rückgabe und Geld zurück; ob du Rabatt fordern kannst, das weiß ich jetzt nicht).

Hier der § aus dem BGB:
BGB § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach[mängeln] (…) zu verschaffen.(Anmerkung: Einen Kaufvertrag im juristischen Sinne hast du durch deine Bestellung abgeschlossen, das muss nicht der typische Vertrag mit Unterschrift sein).
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
BGB § 434 Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie (…) die vereinbarte Beschaffenheit hat.(...)

BGB kannst du auch im vollständigen Text finden unter http://www.gesetze-im-internet.de

Soweit mal und Viel Glück, wie auch immer du vorgehen willst.
hobbyholzmacher
 
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon hobbyholzmacher » Do Jul 16, 2009 16:30

Noch ein kleiner Nachtrag: Dass er nur die 14 Tage rumbringen will, ist für dich jetzt unerheblich, denn du hast innerhalb der 14 Tage "widersprochen" und somit ist das sozusagen eine laufende Sache, die über einen längeren Zeitraum geklärt wird (daher: e-mail-Verkehr unbedingt aufheben!).

Das ist ungefähr so, wie wenn du beim Finanzamt nach drei Wochen Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegst. Die Frist ist 4 Wochen, aber wenn du nach drei Wochen Widerspruch einlegst, legt der Beamte nicht nach vier Wochen den Stift weg.
hobbyholzmacher
 
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon jananna » Do Jul 16, 2009 16:32

Hallo,
Abstrakt gesprochen und ohne eine Rechtsauskunft geben zu wollen:
Wenn ich es richtig verstehe, gilt ein Landwirt grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Jedoch kann auch ein Freiberufler, Handwerker etc als Verbraucher Rechtsgeschäfte vornehmen, wenn es eben zu privaten Zwecken getätigt wird - und nicht beruflichen oder gewerblichen Zwecken zugerechnet werden kann.
Entscheidend ist hierbei nicht der innere Wille, sondern der Inhalt des Rechtsgeschäfts in Verbindung mit den Begleitumständen - es ist somit Auslegungssache.
(Zitiert aus dem Palandt, §§ 13, 14 BGB)

Wenn sich jemand als Unternehmer ein der Branche entsprechendes Profigerät anschafft, spricht vieles dafür, dass derjenige den Kauf in seiner Eigenschaft als Unternehmer getätigt hat und das Gerät auch in seinem beruflichen Tätigkeitsbereich einsetzen will und wird.

Wenn ein Gerät sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, entscheidet die überwiegende Nutzung.

Die hier angesprochene 14tägige Frist betrifft das Widerrufsrecht, welches einem Verbraucher zusteht, der zB online etwas von einem Unternehmer kauft.

Ein Blick in die AGB des Verkäufers verrät, wie er es mit der Gewährleistung hält. Die Kürzung auf ein Jahr für Unternehmer ist zulässig. Ob ein Mangel vorliegt, der die Gewährleistungsrechte begründet, lässt sich wohl nur sagen, wenn man das Gerät gesehen hat und die Beschreibung des Verkäufers kennt.

MfG
jananna
 
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon spool » Do Jul 16, 2009 17:48

Die 14 Tage sind kein Goddwill des Verkäufers. Laut ( schlagt mich nicht, wenn nicht ganz genau so heißt ) FernWarenAbsatzGesetz muß er als gewerblicher Verkäufer die Ware zurücknehmen. Und das sogar ohne Angabe von Gründen. Rein theoretisch müßte er die sogar das Porto für die Rücksendung ersetzen. Das hat nix mit gewerblich oder privat zu tun. Ist einfach so gesetzlich geregelt.
2. Weg wäre, wenn du die Säge per PayPal bezahlt hast, sofort einen Konflikt melden und nach Ablauf der Frist einen Antrag auf Käuferschutz stellen, da die Ware nicht der Beschreibung entspricht. Kein neue Ware wie beschrieben.......

Als erstens nochmal anschreiben ( direkt über Ebay ) und darauf hinweisen.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Elch » Do Jul 16, 2009 19:00

zum Anwalt , Brief schreiben lassen, Anwaltkosten, Rabat oder Umtausch anmahnen und er wird rennen glaub mir
selbstverstandlich inklusive porto, Zeit, Spritkosten....
wie obern erwähnt hast du bei geschäften welche im Internet am Telefon oder auch an der Haustür abgeschlossen wurden die 14 volles rückgaberecht.
ich binn sonst auch nicht so mit direkt zum anwalt... und mit mir kann man sich meist einigen aber wenn jemand so dreist und frech ist muss man auch mal zähne zeigen
zudem kann dir nicht viel passieren die kosten für eine Rechtsberatung hängen vom Streitwert ab minimal 10eur maximal 190 eur
Er zahlt selbstverständlich alle anfallenden kosten denn durch seine Aussage blieb dir schleßlich kein anderer Weg als der zum Anwalt.
das reine Drohen zum Anwalt gehen reicht auch oft (oder man hat ihn in der fam.)
gruß
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Kormoran2 » Do Jul 16, 2009 19:26

Auf Gewährleistung oder Garantie ist man doch hier garnicht angewiesen. Das wäre, wenn das neue Gerät innerhalb der Garantiezeit einen Mangel bekäme.
Hier geht es doch um Vertragserfüllung. Angeboten war eine neue Säge. Darauf kannst Du bestehen. Da die zugesandte Säge offensichtlich zumindest ein Vorführmodell, wenn nicht sogar Gebrauchtmodell ist (Betrug!!!), kannst Du auf Erfüllung des eingegangenen Vertrages pochen. Wenn der Händler Dir im Wege einer Einigung einen Nachlaß anbietet, ist es in Dein Belieben gestellt, ob Du darauf eingehst. Im Grunde hast Du Anspruch auf eine neue Säge.
Alles andere wäre vor Gericht ein Versuch einer arglistigen Täuschung. Du hast also alle Karten in der Hand.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon kritischer 29-jähriger So » Do Jul 16, 2009 19:30

Hallo,

ich hab beruflich leider täglich mit diesen ganzen Fernabsatz- und Widerrufsgeschichten zu tun. :(

Ein Einkauf im Internet fällt eindeutig unter das Fernabestzgesetzt. Aber nur, wenn Du nicht als gewerblicher Käufer auftritts. Gewerblich bist Du auch, wenn Du Landwirt bist. Aber nur, wenn die Säge auch betrieblich genutzt wird. Nutzt Du sie fürs private Brennholz (könnte ja sein), bist Du Verbraucher.
Unerheblich ist dabei aber, was Du da kaufst. Klar ist, wenn Du eine Harvester für mehrere 100 tausend Euro kaufst ist das schon unglaubwürdig. Aber nur weil es sich um eine Profi-Säge kaufst, mußt Du kein gewerblicher Käufer sein. Der Verkäufer (meist selbst Kaufmann lt. HGB) muss damit rechnen, dass ein Verbraucher bei Ihm einkauft. Problem wäre, wenn Du z.B. als Josef Müller - Forstbetrieb - einkaufst.

Wichtig dabei ist, dass Du rechtzeitig widersprichst. Dabei ist nicht mal der Eingang des Widerrufsbeim Verkäufer massgeblich, sondern dass Du diesen rechtzeitig versendest.

Jetzt aber kommt der Hasenfuß. Wenn Du die Säge zurücksendest hast Du zwar Anspruch auf die Rückerstattung des Geldes. Ob Du das Geld so ohne weiteres bekommst ist eine andere Seite. :regen:

VG, Roland
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Kormoran2 » Do Jul 16, 2009 19:47

Hallo Roland,

und was ist mit seinem Recht auf Vertragserfüllung?
Natürlich würde ich auch raten, keinesfalls die Säge zurückzuschicken und auf Vertragserfüllung zu pochen. Dann steht er letztlich mit leeren Händen da und sein Geld ist auch weg.
Der Verkäufer müßte eine neue Säge schicken und der Käufer muß im Gegenzug die gebrauchte Säge an den Verkäufer zurückschicken. Nur so kann es laufen, oder aber im Wege eines frei verhandelten Nachlasses.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Fadenfisch » Do Jul 16, 2009 22:09

Bei Ebay bzw. Internetangeboten sind es nicht nur 14 Tage, sondern sogar 1 Monat Widerrufsrecht!!! :klug:

Hier mal der Textlaut:

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Ich hatte auch mal eine gewerbliche Auktion laufen, mit einem 14-tägigen Rückgaberecht.
Das hat sich aber von einigen Monaten von 14 Tagen auf einem Monat erhöht - das musste ich Dank Abmahnung erfahren! :?
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Salurn » Do Jul 16, 2009 23:10

Bin zwar promov. Verwaltungsrechtler aber ich denke das bekomm ich noch hin:

also es handelt sich um ein aliud = nichtleistung. das hat nichts mit widerruf, gewährleistung etc zu tun. du kannst weiterhin auf erfüllung bestehen - bei gleichzeitiger anzeige die säge zurückzugeben. kannst auch schadenersatz statt der leistung und/oder rücktritt geltend machen - wenn du denn willst.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon FRED222 » Do Jul 16, 2009 23:26

erstmal vielen dank für die vielen antworten:
für mich bleibt vor allem immernoch die frage:
dass rückgaberecht besteht und er gibt es ja auch in seiner beschreibung zu, aber gilt dass nur für endverbraucher / private oder auch für gewerbliche / landwirte / forstwirte, bzw. kann er diese letztere gruppe vom rückgaberecht auschließen, "normalen" käufern muss er es ja gewähren. sorry wenn ich etwas ungenau schreibe bin halt kein jurist. schriftwechsel bisher nur per email, anwalt möchte ich mir eigentlich ersparen (vorleistung, zeitaufwand etc.)
zu den anderen antworten, natürlich wäre es auch ein rücktrittsgrund wenn die beschreibung nicht stimmt, aber diese diskussionen möchte ich mir ersparen (ich ahne schon: lagerspuren, kratzer vom kunden, normaler zustand, funktion ist ja nicht beinträchtigt etc....).
ich denke dass thema ist auch von allgemeinen interesse, da zumindestens ich gerade wegen dem rückgaberecht online kaufe, da jede auch noch so gute beschreibung/ bild ja nicht mit der persöhnlichen inaugenscheinnahme mithalten kann und man so ja die sicherheit hat zur not zurückgeben zukönnen.
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Re: kein 14 tage rückgaberecht für forstwirte?

Beitragvon Kormoran2 » Fr Jul 17, 2009 0:05

Hallo Fred,

guck mal, Du hast gerade vorher eine qualifizierte Rechtsberatung von dem Dr. Salurn erhalten. Und er sagt genau wie ich, daß es hier garnicht um Garantieleistung oder Rücktrittsrecht geht, sondern um einen nicht erfüllten Kaufvertrag. Und er sagt auch, daß Du im Extrem sogar Schadensersatz fordern kannst.
Du könntest also theoretisch sagen, "Ich wollte mit einer nagelneuen Säge irgendwo arbeiten und konnte dies nun nicht. Daraus entstand mir ein Schaden". Wie gesagt - theoretisch. Denn eine Sägearbeit könntest Du natürlich auch mit einer gebrauchten Säge vollbringen.

Deshalb: Das Rückgaberecht ist völlig unstrittig. Du solltest aber auf Vertragserfüllung pochen. Er muß Dir eine neue Säge schicken. Und wenn er sie irgendwo erst kaufen muß, ist egal!
Und Dein Recht auf Vertragserfüllung hat überhaupt nix damit zu tun, ob Du Privatmensch oder Gewerblicher bist. Das geht den garnix an.
Viel Erfolg!
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