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Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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18 Beiträge • Seite 1 von 2 • 1, 2
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Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon coyote_mfr » Di Jun 30, 2015 7:20

Hallo,

wir haben ein Stück Wald, welches an einem Hang liegt. Die tiefer liegende Seite des Waldes ist über reguläre und eingetragene Waldwege erreichbar.
Ein gewisser Teil des Waldes liegt jedoch oberhalb des Steilhangs. Ein Stückchen oberhalb des Steilhangs beginnt ein Dorf. Den oberen Teil des Waldes haben sie bisher immer "von oben aus" über einen Wirtschaftsweg und das letzte Stück durch den Wald von jemand anderen erreicht. Bei diesem jemand ist jetzt aber kein Wegrecht o.ä. eingetragen - den Wald hat er auch erst vor kurzem erworben (ihm gehört auch das angrenzende bebaute Grundstück).

Bei den Vorbesitzern gab es nie ein Problem - wir haben unsere Zufahrten natürlich auf Witterungsverhältnisse beschränkt, an denen möglichst wenig Schaden beim befahren entsteht.
Der neue Besitzer verwehrt und jetzt die Durchfahrt durch sein Waldstück - ging sogar soweit, dass er unseren Traktor, der auf einem (öffentlichen) Wirtschaftsweg stand (und wir von dort zu Fuß in unseren Wald gelaufen sind), absichtlich blockiert hat (und dann verschwunden ist).
Er sagt, wir sollen unsern Wald doch von der anderen Seite aus anfahren (was eher sarkastisch gemeint sein dürfte, denn man tut sich dort bereits schwer zu Fuß dort hoch zu kommen).
Hatte jemand schon mal eine solche Situation? Ich habe gelesen, dass es hier das "Notwegerecht" gibt, was aber eingeklagt werden muß... was kann sowas ungefähr kosten?
Im Gesetz ist auch die Rede von einer 'Geldrente' als Ausgleich für das Fahrtrecht - ist damit eine regelmäßige oder eine einmalige Zahlung gemeint?

Gruß
Dieter
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon rima0900 » Di Jun 30, 2015 7:55

Hallo, es gibt die Möglichkeit ein Notwegerecht einzuklagen. Dazu muss die kürzeste, zumutbare Verbindung zum nächsten Gemeindeweg über den Grund deines widerspenstigen Nachbarn verlaufen. Ich würde aber unbedingt versuchen dich außergerichtlich zu einigen! Allerdings ist das Wegerecht dann halt nicht im Grundbuch eingetragen. Ist aber für beide günstiger, da keine Gerichts-/Anwaltskosten. Vielleicht bekommst du ihn so überzeugt, natürlich mit den gleichen Auflagen und Entschädigungen.
Die Geldrente ist in der Regel ca.1Euro/FM der über sein Grundstück abgefahren wird. Kann auch sein, dass du als Auflage bekommst, das Befahren vorher bei ihm anzumelden. Das du den Weg bei eventuellen Beschädigungen wieder herrichten musst, dürfte sich von selbst verstehen :wink:

Wie steil ist der Hang und wie groß das Grundstück? Gibt es vielleicht die Möglichkeit relativ unkompliziert einen Weg in den Hang zu baggern? Dann würde es nämlich schwierig mit dem Notwegerecht...
Grüßle
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Forstjunior » Di Jun 30, 2015 8:05

Also ich denke das Notwegerecht kommt nur zu tragen wenn keine andere Möglichkeit besteht das Grundstück zu erreichen. In deinem Fall besteht ja die Möglichkeit soweit ich das verstehe, einen neuen Weg anzulegen. Sprich zu baggern. Ob dies wirtschaftlich ist oder nicht, denk ich ist nicht relevant.

Da war Max jetzt schneller. Aber was war denn dann Vorgänger für einer, dass er dir nicht Bescheid gibt, dass das Grundstück verkauft wird. Hätte man doch dann gleich beim Verkauf mit dem Nachfolger drüber sprechen können.
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Fadinger » Di Jun 30, 2015 8:14

Hallo!

Es gäbe auch noch ein "ersessenes Fahrtrecht" - wenn ihr schon immer dort gefahren seid, und dies auch belegen/beweisen/bezeugen könnt. Muß aber ggf. auch eingeklagt werden.

Gruß F
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Birlbauer » Di Jun 30, 2015 8:34

Mein Verständnis von Notwegerecht ist, dass man dieses einfordern kann, wenn kein anderer Zugang zu dem Grundstück besteht. Der Sonderfall, dass das Grundstück nicht als ganzes befahrbar ist, ist vom Gesetzt in D aus dem Gedächtnis nicht vorgesehen.

Damit ist eigentlich nur die Fadinger-Lösung bzw. eigener Weg machbar.

Beim Notwegerecht bemisst sich die Entschädigung nach dem Schaden, den der Grundstückseigner hat. Kann hier eigentlich nur der entgangene Aufwuchs auf der Fläche sein. Gegenzurechnen wäre, wenn das über eine Rückgasse ginge bzw. der Weg vom Besitzer auch als Rückgasse genutzt wird / werden kann. Mit anderen Worten: Es geht um Peanuts als Entschädigung. Da die Zufahrt bereits besteht - wurde ja in der Vergangenheit genutzt - sind ja noch nicht mal Bäume zu fällen.

Viel Glück. Bei dem Nachbarn hilft vermutlich nur sehr verständnisvolles Reden mit klarem ruhigen Darlegen der eigenen Situation oder Gericht. Das Blockieren des Schleppers ist kein gutes Ohmen.

Grüße,

Manfred
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon rima0900 » Di Jun 30, 2015 10:02

@ Birlbauer
Es geht nicht nur um den Schaden (da dürfte nix weiter zusammen kommen) sondern zusätzlich um eine Entschädigung, sozusagen ein Wegezoll

@ Fadinger
Stimmt, Gewohnheitsrecht wäre noch eine Möglichkeit, aber das ist auch nicht immer so einfach. Aber wenn es keine Möglichkeit gibt einen Weg anzulegen (falls das Grundstück am Hang zu schmal und/oder der Hang zu lang/steil ist), bekommt er auch das Notwegerecht.

@all
Dies kann man übrigens nur einklagen, wenn der Nachbar die Überfahrt verweigert, einfach nur klagen um es ins Grundbuch zu bekommen geht nicht.

@ Coyote

Grenzt dein Nachbar an allen 3 Seiten des oberen Stückes an? Vielleicht gibts ja einen netteren Nachbarn. Wenn du die Möglichkeit hast, würde ich übrigens immer einen Weg auf eigenem Grund anstreben! Kostet auch nicht die Welt und trägt sich i.d.R. durch die darauf stehenden Bäume eh :wink:

Birlbauer hat geschrieben: Der Sonderfall, dass das Grundstück nicht als ganzes befahrbar ist, ist vom Gesetzt in D aus dem Gedächtnis nicht vorgesehen.

Falls das zutrifft, könnte man sich höchstens überlegen das Grundstück zu teilen :roll:

Edit: Bevor das lustige Rätselraten weiter geht, sollte der TE erstmal erzählen in welchem Land/Bundesland der Wald liegt und wie das Grundstück von den Abmessungen her beschaffen ist. Am besten wäre hierzu eine Skizze!
Grüßle
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Birlbauer » Di Jun 30, 2015 18:10

Hatte selbst den Fall, dass ich ein Grundstück hatte, dass keine Zufahrt hatte (in der Zwischenzeit gibt es eine). Da habe ich gegoogelt und einer der Sachen, die mir im Gedächtnis geblieben sind, ist, dass der Nachbar, der die Zufahrt zur Verfügung stellt, oft seeehr wenig Geld zugesprochen bekommt. Im Grunde genommen hat er ja auch praktisch keinen Schaden in dem vorliegenden Fall - außer Bluthochdruck ;-).

Die andere Lösung wäre, den oberen Teil des Grundstücks dem Nachbarn zu verkaufen. Vielleicht zahlt er einen guten Preis und damit wäre auf jeden Fall ohne Gericht Ruhe.

Grüße,

Manfred
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon coyote_mfr » Di Jun 30, 2015 19:44

Das ganze ist in Bayern. Das Waldgrundstück ist 1,6ha groß.
Na klar kann ich mir Serpentinen an unseren Hang bauen lassen - dann ist aber kein Wald mehr da.
Flächenmäßig ist das nicht viel, was da oberhalb vom Hang ist (von daher ist es auch nicht möglich eine Riesen-Schneiße in den Hang Baggern zu lassen, weil oben der Platz fehlt das Auslaufen zu lassen), aber manchmal müssen eben auch von da oben Bäume weg (Sturm etc.). Und Holz rücken ist völlig unmöglich über den Abhang (ok, Heli-Logging vielleicht - aber bei 1,6h auch nur denkbar wenn man einfach alles abholzt).
Ich bin echt am überlegen einfach den ganzen Mist zu verkaufen und die Hackschnitzel einfach einzukaufen.
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Forstjunior » Di Jun 30, 2015 19:55

also ein weg in ca. der mitte wird doch wohl ausreichen oder. Den Rest musst du halt beiseilen...geht nicht gibts fast nicht.
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Dinkelberger » Di Jun 30, 2015 19:57

Gibt es vielleicht die Möglichkeit, sich mit ein oder zwei weiteren Nachbarn an demselben Hang zu einigen, dass man den Weg nicht nur für ein Grundstück in engen Serpentinen bauen muss? Dann könnte man die Kosten teilen and es ginge weniger Holzboden verloren. Wie steil (Grad) ist der Hang denn?
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Birlbauer » Di Jun 30, 2015 20:02

Wenn oben eh nicht viel ist, dann verkaufe doch nur das Stück oben. Kein Ärger mehr, das Filetstück gehört noch Dir.

Grüße,

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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon rima0900 » Mi Jul 01, 2015 7:49

Wenn oben nicht viel ist, kann man vielleicht auch einfach hangabwärts fällen? Wenn die Bäume schon 25m hoch wären kanns ja bei 1,6 ha nicht mehr weit bis unten sein
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon coyote_mfr » Mi Jul 01, 2015 20:16

Der Wald ist hier (vmtl. genau wegen des Hanges) eher in 'Scheibchen' quer zum Hang geschnitten... es sind zwar nur 1,6ha aber in der längsten Ausdehnung hat das Grundstück ca. 270m - davon sind ca. 50m oberhalb des Hangs, wo's schon wieder halbwegs eben wird. Wird wohl nix mit Beiseilen und auch nix mit Hangabwärts fällen...
Per Google Earth gerechnet wären das 44% Steigung an dem Stück mit der Böschung.

Ich hab jetzt mal mit einem Berater vom BBV gesprochen - der sieht es eigentlich als völlig gesetzt an, dass das hier ein Fall für's Notwegerecht ist. Werde wohl mal versuchen mit dem Nachbarn darüber zu sprechen - er wird ja dafür auch entschädigt. Für die Höhe der Entschädigungen hab ich auch einen üblichen Wert bekommen: 4% vom Verkehrswert der beanspruchten (z.B. 3x50m) Fläche pro Jahr.
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon Falke » Mi Jul 01, 2015 20:50

Ist eine Skizze wirklich zu viel verlangt?

Ich stell' mir das so vor:
Skizze_Waldstueck.JPG
Skizze_Waldstueck.JPG (32.68 KiB) 5414-mal betrachtet

(Fehler: die 50 m soll ja das oberste Stück lang sein ...)


P.S.:
So was wäre mMn eine Diskussionsgrundlage:
(bei dieser Parzelle hab' ich "von oben" auch keine Zufahrt, ich muss also alles nach unten fällen und auf langen Wegen schräg
zum Hang nach oben rücken ...)
Parzelle_322.JPG
Parzelle_322.JPG (63.57 KiB) 5367-mal betrachtet


(den interessanten Kartenhintergrund "Geländeschummerung" im Kärntner GIS (KAGIS) hab' ich auch erst neulich entdeckt - da
sieht man auch nicht im Kataster eingezeichnete Wege als deutlichen länglichen Hell-/Dunkelkontrast ...
offtopic: die runden Vertiefungen in Bildmitte oben sind Bombenabwurfkrater von den Tommys, die gegen Kriegsende versucht haben
das nahe Flusskraftwerk zu treffen ...)


A.
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Re: Keine eingetragene Zufahrt zu Waldgrundstück

Beitragvon coyote_mfr » Mi Jul 01, 2015 21:32

Ja, ehrlich gesagt ist so eine Skizze zuviel verlangt... ich wollte hier nur in Erfahrung bringen ob jemand evtl. mit Notwegerecht schon Erfahrungen hat, und wie dort damit umgegangen ist.
Unser Waldnachbar ist Forst-Lohnunternehmer (dem das nächste 'Scheibchen' gehört), der hat für unsere Verhältnisse Wahnsinns-Maschinen im Zugriff und selbst ER hat sich um die (frisch zugekaufte) Fläche bewirtschaften zu können, VON OBEN einen Weg mit dem Harvester schneiden lassen, weil man das einfach nicht von unten bewirtschaften kann. Er hat das Glück, dass sein Grundstück bis oben hin zu einem Wirtschaftsweg geht und er damit kein 'Hinterlieger' ist.

Diese Stammtisch-Besserwisserei die hier stattfindet hilft mir absolut nicht!
@Admin Ich hätte gerne mein Account hier gelöscht. Danke und Tschüß!
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