Hallo,
wir haben ein Stück Wald, welches an einem Hang liegt. Die tiefer liegende Seite des Waldes ist über reguläre und eingetragene Waldwege erreichbar.
Ein gewisser Teil des Waldes liegt jedoch oberhalb des Steilhangs. Ein Stückchen oberhalb des Steilhangs beginnt ein Dorf. Den oberen Teil des Waldes haben sie bisher immer "von oben aus" über einen Wirtschaftsweg und das letzte Stück durch den Wald von jemand anderen erreicht. Bei diesem jemand ist jetzt aber kein Wegrecht o.ä. eingetragen - den Wald hat er auch erst vor kurzem erworben (ihm gehört auch das angrenzende bebaute Grundstück).
Bei den Vorbesitzern gab es nie ein Problem - wir haben unsere Zufahrten natürlich auf Witterungsverhältnisse beschränkt, an denen möglichst wenig Schaden beim befahren entsteht.
Der neue Besitzer verwehrt und jetzt die Durchfahrt durch sein Waldstück - ging sogar soweit, dass er unseren Traktor, der auf einem (öffentlichen) Wirtschaftsweg stand (und wir von dort zu Fuß in unseren Wald gelaufen sind), absichtlich blockiert hat (und dann verschwunden ist).
Er sagt, wir sollen unsern Wald doch von der anderen Seite aus anfahren (was eher sarkastisch gemeint sein dürfte, denn man tut sich dort bereits schwer zu Fuß dort hoch zu kommen).
Hatte jemand schon mal eine solche Situation? Ich habe gelesen, dass es hier das "Notwegerecht" gibt, was aber eingeklagt werden muß... was kann sowas ungefähr kosten?
Im Gesetz ist auch die Rede von einer 'Geldrente' als Ausgleich für das Fahrtrecht - ist damit eine regelmäßige oder eine einmalige Zahlung gemeint?
Gruß
Dieter
