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KFZ Steuer für Traktoren

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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18 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: KFZ Steuer für Traktoren

Beitragvon unimogthorsten » Sa Jun 02, 2012 18:16

hier steht doch die Begründung drin:

§ 3 KraftStG, Ausnahmen von der Besteuerung, Punkt 7 : [i]Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen), Sonderfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern hinter Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen und einachsigen Kraftfahrzeuganhängern (ausgenommen Sattelanhänger, aber einschließlich der zweiachsigen Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter), solange diese Fahrzeuge ausschließlich
a)in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben

in Betrieben- nicht bei Privatleuten. Und ein Betrieb hat nun mal eine Gewinnerzielungsabsicht nachzuweisen. Unser kurz vor dem Bankrott stehender Bananenstaat braucht Geld, da wird alles auf den Prüfstand gestellt :twisted: :twisted:
unimogthorsten
 
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Re: KFZ Steuer für Traktoren

Beitragvon meyer wie mueller » Sa Jun 02, 2012 20:04

Hallo

jetzt ist bei mir der Groschen gefallen.

Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb: Zur Anerkennung als Betrieb beim Finanzamt muss man ein Unternehmen haben und Steuern vom Gewinn abführen.
Wenn man Einnahmen braucht, ist der private Landbesitzer, der steuerlich KEIN Betrieb ist, aber sofort Betriebsinhaber und landwirtschaftlicher Unternehmer, weil er was produziert (eventuell für den Eigenbedarf).

Und jetzt kommt der Clou! Ich genehmige erst mal allen Besitzern und Bewirtschaftern von land- und forstwirtschaftlichem Grund ein grünes Kennzeichen. Nach ein paar Jahren ermittelt man gegen all diese Leute wegen Steuerhinterziehung, weil sie ja keine landwirtschaftlichen Unternehmer sind (keinen Betriebsgewinn versteuert haben) und fordere KfZ-Steuer nach, und belege die mit saftigen Strafen. Gleichzeitig leier ich diesen Leuten Zwangsabgaben für verschiedene landwirtschaftliche Betriebsversicherungen, Berufsgenossenschaften etc. aus den Rippen. Der Staat braucht ja Geld und das holt man sich bei denen, die es haben.

Wenn man die Angelegenheit von vorn herein klar gemacht hätte, wären ja vielleicht einige Schlauberger auf die Idee gekommen, und hätten ihren Schlepper über den Pächter angemeldet.

Gruß



Ich seh da noch einige Möglichkeiten zur Finanzierung der BGs. Jeder, der Nahrungsmittel produziert, auch wenn die für den Eigenbedarf sind, ist beitragspflichtig. Er produziert ja landwirtschaftliche Güter. Und es gibt sooo viele Unfälle im Obstgarten! (Definition: Zierrasen und Zierrabatten gelten als privat, Obstbäume, Beerensträucher und Gemüsegarten gelten als landwirtschaftlich genutzte Fläche)
Bei der Versorgung aus dem eigenen Garten begeht der Bürger eigentlich auch Steuerhinterziehung, denn er hat Güter verbraucht, für die keine MwSt abgeführt wurden. Zudem hat er sich einen geldwerten Vorteil erarbeitet. Das müüste ja eigentlich zum Einkommen dazugezählt werden.
meyer wie mueller
 
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Re: KFZ Steuer für Traktoren

Beitragvon Deutz 3006 » So Jun 03, 2012 10:12

Hellraiser hat geschrieben:Hallo,

Brennholzverkauf ist Gewerblich und hat wenig mit LoF zu tun.
Wenn du Brennholz auslieferst, also Gewerblich unterwegs bist mit Grünem Nummernschild ist das Steuerhinterziehung!
Anders ist es wenn du Forstwirtschaftlich unterwegs bist.

Das Thema ist nicht ganz einfach, man muss trennen zwischen LoF und Gewerblich und Privat.

mfg Harald


Ja da hast du Recht.
Mir wurde erklärt daß wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe keine Berrechtigung auf die grüne Nummer
habe. Werde nun halt meine Steuer zahlen und danach wieder beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend
machen.
Bei unserem Finanzsystem ist es gut wenn man einen guten Steuerberater hat.Wenn das in unserem Staat
so weiter geht sage ich nur noch n8
Gruß Deutz 3006
Deutz 3006
 
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