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KFZ-Steuer Traktor

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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40 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon countryman » Fr Dez 09, 2016 11:45

ja genau, die alte Klasse 3 gilt bis 7,5t und wird auch bei einer Umschreibung auf den Kartenführerschein so umgeschlüsselt das der Besitzstand gewahrt bleibt.
Daher haben alte größere Schlepper z.B. Favorit 600 Reihe ab Werk 7,49t zGG eingetragen, damit sie noch mit Klasse 3 und 40 km/h bewegt werden konnten. Die kann man auflasten, wenn man T hat (oder damals Klasse 2)
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon 108fendt » Fr Dez 09, 2016 12:08

Richtig, heute ist mit dem Pkw-Schein bei bei 3,5to schluß ( ohne Anhänger ), früher bei 7,5 to incl. Anhänger
Wenn ich mich recht dran erinnere, durfte man einen 7,5 to Lkw fahren und Anhänger, alles Luftgebremst, mit einem zulässigen gesamt Gewicht von 18 to.
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon kawabiker1971 » Fr Dez 09, 2016 12:44

108fendt hat geschrieben:Richtig, heute ist mit dem Pkw-Schein bei bei 3,5to schluß ( ohne Anhänger ), früher bei 7,5 to incl. Anhänger
Wenn ich mich recht dran erinnere, durfte man einen 7,5 to Lkw fahren und Anhänger, alles Luftgebremst, mit einem zulässigen gesamt Gewicht von 18 to.


Ich meine, bei 12 to ist Schluss gewesen.

Anhänger durfte auch nur eine Achse haben, außer ein Tandem mit Achsabstand >1m (galt dann als Einachsig)

Edit:
Klasse 3 Gebenüberstellung NEUE Klassen.jpg
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon countryman » Fr Dez 09, 2016 13:10

FS Kl. 3 konnte 7,5t Zugfahrzeug bewegen und dazu einen beliebigen Anhänger mit einer Achse - wozu Tandemachse mit weniger als 1m Abstand auch zählt. Daher nach STVZO max. 11t Anhänger möglich und ein Zuggewicht von stolzen 18,5 t !
12t ist eine Grenze nach "neuer" Klasse C1E.
Um den alten Besitzstand abzubilden erhalten Umschreiber Kl. C1E mit Zusatz CE79 - Hölle kompliziert das alles.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon countryman » Fr Dez 09, 2016 13:17

FS Kl. 3 konnte 7,5t Zugfahrzeug bewegen und dazu einen beliebigen Anhänger mit einer Achse - wozu Tandemachse mit weniger als 1m Abstand auch zählt. Daher nach STVZO max. 11t Anhänger möglich und ein Zuggewicht von stolzen 18,5 t !
12t ist eine Grenze nach "neuer" Klasse C1E.
Um den alten Besitzstand abzubilden erhalten Umschreiber Kl. C1E mit Zusatz CE79 - Hölle kompliziert das alles.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Edit, sehe gerade dass mein CE79 im Januar ausläuft - Altersgrenze! Müsste das ärztliche Gesundheitsattest beibringen als wenns ein echter CE wäre. Das lassen wir dann mal... (alle anderen Klassen bleiben unberührt)
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon kawabiker1971 » Fr Dez 09, 2016 13:43

OK - da steht tatsächlich 18,5 t bei altem FS Klasse 3.

Würde aber nach den Schlüsseldaten 79 bedeuten bei neuem umgeschlüsseltem Führerschein, dass dann daraus nur noch 12t werden.

Schlüsselzahlen 79 nach Führerscheinumschlüsselung.jpg
Schlüsselzahlen 79 nach Führerscheinumschlüsselung.jpg (167.44 KiB) 1092-mal betrachtet


Nach dem Umschlüssen und dem neuen Führerschein habe ich 6,5 t in der Zulässigkeit verloren.....
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon countryman » Fr Dez 09, 2016 13:53

nein da steht: CE 79 und in Klammern zur Erläuterung: C1E, aber GRÖßER 12000 kg, Achsanzahl L kleiner gleich drei.
Damit ist der alte Besitzstand exakt abgebildet. Bis 12t dürfen es nach Klasse C1E auch mehr Achsen sein.
Nur dieser "größer als 12t" Teil geht am 50. Geburtstag flöten, wenn man nicht die Gesundheitsprüfung vorweist. Ob das auch der Fall wäre wenn ich den grauen Lappen behalten hätte weiß ich nicht, ist mir auch egal, da der Vorteil durch Klasse T bei weitem überwiegt.
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon 108fendt » Fr Dez 09, 2016 20:07

countryman hat geschrieben: Daher nach STVZO max. 11t Anhänger möglich und ein Zuggewicht von stolzen 18,5 t !


Ja da war was, mit 1,5fache Gewicht von der Zugmaschine ist die Anhängelast, sprich Anhänger !
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon togra » Fr Dez 09, 2016 21:36

countryman hat geschrieben:Daher haben alte größere Schlepper z.B. Favorit 600 Reihe ab Werk 7,49t zGG eingetragen, damit sie noch mit Klasse 3 und 40 km/h bewegt werden konnten. Die kann man auflasten, wenn man T hat (oder damals Klasse 2)

Wie geht das? Geht das auch für einen 612er von '79?
Ich habe mal was von 9to gelesen, die möglich sind.
Fendt hat aber auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, dass nicht aufgelastet werden kann. (Achslasten sind ausgereizt)
614 und 615 späterer Baujahre haben angeblich die 9to serienmäßig bzw. man konnte beim Kauf wählen und bekam eine verstärkte Hinterachse?? Stimmt das?

Ich bräuchte nämlich auch mehr (legale) Zuladung.

Davon abgesehen, selbst ein "alter" 615 wiegt etwa 6.400kg leer.
Wer hat sich damals einen solchen Schlepper gekauft, um nur 1,1Tonnen da dran zu hängen :shock: :shock: ?
Hatten die alle einen Zweitschlepper, der Pflug und Frontgewicht ans Feld gebracht hat?


Selbst mit 9 Tonnen ist die Nutzlast bei FL und FH ja ein Witz; bleiben vielleicht 2 Tonnen über.... :?
Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dümmere ist...
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Re: KFZ-Steuer Traktor

Beitragvon countryman » Fr Dez 09, 2016 23:32

ich denke früher wurde nach Auflastungen kaum gefragt und 30 Jahre später lehnt sich kein Hersteller mehr aus dem Fenster. Technisch können die Achsen viel mehr, eventuell wird es bei den Bremsen eng.
Wir hatten den 86er 612LSA und oft 3t im Heck mit etwas Frontgewicht...natürlich nicht aufgelastet.
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