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KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Hier hat alles Platz was mit Agrarpolitik und drumherum zu tun hat.
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25 Beiträge • Seite 2 von 2 • 1, 2
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon GTA395 » Do Mär 29, 2012 13:45

Hallo

ich habe vor zwei wochen meinen Traktor angemeldet und habe direkt bei der zulassungsstelle eine grünes schild bekommen allerdings auf vorbehalt,
ne woche später habe ich von FA den antrag auf steurbefreiung zum ausfüllen bekommen.

Was allerdings raus kommt weis ich nicht habe zwar Landwirtschaftlichen betrieb allerdings nur Pferdehaltung Futterherstellung und streuobstwiesen sowie Holz im selbsterwerb.
GTA395
 
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon bobw » Do Mär 29, 2012 22:11

charly0880 hat geschrieben:Zum zuständigen Gewerbeamt und Lof im nebengewerbe beantragen, 25,-€
dann zur BG Mitgliedschaft beantragen meist umsonst wenn wenig std. Angegeben werden,
Mit beiden Bescheinigungen zum Finanzamt Abteilung Kfz Steuer Befreiung beantragen und dann mit dem Zettel wo die Befreiung draufsteht zur zulassungsstelle und mit Grünen Kennzeichen samt Eintrag im Teil 1 und 2 anschließend Heim.....




Benötige ich für einen LoF Betrieb zwingend eine Gewerbeanmeldung?
und wo gibt es die günstigen Beiträge bei der LBG
habe mal geschaut in B -W und komme da auf ( Eltern) ca. 170 Euro
Beitrag, oder täusche ich mich da.
Würde eigentlich schon gerne Mitglied werden schon wegen der Versicherung
Wenn mir ein Kollege sagt, dass meine geplante Straße einen Baum zerstört - dann frage ich ihn wieviele Bäume er schon gepflanzt hat.................!
bobw
 
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon Scherhaufen » Fr Mär 30, 2012 10:27

Ich wohne in Bayern und habe vor 2 Jahren einen Schlepper angemeldet.
Ich besitze 3ha Wald und 1ha Wiese. Den Wald nutze ich selber und die Wiese ist verpachtet. Ich bin nicht privilegiert, also quasi eine Privatperson. Die grüne Nummer war gar kein Problem. Das FA wollte nur einen Nachweis über die Flächen (Flurnummer, Grundbucheintrag und Nutzung haben). Irgendwelche finanziellen Umsätze oder Betriebsnachweise hat das Amt gar nicht interessiert.
Allerdings hat mir die Dame vom FA noch lang und breit erklärt was ich mit dieser Nummer darf und was nicht. Also welche Tätigkeiten den Tatbestand der Steuerhinterziehung darstellen und welche nicht.

Es scheint also eine individuelle Sache zu sein. Ich denke mal sogar dass es von der Auslegung der Sachbearbeitern abhängt. Es gibt wohl eine Mindestfläche die für eine grüne Nummer notwendig ist, aber die hab ich nicht nachgefragt.
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon bobw » Fr Mär 30, 2012 12:39

Scherhaufen hat geschrieben:Ich wohne in Bayern und habe vor 2 Jahren einen Schlepper angemeldet.
Ich besitze 3ha Wald und 1ha Wiese. Den Wald nutze ich selber und die Wiese ist verpachtet. Ich bin nicht privilegiert, also quasi eine Privatperson. Die grüne Nummer war gar kein Problem. Das FA wollte nur einen Nachweis über die Flächen (Flurnummer, Grundbucheintrag und Nutzung haben). Irgendwelche finanziellen Umsätze oder Betriebsnachweise hat das Amt gar nicht interessiert.
Allerdings hat mir die Dame vom FA noch lang und breit erklärt was ich mit dieser Nummer darf und was nicht. Also welche Tätigkeiten den Tatbestand der Steuerhinterziehung darstellen und welche nicht.

Es scheint also eine individuelle Sache zu sein. Ich denke mal sogar dass es von der Auslegung der Sachbearbeitern abhängt. Es gibt wohl eine Mindestfläche die für eine grüne Nummer notwendig ist, aber die hab ich nicht nachgefragt.



Genau da liegt der Hase begraben.
Es gibt keine einheitliche Auslegung des Gesetzes, bzw. ich habe noch keine Verwaltungsvorschrift gesehen,
Kann nur für den Landkreis Enzkreis (Baden-Württemberg) sprechen. Hier werden momentan alle Besitzer von Schlepper mit grüner Nummer angeschrieben und die grüne Nummer
eingezogen. Es scheint zumindest so zu ein, dass ein gewinnorientierter Betrieb vorliegen muss - sonst ist es Liebhaberei!
Grundsätzlich verstehe ich dies auch so, aber es werden auch Steuern rückwirkend für 5 Jahre verlangt!
Als ich vor ca. 20 Jahren meinen geerbten Schlepper angemeldet habe, da wurde nach einem Grundstück gefragt, dies habe ich auch warheitsgemäß beantwortet.
Und ich habe dann die grüne Nummer erhalten - sollte es zu einer Zahlung von rückwirkend fünf Jahren kommen, dann verbrenne ich in Zukunft nur noch Gas (oder Altholz)
und lasse meine Wiesen und Obstbäume verbuschen. Dies war schon mal so - jetzt ist alles wieder sauber, aber ohne Schlepper etc. mähe ich keine 50ar Wiese.
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon kiesele » Di Apr 03, 2012 7:29

Hallo bobw

bin beim gleichen FA (Pforzheim) und habe das gleiche Problem. Die wollen bis 2oo8 zurück die Steuer haben.Habe sinngemäß wie du argumentiert mit dem Zusatz, daß das Land BW für teures Geld den Erhalt der Steuobstwiesen subventioniert und man dann die Eigentümer verprellt. Ich halte dies für kontraproduktiv. Außerdem sehe ich den Unterschied nicht , ob ich meine Streuobstwiesen mähe,das Obst ernte,teilweise selbst verbrauche und den Überschuss an die Safthersteller verkaufe, oder ob dies ein Landwirt macht.
Bin mal gespannt, wie das FA reagiert. Halte euch auf dem Laufenden.Ich würde mich freuen, wenn ich auch entsprechende Infos erhalte.

Danke Gruß Kiesele
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon stulli » Di Apr 03, 2012 7:52

Hallo,ist bei uns ähnlich. Da arbeitet die Verwaltung i.d.S. gegen den Landschaftsschutz. Man bekommt tlw Auflagen Gehölze (auch durch CC) zu pflegen und andererseits darf man das anfallende Schnittholz nur unter unsinnigen Auflagen (Größe des Haufens, Genehmigungsgebühren, 3Tage vorher anmelden usw) verbrennen. Jetzt ist sogar im Gespräch, anfallendes Schnittholz im kreiseigenen Bauhof thermisch zu verwerten, um eine Schule zu heizen. Da fragt man sich, was nun durch die anfallende Logistik umweltschädigender ist und ob man noch sinnvolle Landschaftspflege betreiben will. Da wird in Politik und Verwaltung oft nur durch Sachzwänge und Finanznot Entscheidungen getroffen, die eigentlich total unsinnig ist.MfG
Ist Morgen­grauen der Moment, in dem man realisiert, dass man wieder zur Arbeit muss?
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon vomego » Di Apr 03, 2012 14:19

Hallo zusammen,

vielen Dank mal so zwischendurch an alle, die Ihren Beitrag hier schreiben. Es scheint mir ein Problem zu sein, das noch mehr betrifft. Bin gespannt was noch alles informatives kommt.
Grüße
vomego
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Re: KFZ Steuerbefreiung (will mein Grünes Kennzeichen zurück)!

Beitragvon Heuer » Mi Mai 16, 2012 17:16

Mann, mann,
was hier so alles an Halbwissen zusammengetragen wird. Haben wir hier im Forum keinen Sachbearbeiter vom Finanzamt?[b] Ich arbeite auch nicht dort, aber versuche doch mal einige Spuren zusammen zu tragen.

Jedenfalls entscheidet mal nicht die Zulassungsstelle über die "Grüne Nummer" sondern das Finanzamt!
Und mit dem Finanzamt Pforzheim (Enzkreis) würde ich mal ordentlich vor Gericht ziehen. Denn wenn zwingend Gewinn erzielt werden müßte, dann würden manche Vollerwerbsbetriebe keine Grüne Nr. mehr bekommen.
Natürlich gilt die Steuerbefreiung nur für landw. Transporte und nicht um Rasenschnitt vom Einfamilienhäusle wegzufahren. Oder Baumaterial für Selbiges zu holen, bzw. Erdaushub hier abzufahren. Aber hier würde im Zweifel ein Anruf beim Finanzamt helfen. Man bezahlt für 4 Wochen KFZ-Steuer, behält die Grüne Nummer und alles ist legal.
Ein priviligierter Landw. Betrieb muß auch nicht vorliegen, dieses Kriterium betrifft ganz andere Bereiche.
Natürlich ist es hilfreich wen man dem zuständigen Finanzamt einen gültigen Beitragsbescheid der LBG auf den Namen des Halters vorlegen kann.

Grundsätzlich muß ein landwirtschaftlicher Transport in einem ldw. Betrieb beginnen oder enden!
Brennholz ist nicht automatisch landwirtschaftlich, sondern nur wenn es für einen Landwirtschaftlichen Betrieb bestimmt ist. Z. B. Viehhaltung, (holzbeheizte) Brennerei, usw. Dann spielt es keine Rolle woher das Holz stammt.
Oder natürlich der Abtransport von Restholz aus dem eigenen! Wald. Der Wald muß ja gepflegt und bewirtschaftet werden. :lol:
Ob das Holz dann verkauft oder selbst verbraucht wird ist zunächst mal zweitranig.
Ein spitzfindiger Finanzer könnte natürlich argumentieren; wenn das Holz aus dem eigenen Wald, vom Zwischenlager auf der Wiese zum nichtlandwirtschaftlichen Wohnhaus transportiert wird, gilt keine Steuerbefreiung!

Gekauftes Brennholz (auch Eigenwerbung/Schlagholz) kann nur mit der grünen Nummer gesetzeskonform transportiert werden, wenn der Transport in einem ldw. Betreib endet und für diesen bestimmt ist. Und genau hier dürfte für Viele der Hase im Pfeffer liegen.
Die Fahrten zur Bewirtschaftung des eigenen Waldes, oder des eigenen oder gepachteten Obstgrundstückes, auch das Wegfahren des Schnittgutes oder das Wegfahren des Obstes zum Verkauf, sind klar landw. Fahrten im Sinne des Steuerrechtes.
Für die Grüne Nummer ist meines Wissens auch keine Einstufung als Land- und Forstwirtschaftlicher Unternehmer im Sinne des Einkommenssteuerrechtes erforderlich. Bzw. kann auch einem solchen passieren das er einen "Nichtlandwirtschaftlichen Transport" durchführt. Z.B. Kaminholz holen für den "Nichtlandwirtschaftlichen" Nachbarn.

Ihr seht, hier sind viele Fallstricke und Tretmienen eingebaut, wie immer im Steuerrecht. :D

Ende des :klug: modus

Grüße
F
Grüße
der Heuer
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